Hirndoping am Arbeitsplatz

 

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Autorin: Sina Baumeister, Fachbereich Gesundheit, Dipl.-Päd., Trainerin (IHK)

Unter Hirndoping bzw. Neuroenhancement versteht man den Versuch, die geistige und kognitive Leistungsfähigkeit mit Hilfe von bestimmten Substanzen zu verbessern. Allerdings geht es hierbei nicht um Traubenzucker oder koffeinhaltige Getränke, sondern um verschreibungspflichtige Medikamente, wie z. B. die folgenden:

Medikament

Zugelassen für

Erhoffte Wirkung

Methylphenidat (besser bekannt als Ritalin)

Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung (ADHS)

Steigerung von Wachheit, Aufmerksamkeit und Konzentration

Modafinil

Narkolepsie

Steigerung von Wachheit, Aufmerksamkeit und Konzentration

Antidementiva

Behandlung der Demenz

Steigerung der Gedächtnisleistung und Lernfähigkeit

Antidepressiva

Die Behandlung von Depressionen

Verbesserung des psychischen Wohlbefindens (Aktivierung, Stimmungsaufhellung)

Betablocker

Bluthochdruck und Herzerkrankungen

Verdrängung, Überwindung traumatischer Erlebnisse, Entspannung

 

Die hier aufgeführten Substanzen sind ausnahmslos mit Nebenwirkungen und teilweise erheblichen gesundheitlichen Risiken verbunden, die aufgrund von fehlenden Langzeitstudien bislang noch nicht genau abzuschätzen sind. Auch besteht bei vielen dieser Neuroenhancern ein hohes Abhängigkeitspotential.

Einflussfaktoren

Hirndoping am Arbeitsplatz kann nicht nur durch individuelle Faktoren, sondern auch durch ungünstige Arbeitsbedingungen hervorgerufen werden. So belegen Studien, dass beispielweise restriktive Arbeitsbedingungen mit geringem Handlungs- und Entscheidungsspielraum oder auch unklar formulierte und zu hoch gesteckte Zielsetzungen Hirndoping begünstigen können.

Handlungsempfehlungen für den Betriebsrat:

  • Bestehende Zielvereinbarungen kritisch hinsichtlich einer klaren Formulierung und Erreichbarkeit der Ziele prüfen.
  • Arbeitsbedingungen regelmäßig gemeinsam mit dem Arbeitgeber hinsichtlich der physischen und psychischen Belastung für die einzelnen Mitarbeiter*innen überprüfen. Zentraler Ansatzpunkt: die im Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen.
  • Aufklärung der Kolleg*innen über Hirndoping, seine ungewisse Wirkung, gesundheitlichen Risiken und Abhängigkeitspotenziale
  • Persönliche Kompetenzen der Beschäftigten bei der Bewältigung von beruflichen Belastungssituationen stärken, z. B. durch Seminare zu den Themen Zeit- und Selbstmanagement, Stressbewältigung und Konfliktmanagement.