BEM – Kompakt: Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen


BEM – Kompakt: Rechtliche Grundlagen und Praxisfragen

§ 37,6
SGB IX
P&F

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist als Mittel zur Wiedereingliederung ein MUSS, wenn ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen durchgehend oder wiederholt erkrankt ist. Hierbei sind Sie als Arbeitnehmervertreter zu beteiligen.

In diesem Seminar erhalten Sie in kompakter Form einen Überblick zu den für Sie relevanten Fragestellungen zur Umsetzung des BEM. Neben einer kurzen Einführung bzw. Wiederholung zu den rechtlichen Grundlagen und Zielen sowie zum Ablauf des BEM erfahren, wie Sie bestehende betriebliche Regelungen, insbesondere eine BEM-Betriebsvereinbarung, richtig umsetzen und die betroffenen Kolleg*innen bei BEM-Gesprächen begleiten und unterstützen können.

 

A. Rechtlicher Handlungsrahmen (1,0 – 2,0 Tage)

Voraussetzungen und Ziele von BEM
  • Wann? Fragen zur Arbeitsunfähigkeit, zur Jahres- und 6-Wochen-Frist
  • Warum? Nutzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
  • BEM und Arbeitsplatzerhalt
Erfolgreiche Implementierung des BEM – wer und wie?
  • Interventionskette
  • Mögliche Rolle des Betriebsrats und der SBV
  • Das BEM-Team: Zusammensetzung und Aufgaben
  • Sensible Daten schützen, Vertrauen schaffen – BEM- und Personalakte klar trennen!
  • Misstrauen abbauen durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit
Schritt für Schritt – Ablauf des BEM
  • Erstkontakt und Mitwirkung des Arbeitnehmers
  • Hinzuziehung eines persönlichen Beraters
  • Eingliederungsgespräch und -vereinbarung
  • Planung von Rehabilitations- und Eingliederungsmaßnahmen
  • Externe und interne Kooperationspartner
  • Fortlaufende Evaluierung von BEM-Maßnahmen
Auswirkung auf den Kündigungsschutz bei krankheitsbedingter Kündigung?
  • Nicht durchgeführtes oder angebotenes BEM
  • Erfolgloses/abgelehntes BEM
  • Insbesondere: Anspruch des Arbeitnehmers auf Durchführung von BEM?
Beteiligungsrechte des BR und der SBV
  • Kontrolle der gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers
  • Durchsetzung von Auskunftsansprüchen nach § 80 BetrVG
  • Begleitung betroffener Beschäftigter im BEM-Verfahren – nur mit Zustimmung!
  • Besondere Unterstützung schwerbehinderter Menschen durch die SBV
Die Betriebsvereinbarung BEM – Bestandsaufnahme und Praxisfragen aus der Anwendung

 

B. Gesprächsführung im BEM (1,5 - 2,0 Tage)

Krankenrückkehrgespräche und BEM-Gespräche

  • Unterschied zwischen Krankenrückkehrgesprächen und BEM-Gesprächen
  • Bedeutung von Rückkehrgesprächen für Prävention und          Motivation – Chancen und Grenzen
  • Teilnehmende am BEM-Verfahren – jetzt auch mit eigener Vertrauensperson
  • Effekte und Ziele von BEM-Gesprächen und -maßnahmen
  • Praktische Mitwirkung des Betriebsrats: Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten

Grundlagen einer bedachtsamen Gesprächsführung

  • Eine vertrauensvolle Atmosphäre schaffen
  • Ängste und Befürchtungen aufgreifen
  • Umgang mit Widerständen und schwierigen Gesprächssituationen
  • Mit der eigenen Betroffenheit umgehen und sich abgrenzen
  • Beraten und Verhandeln, Training an Fallbeispielen aus der Praxis
Gesprächsvorbereitung, -durchführung und -nachbereitung
  • Gesprächsphasen im BEM: Erarbeitung von Gesprächsleitfaden und Checkliste
  • Zielsetzungen aus Sicht des Unternehmens und des Vorgesetzten
  • Richtige Zeit und richtiger Ort
  • Informationen gewinnen, Unterstützungsbedarf klären
  • Mitarbeitermotivation, Handlungsoptionen entwickeln
  • Kooperationspartner im BEM
  • Welche Fragen dürfen gestellt werden? Welche nicht?

 

Zielgruppen (m/w/d):

Betriebsräte, Vertrauenspersonen, Personalverantwortliche, Bereichs- und Abteilungsleiter sowie Mitglieder des BEM-Fall-Teams.

Methoden:

Theorie Inputs, Praxisbeispiele, Bearbeitung beispielhafter Situationen der Teilnehmenden, Übungen zu Gesprächssituationen.

 

 

 

 


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.

P&F

Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Teilnehmer: max. 20 Personen

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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