Dienstplangestaltung in der Altenpflege


Dienstplangestaltung in der Altenpflege

§ 37,6

Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre Mitbe-stimmungsrechte in den anstehenden Verhandlungen mit dem Arbeitgeber gezielt einsetzen können, um Dienstplanregelungen aktiv zu verbessern. Wir zeigen Ihnen – auch an Beispielen aus Ihrer betrieblichen Praxis – wie Sie in den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber nachhaltige Veränderungen und arbeitnehmerfreundliche Lösungen herbeiführen können. Steigen Sie als Betriebsrat aktiv in den Veränderungsprozess ein – es lohnt sich!

Hintergrund: Ob medizinische, pflegerische oder soziale Bereiche – die Probleme bei der Behandlung und Pflege der Patienten oder Betreuung der Bewohner oder Klienten gleichen sich fast überall. Unattraktive Arbeitsbedingungen, familienfeindliche Arbeitszeiten und dadurch zu wenige Bewerber auf freiwerdende Stellen sind an der Tagesordnung. Bei ständig steigendem Pflege- und Betreu­ungsbedarf führt dies zu immer höherem Druck auf die Belegschaften. Umso wichtiger ist eine gesundheitsverträgliche und kreative Arbeitszeitgestaltung. Als Betriebsrat sind Sie hier erster Ansprechpartner und können mit dem entsprechenden Know-how vieles bewegen, um die Belastungen Ihrer Kollegen zu minimieren!

Rechtliches rund um die Dienstplanung 

  • Vorschriften der EU zur Arbeitszeit und deutsches ArbZG – wie geht das?
  • Arbeitswissenschaft und Dienstplangestaltung – »Leitplanken« für den BR?
  • Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen – was geht, was geht nicht?

Dienstpläne

  • Wunschdienstplan, Rolldienstplan – Vorteile und Nachteile 
  • Bruttopersonalbedarf und Nettopersonalbedarf – nicht ganz das Gleiche
  • Solldienstplan und Istdienstplan – Lehren aus dem Vergleich

 Flexibilität in der Dienstplangestaltung 

  • Vollzeit, Teilzeit, Arbeit auf Abruf 
  • Arbeitszeitkonten, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft – sinnvoll eingesetzt!
  • »Holen aus dem Frei« – ist das zulässig? 

 Betriebsratspraxis und Betriebsvereinbarung zur Dienstplangestaltung 

  • Rahmenbetriebsvereinbarung – notwendige und sinnvolle Inhalte erarbeiten
  • Konkrete Dienstpläne – Mitbestimmung effektiv gestalten
  • Gefährdungsbeurteilung – Arbeitszeitgestaltung und psychische Belastung
  • Warnsysteme – integrierte Überlastungsanzeige

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Veranstaltungsdauer: 2,0 Tage

Teilnehmeranzahl: max. 20 Personen

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