Neuer Gesetzesentwurf zum BetrVG liegt vor

 

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Kommt nach der „Betriebsratsmodernisierung“ nun die grundlegende Reform?

Anfang April 2022 hat eine Gruppe von Expert*innen aus den DGB-Gewerkschaften, der Hans-Böckler-Stiftung sowie Jura-Professoren von den Universitäten Göttingen und Bremen ein detailliertes Reformkonzept zum Betriebsverfassungsgesetz vorgelegt.

Das BetrVG müsse dringend und grundlegend „fit“ gemacht werden für das 21. Jahrhundert – eine Epoche, in der Digitalisierung, Internationalisierung und sozial-ökologische Transformation neue Anforderungen stellen. Auch müsse die betriebliche Mitbestimmung besser gegen Übergriffe von Arbeitgebern gesichert werde – dies zeigten zahlreiche Berichte über die Behinderung von Betriebsratsarbeit. Insofern brauche es einen Modernisierungsschub.

Zum vollständigen Reformentwurf geht es hier.

Der Gesetzesvorschlag setzt sechs Schwerpunkte:

  1. Neuregelungen, die ermöglichen, mit besseren Mitbestimmungsrechten Umweltschutz und Gleichstellung im Betrieb, inklusive Entgeltgerechtigkeit, voranzubringen.
     
  2. Reformen, um mit mehr Mitbestimmung u.a. bei Weiterbildung und Personalplanung für sichere Beschäftigung in Zeiten von Digitalisierung, ökologischem Umbau der Wirtschaft und weiterer Globalisierung zu sorgen.
     
  3. Mitbestimmung, um Persönlichkeits- und Datenschutz am Arbeitsplatz angesichts völlig neuer digitaler Kontrollpotenziale zu gewährleisten.
     
  4. Reformen, damit betriebliche Mitbestimmung in zunehmend international und hochkomplex organisierten Unternehmen nicht faktisch ausgehebelt werden kann. Ergänzend auch eine Reform des „Tendenzschutzes“, der bislang betriebliche Mitbestimmung u.a. in kirchlichen Einrichtungen und kirchennahen Unternehmen sehr weitgehend ausschließt.
     
  5. Reformen, die Beschäftigten über spezielle Zeitkontingente und bessere Absicherung individueller Rechte zur Meinungsäußerung auch mehr individuelle Mitsprache bei der Arbeit ermöglichen. Dazu gehört auch, Gruppen wie Leiharbeiterinnen und -arbeiter oder arbeitnehmerähnliche Arbeitskräfte besser als bisher in die betriebliche Mitbestimmung einzubeziehen.
     
  6. Reformen, um Betriebsratswahlen zu erleichtern, Arbeitgeberschikanen gegen Betriebsratsgründungen wirksam einen Riegel vorzuschieben und Betriebsräte zu stärken.  
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