Muss ich meine Betriebsratsseminare beim Arbeitgeber genehmigen lassen?

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Der Arbeitgeber verweigert dem Betriebsrat eine Schulung: Ist das erlaubt? Und was sollten Betriebsräte in diesem Fall tun? Dieser Beitrag erklärt, wann Betriebsratsmitglieder an einer Schulung teilnehmen dürfen, welche Rechte sie haben und wie sie bei einer Ablehnung durch den Arbeitgeber reagieren können.

Der Besuch von Schulungen ist für Betriebsratsmitglieder entscheidend, um ihre Aufgaben souverän erfüllen zu können. Das Poko-Institut vermittelt in Betriebsrat-Seminaren praxisnahes Know-How zu allen Themen rund um die Interessen der Belegschaft. Wahlweise vermitteln Ihnen unsere Referent*innen das Wissen an einem der vielen schönen Seminar-Standorte, digital in Betriebsrat-Webinaren oder in Ihrem Unternehmen als Inhouse-Schulung.

Seminar: Betriebsverfassungsrecht I

 

Müssen Betriebsratsseminare vom Arbeitgeber genehmigt werden? Das Wichtigste in Kürze

  • Nach § 37 Abs. 6 BetrVG haben Betriebsratsmitglieder Anspruch auf Schulungen, wenn die vermittelten Kenntnisse für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind.
  • Der Arbeitgeber trägt nach § 40 BetrVG die Kosten für Teilnahme, Reise, Unterkunft und Arbeitsausfall.
  • Betriebsräte entscheiden per Beschluss, wer an welcher Schulung teilnimmt, und informieren den Arbeitgeber rechtzeitig.
  • Eine Schulung darf abgelehnt werden, wenn sie nicht erforderlich ist oder dringende betriebliche Gründe dagegensprechen.
  • Einigen Arbeitgeber und Betriebsrat sich nicht, kann der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen. Kommt auch dabei keine Einigung zu Stande, kann der Betriebsrat seinen Anspruch gerichtlich durchsetzen.

Rechtliches: Schulungsanspruch des Betriebsrats

Betriebsratsmitglieder benötigen für ihre Tätigkeit umfangreiches rechtliches und organisatorisches Wissen. Daher haben Sie einen sogenannten Schulungsanspruch. Dieser sorgt dafür, dass die Mitglieder des Betriebsrates die Interessen der Arbeitnehmer*innen wirksam vertreten können.

Gesetzlich ist der Schulungsanspruch in § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) festgehalten. Danach haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Teilnahme an Schulungen, wenn deren Inhalte für die Arbeit des Betriebsrates und das Unternehmen relevant sind.

Der Anspruch auf Schulungen für den Betriebsrat gilt einerseits für Grundlagenschulungen. Solche Seminare sind für alle Betriebsratsmitglieder erforderlich. Zu den Grundlagen zählen Themen wie Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Betriebsverfassungsgesetz.

Andererseits gilt der Anspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Spezialschulungen (oder Spezialseminaren). Dazu gehören Themen wie Datenschutz, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) oder Kommunikation. Spezialschulungen stehen Betriebsratsmitgliedern rechtlich allerdings nur dann zu, wenn ein betrieblicher Anlass die Teilnahme erfordert – etwa dann, wenn es gerade im Unternehmen Fragen zur gesetzlichen Arbeitszeit gibt.

Was Betriebsratsmitglieder tun müssen, wenn sie an einer Schulung teilnehmen wollen

Vor Grundlagen- und Spezialschulungen müssen Betriebsräte einen Beschluss für den Arbeitgeber aufsetzen, der festhält:

  • wer teilnimmt,
  • welches Seminar besucht wird,
  • aus welchem Grund es besucht wird,
  • wann teilgenommen wird.

Den Zeitpunkt, wann die Betriebsratsmitglieder die Schulung besuchen, darf der Betriebsrat selbst bestimmen. Wichtig ist aber, dass Betriebsräte den Arbeitgeber rechtzeitig über die geplante Schulung informieren, damit dieser die Abwesenheit organisatorisch berücksichtigen kann.

