Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich für Arbeitnehmer und -geber sogenannte Haupt- und Nebenpflichten.
Die Hauptpflicht des Arbeitnehmers ist die Arbeitspflicht. D.h. er hat die Arbeit nach dem Arbeitsvertrag im Rahmen von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen, persönlich zu leisten.
Die Nebenpflichten des Arbeitnehmers bestehen im Wesentlichen hierin:
Rechtfolgen bei Nebenpflichtverletzungen können sein: Bei Wiederholungsgefahr Klage durch den Arbeitgeber auf Unterlassung (§ 1004 I S. 2 BGB analog); dem Arbeitgeber kann ein Anspruch auf Schadensersatz erwachsen; bei schwerer Verletzung kann ein „wichtiger Grund“ für eine außerordentliche Kündigung i.S. des § 626 BGB bestehen; bei leichterer Verletzung kann eine Abmahnung erfolgen, die unmittelbare Kündigung ist hier nach § 1 II S. 1 KschG sozial ungerechtfertigt.
Der Arbeitgeber hat als Hauptpflicht die Zahlung der vereinbarten Vergütung.
Folgende Nebenpflichten gelten für den Arbeitgeber:
Nach Verlangen: Erstellen eines qualifizierten Zeugnisses