Betriebsübergang nach § 613a BGB 2024

Risiken erkennen - kompetent und schnell reagieren


Betriebsübergang nach § 613a BGB

§ 37,6
SGB IX

Wir informieren Sie über Betriebsübergänge und/oder Betriebsteilübergänge sowie Betriebsänderungen, die damit einhergehen können. Sie erhalten einen kompakten Überblick über Ihre vielfältigen Informations-, Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte. Wir zeigen Ihnen anhand klassischer Beispiele, welche Konsequenzen Betriebsübergänge für Arbeitnehmer haben können – eine essenzielle Grundlage für eine kompetente Beratung durch den Betriebsrat.

Oftmals konzentrieren sich freie unternehmerische Entscheidungen auf die Veräußerung von Betrieben und Betriebsteilen, was schwerwiegende Folgen haben kann. Diese betreffen einerseits die Arbeitsverhältnisse, die oft durch die Geltung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen geprägt sind, und anderseits die Gremien wie Betriebs- und Gesamtbetriebsräte. Die Kenntnis der Voraussetzungen und Auswirkungen von Betriebsübergängen, insbesondere wie sie in § 613a BGB geregelt sind, gehört daher zum unverzichtbaren Standardrepertoire eines Betriebsrats.

Betriebsübergang – Begriff und Bedeutung

  • Der Betriebsübergang nach § 613a BGB – Voraussetzungen und Beispiele
  • Zeitpunkt des Übergangs – wichtig für die Rechtsfolgen
  • Entscheidend: Übertragung wesentlicher Betriebsmittel
  • Betriebsteilübergang und Zuordnung der Arbeitnehmer

Abgrenzung zu Umstrukturierung, Verlagerung, Outsourcing & Co.

  • Outsourcing – immer auch ein Betriebs(teil)übergang?
  • Betriebsänderungen – oft Nebenprodukte von Betriebsübergängen
  • Ein Fall für Interessenausgleich und Sozialplan?
  • Immer prüfen: Anspruch auf externe Beratung durch Sachverständige

Einleitung und Durchführung von Betriebsübergängen

  • Informationsrechte für BR und Wirtschaftsausschuss rechtzeitig einfordern
  • Ordnungsgemäße Unterrichtung der Belegschaft durch Veräußerer/Erwerber
  • Widerspruch einlegen oder nicht: Was ist die richtige Entscheidung?

Individualrechtliche Folgen des Betriebsübergangs – rechtlich und tatsächlich

  • Grundsatz: Automatischer Übergang der Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber
  • Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis – alt wie neu!
  • Gut zu wissen: Veränderungsmöglichkeiten und -sperren
  • Besonderes Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 BGB – Inhalt und Tragweite

Schicksal von Tarifverträgen, tariflichen Regelungen und Betriebsvereinbarungen

  • Tarifbindung kraft Organisationszugehörigkeit oder Inbezugnahme: Findet »mein« Tarifvertrag nach dem Übergang noch Anwendung – und wie?
  • Verschlechternde Tarifverträge – das sog. Ablöseprinzip
  • Auswirkungen auf Betriebs-, Gesamt- und Konzernbetriebsvereinbarungen
  • Was versteht man unter Transformation?
  • Die »1-Jahres-Garantie« – gibt es die wirklich?

Auswirkungen des Betriebsübergangs auf das Betriebsratsgremium

  • Bleibt der Betriebsrat eigentlich unverändert bestehen?
  • Wann muss es Neuwahlen geben?
  • Rest- und Übergangsmandate im Überblick
Besondere Vorteile

Mehr Infos beim Rieder Verlag


§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.599,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.399,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2025 möglich

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

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