NEU! Webinar: Hitze am Arbeitsplatz
Arbeits- und Gesundheitsschutz in heißen Zeiten – Rechte der Beschäftigten stärken
In diesem praxisnahen Webinar erläutern wir Ihnen anschaulich die rechtlichen Vorgaben und Schutzmechanismen, die sich aus der Arbeitsstättenverordnung und den technischen Regeln (ASR A3.5) zur Raumtemperatur ergeben. Darüber hinaus beleuchten wir auch die konkreten Handlungsmöglichkeiten: von präventiven Maßnahmen über das Initiativrecht des Betriebsrats bis hin zur Ausgestaltung effektiver Betriebsvereinbarungen bei Hitze.
Wenn in den Sommermonaten die Temperaturen am Arbeitsplatz steigen, wird aus alltäglicher Belastung schnell eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung. Bringen Sie sich gezielt ein, um die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Rechtsrahmen verstehen: Beteiligungsrechte der Betriebsräte
- Überblick über relevante Gesetzte: BetrVG, ArbSchG, ArbStättV und Co.
- Kernaufgabe: Mitbestimmung bei Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Technische Regeln zur Raumtemperatur: ASR A3.5 verständlich erklärt
- Wichtig: Initiativrecht des Betriebsrats zur Durchsetzung der ASR A3.5!
Schutzmaßnahmen für Beschäftigte bei zu großer Hitze
- Wann wird die Hitze zur Gesundheitsgefahr? Rechtliche Temperaturgrenzen
- Arbeitnehmerrechte bei zu hohen Temperaturen wie z. B. Überlastungsanzeige
- Prävention im Fokus: Gibt es eine »Gefährdungsbeurteilung Hitze«?
- Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen zur »Abkühlung«
Mitgestalten statt abwarten: Handlungsspielraum des Betriebsrats
- Schutz vorhandener Arbeitsplätze: Frühzeitig temperaturgerecht gestalten
- Betriebsvereinbarung Hitze: Inhalte, Regelungsbedarf und Umsetzung
- Praktische Hilfen: Checklisten und Tipps zur Gestaltung von Betriebsvereinbarungen
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Ihre Vorteile
- Einfach online teilnehmen
- Keine Anreise, kein Zeitverlust
- Sie entscheiden, von wo aus Sie teilnehmen
- Live-Webinar: Unser Fachreferent stellt sich auch Ihren Fragen
- Webinar-Unterlagen zum schnellen Download
So gehen Sie vor
- Wählen Sie Ihren Wunschtermin
- Füllen Sie das Online-Buchungsformular aus, solange noch Plätze frei sind
- Sie erhalten eine Bestätigungs-E-Mail mit weiteren Infos zum genauen Ablauf
- Denken Sie daran, Ihren Vorgesetzten über Ihre Abwesenheit zu informieren!
- Aktivieren Sie unmittelbar vor dem Webinar-Beginn den Zugangs-Link in unserer E-Mail
- Unser Referent heißt Sie willkommen
Was Sie benötigen
- Einen PC oder Laptop mit gängigem Betriebssystem und Internetzugang
- Headset, Webcam
Wir nutzen:

Schulungsanspruch
Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
