Wahlwerbung - aber wie?

 

730x300 Frau im Gespräch mit zwei anderen

Kein Kandidat kann gewählt werden, wenn er den Mitarbeitern nicht bekannt ist. Wahlbewerber dürfen sich deshalb vorstellen und für ihre Kandidatur werben. Sollten sie daran gehindert werden, ist das als Verstoß gegen die Meinungsfreiheit zu werten.

Nachdem wir das nun wissen, kann es also losgehen. Aber mit welchen Inhalten?

Das hängt davon ab, welches Ziel Sie jeweils verfolgen:

  1. Bewerber für eine Kandidatur gewinnen
  2. Für sich selbst als Kandidat bzw. Liste werben
  3. Die Belegschaft von der Wichtigkeit zu wählen überzeugen

1. Sie suchen Bewerber?

Wenn Sie nicht selbst gezielt auf Ihre "Wunschkandidaten" innerhalb der Belegschaft zugehen, stünden Sie möglicherweise (nahezu) ohne neue Wahlbewerber da. Woran liegt das?

Häufig hat die Belegschaft keine genaue Vorstellung davon, was als Betriebsrat zu tun ist. Hier hilft regelmäßige Information! Neben Berichten über Ihre konkreten Tätigkeiten und Projekte in der ablaufenden Amtsperiode geht es zu allererst um die Vorstellung der gesetzlichen Aufgaben eines Betriebsrats, nämlich:

  • zu überwachen, dass Arbeitgeber die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Vorschriften einhalten,
  • sich für arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen einzusetzen, sei es z. B. im Rahmen der Arbeitszeitgestaltung, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsmanagements,
  • sich um besonders schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen zu kümmern, z. B. Jugendliche, schwerbehinderte Mitarbeiter und ausländische Kollegen,
  • aktiv dazu beizutragen, dass der Betrieb wettbewerbsfähig bleibt und Arbeitsplätze langfristig gesichert sind.

Ein anderer Grund für das vermeintlich mangelnde Interesse ist die Sorge vor einer noch höheren Arbeitsbelastung. Informieren Sie deshalb darüber, dass

  • die Aufgaben des Betriebsrats möglichst auf alle Gremiumsmitglieder verteilt werden.
  • der Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlicher Betriebsratsarbeit von ihrer eigentlichen Arbeit "befreien" muss, wobei Betriebsratsarbeit in der Regel während der Arbeitszeit stattfindet.
  • Arbeitsgruppen gebildet werden können, an die Aufgaben delegiert werden können.

Etliche Kollegen fürchten zudem, mit dem Engagement im Betriebsrat der eigenen Karriere zu schaden. Nehmen Sie ihnen diese Sorge, indem Sie auf den speziellen Schutz der Betriebsratsmitglieder hinweisen:

  • Generell müssen Vorgesetzte und Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder in allen Fragen zum beruflichen Aufstieg genauso behandeln wie alle vergleichbaren Kollegen. Das betrifft ebenfalls Fragen der Aus-, Fort- und Weiterbildung und Fragen zum Entgelt. § 78 BetrVG verbietet ausdrücklich eine Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern in ihrer beruflichen Entwicklung.
  • Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Februar-Newsletter in der Rubrik Inhouse-Service.

2. Sie wollen Stimmen für sich bzw. Ihre Liste "fangen"?

Um für Ihre Kandidatur zu werben, ganz gleich ob erstmals oder für Ihre Wiederwahl, haben wir auf unserer speziellen Internetseite www.betriebsratswahlen.de einiges für Sie zusammengestellt.

Hier finden Sie Tipps,

  • wie Sie sich bzw. Ihre Liste optimal darstellen,
  • wie Sie Themen finden, mit denen Sie bei den Arbeitnehmern wirklich punkten,
  • mit welchen "Schlüsselbegriffen" Sie verschiedenste Personengruppen innerhalb der Belegschaft erreichen.

3. Sie wollen die Wahlbeteiligung erhöhen?

Dann überzeugen Sie alle Ihre Kollegen davon, wie wichtig der Betriebsrat für sie ist!

Zahlreiche Hilfestellungen dazu finden Sie hier.

Und denken Sie daran: Nur wenn allen Arbeitnehmern bekannt ist, dass und wann in Ihrem Betrieb gewählt wird, können sie auch zur Wahlurne kommen. Machen Sie also regelmäßig und über alle "Werbekanäle", die Ihnen zur Verfügung stehen, darauf aufmerksam!

Je öfter und auffallender, desto besser.