BAGüS - Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) ist ein freiwilliger Zusammenschluss aller 23 überörtlichen Träger der Sozialhilfe in Deutschland.

Je nach Landesrecht sind überörtliche Träger der Sozialhilfe entweder die Bundesländer selbst oder höhere Kommunalverbände wie etwa die Landschaftsverbände Westfalen-Lippe (LWL) und Rheinland (LVR), der Landeswohlfahrtsverband Hessen oder der Kommunale Sozialverband Sachsen. Die Aufgaben dieser überörtlichen Sozialhilfeträger sind im Wesentlichen im im SGB XII und SGB IX geregelt.

Ziele sind die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben und die Unterstützung von Menschen mit Pflegebedarf. Hierfür werden lebens- und praxisnahe Empfehlungen zur Umsetzung der Sozialgesetze entwickelt.

Die BAGüS stellt ihr Wissen den zuständigen parlamentarischen Gremien, den Ministerien des Bundes und der Länder und kommunalen Entscheidungsträgern zur Verfügung. Sie arbeitet eng mit Fach- und Selbsthilfeverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege und anderen Trägern von Einrichtungen und sozialen Diensten zusammen.

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