Das Monatsgespräch nach Betriebsverfassungsgesetz

 

730x300 2 Männer im Büro im Gespräch

Lästige Pflicht oder selbstverständlicher und wertschätzender Dialog auf Augenhöhe?

In der Praxis ist die Gestaltung der Monatsgespräche zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sehr unterschiedlich. Es gibt Unternehmen, in denen über den Smalltalk hinaus kein inhaltlich relevanter Dialog stattfindet, sondern Monolog. Und es gibt Unternehmen, in denen Monatsgespräche äußerst mühsam sind, da sie jedes Mal zu endlosen Debatten, Diskussionen oder Verhandlungen führen, ohne dass sich beide Seiten thematisch zielführend auf die Themen vorbereitet haben.

Monatsgespräche können für alle Beteiligten jedoch auch interessant und informativ sein. Versuchen Sie es im neuen Jahr doch einmal mit einer anderen Herangehensweise! Einer, die für beide Seiten sinnvoll, lösungsfokussiert strukturiert und gesichtswahrend ist. Voraussetzung sind neben einer generellen Bereitschaft, dabei gegenseitiges Vertrauen, Wertschätzung, Offenheit und Flexibilität.

So zeigen sich in der Anfangsphase eines Monatsgesprächs nicht nur die sozialen Beziehungen der Gesprächsteilnehmer, es wird auch die Grundstimmung des Gesprächs festgelegt. Die Anfangsphase hat eine wichtige Funktion – nämlich die des Vertrauensaufbaus. Die Form der Begrüßung und ein „sich erkundigen“ nach dem Befinden des anderen sind nur dann hilfreich, wenn sie mit tatsächlichem Interesse am anderen verbunden ist. Auch eine Sitzordnung spiegelt das Verhältnis der Gesprächspartner zueinander wider und bietet in der Regel Sicherheit. Die wechselseitige erste Interaktion eröffnet damit das Gespräch und setzt einen Dialog in Gang.

Die Gesprächsmitte dient dem eigentlichen Thema. Es geht darum, den Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft über relevante Themen zu informieren, selbst wenn noch keine Mitbestimmungsrechte bestehen. In der Regel ist es nämlich zeiteffizienter, den Betriebsrat von Beginn an in Überlegungen mit einzubeziehen, als im Nachhinein mit Missverständnissen und Widerständen konfrontiert zu werden. Voraussetzung dafür sind die Sensibilität des Arbeitgebers für mitarbeiterrelevante Themen und die Wahrung der Schweigepflicht des Betriebsrats, wo dies angezeigt ist.

Nach einer ersten Information von Seiten des Arbeitgebers ist es wichtig, dass Sie als Betriebsrat Fragen stellen können und das auch tun! Möglicherweise weiß Ihr Gesprächspartner nicht, welche (weiteren) Informationen für Sie relevant sind. Außerdem können Missverständnisse durch Fragen vermieden und Themen von verschiedenen Seiten beleuchtet werden. Erst, wenn beide Parteien die Sichtweise und Erwartungen der jeweils anderen Seite kennen, können Lösungsansätze erarbeitet werden. Dem Betriebsrat kommt es hierbei zugute, wenn er die vielfältigen Formen der Fragetechniken kennt, um so das Gesamtbild einer Information für sich zu vervollständigen.

Hilfreich für eine effektive und lösungsorientierte Diskussion ist es übrigens auch, wichtige Punkte „sichtbar“ zu machen. Auf Flipcharts kann Wesentliches im wahrsten Sinne des Wortes vor Augen geführt werden.  

Da es immer Themen geben kann, die ein „Betroffensein“ beinhalten, ist es zur Vermeidung von eskalierender Emotionalität oder von Missverständnissen oder zur Steuerung des Gesprächs hilfreich, auch hier die Techniken guter Gesprächs- und Verhandlungsführung anzuwenden, wie z. B. Mitschriften und Wortmeldungen durch Handheben, Pausen/Vertagung, aktives Zuhören, Benennung der Bedürfnisse des anderen etc. Nur so kann auch für weiterführende Gespräche und Verhandlungen die Basis für eine professionelle Argumentation erarbeitet und die Bereitschaft für Spielräume und Alternativen ausgelotet werden.

Wenn ein Gespräch dennoch zu eskalieren droht: Atmen Sie durch, zählen Sie rückwärts bis zehn. Und um auf die sachliche Ebene zurückzugelangen, fragen Sie z. B. konkret, ob die aktuelle Gesprächssituation auf diese Art wirklich zielführend sein kann. Sie werden sehen, dass höchstwahrscheinlich auch die Emotionen der Gegenseite „herunterkochen“ werden.

Ein Monatsgespräch sollte mit einer kleinen symbolischen Vereinbarung beendet werden. Es wird festgestellt, ob die Themen genügend behandelt wurden, was für die Gesprächspartner jeweils nächste Schritte sind, und es erfolgt neben der Vereinbarung eines nächsten Termins ein offizieller Abschluss des Gesprächs. Dafür gibt es in jedem Unternehmen entsprechende Riten, wie z. B. der Austausch von Dank und/oder das Händereichen.

Wenn die Aspekte der hier geschilderten Herangehensweise gelebt und praktiziert werden, kann das Monatsgespräch von der lästigen Pflicht zum wertschätzenden Dialog auf Augenhöhe werden. Das neue Jahr bietet hierzu neue Chancen, ergreifen wir sie!

 

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