Wer trägt die Kosten der Betriebsratsschulung?

Gemäß § 40 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2015 gehören dazu auch Schulungsgebühren, Reise- und Übernachtungskosten sowie der Lohn für die Zeit der Schulungen.

Kann der Arbeitgeber eine BR-Schulung ablehnen?

Ein Arbeitgeber kann den Besuch einer Schulung nicht pauschal verweigern, da es sich beim Schulungsanspruch um ein gesetzlich verankertes Recht handelt. Allerdings kann er Einwände erheben, und zwar auf zwei Wegen:

  • Fehlende Erforderlichkeit: Der Arbeitgeber kann bestreiten, dass die Schulung für die Betriebsratsarbeit notwendig ist. Dies betrifft vor allem Seminare, die keinen Bezug zur konkreten Tätigkeit des Betriebsrats haben oder deren Inhalte bereits bekannt sind.
  • Betriebliche Notwendigkeit: Wenn dringende betriebliche Gründe gegen die Teilnahme sprechen, etwa weil der Betrieb währenddessen nicht funktionsfähig wäre, kann der Arbeitgeber die Teilnahme zeitlich verschieben.

Ein bloßes „Nein“ ohne Begründung ist rechtlich wirkungslos. Bei ordnungsgemäßer Abmeldung darf der bzw. die Arbeitnehmernde an der Schulung trotz Einwänden teilnehmen.

Was kann der Betriebsrat tun, wenn der Arbeitgeber eine Schulung ablehnt?

Wenn der Arbeitgeber eine Schulung für den Betriebsrat verweigert, hat das Gremium mehrere Handlungsmöglichkeiten. Zunächst sollte der Betriebsrat das Gespräch mit dem Vorgesetzten suchen und die Erforderlichkeit der Schulung sachlich begründen. Er kann beispielsweise auf aktuelle Themen im Betrieb oder individuelle Aufgabenverteilungen im Gremium verweisen.

Bleibt der Arbeitgeber bei seiner Ablehnung, kann er die Einigungsstelle nach § 37 Abs. 6 BetrVG anrufen. Diese prüft, ob die Schulung erforderlich ist oder ob betriebliche Gründe einer Teilnahme entgegenstehen. Stimmt die Einigungsstelle zu, so gilt ihr Beschluss. Kommt keine Einigung zustande, kann der Betriebsrat seinen Anspruch auch gerichtlich durchsetzen.

In der Praxis empfiehlt es sich, alle Beschlüsse, Seminarunterlagen und die Kommunikation mit dem Arbeitgeber schriftlich zu dokumentieren. So kann der Betriebsrat bei Bedarf nachweisen, dass er seine Entscheidung sorgfältig und unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen getroffen hat.

Fit für das Amt im Betriebsrat mit den Schulungen des Poko-Instituts

Gut geschulte Betriebsratsmitglieder sind entscheidend für eine erfolgreiche Interessenvertretung. Regelmäßige BR-Schulungen sorgen für rechtssichere Entscheidungen, klare Kommunikation mit der Geschäftsleitung und tragen zur Handlungsfähigkeit des Betriebsrates bei.

Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte mit realitätsnahen Betriebsrat-Seminaren an deutschlandweiten Seminar-Standorten, optional aber auch als interaktives Betriebsrat-Webinar oder als Inhouse-Schulung in Ihrem Unternehmen. Unsere erfahrenen Referent*innen vermitteln Ihnen auf einfache und anschauliche Weise die erforderlichen Grundlagen sowie nützliches Spezialwissen.

Und wer als Betriebsrat jetzt meint, dass ein Budget unter Umständen sinnvoll ist, möge doch bitte den Beitrag von Rechtsanwalt Robert Tietje lesen:

Ein "Budget" für die Kosten der Betriebsratstätigkeit

 

Veranstaltungen zum Thema Betriebsratsgrundlagen