Stellen Sie sich der Belegschaft vor!
Die Kollegen möchten wissen, mit wem sie es zu tun haben und an wen sie sich wenden können!
Erforderliche Arbeit der Schwerbehindertenvertretung hat ganz klar Vorrang vor der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung - und niemand darf Sie dabei stören oder behindern.
Pflegen Sie Kontakte mit internen und externen Partnern. Dies ist wichtig, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Die Integrationsämter haben wesentliche Aufgaben bei der Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben.
Dabei sind sie gleichermaßen für behinderte Menschen wie auch für den Arbeitgeber tätig. Ihre Aufgaben nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 SGB IX) umfassen:
Sie können nicht alles von Anfang an wissen. Sie sollten aber wissen, wo Sie rechtliche und strategische Fragen nachschlagen können:
Gesetzestexte, allen voran:
Im aktuellen Kommentar zum SGB IX finden Sie, geordnet nach den einzelnen Paragrafen, genauere Erklärungen zum Gesetzestext: z. B. Sozialgesetzbuch IX, Lehr- und Praxiskommentar Dau/Düwell/Joussen (Hrsg.), Nomos Verlag, 5. Auflage 2018
Zur Grundausstattung gehören auch:
Diesbezüglich haben Sie als Schwerbehindertenvertretung im Gegensatz zum Betriebs-/Personalrat keinen eigenen Anspruch, sondern nur ein Recht auf Mitbenutzung der Räume und sachlicher Mittel des Betriebs-/Personalrats (es sei denn, der Arbeitgeber stellt Ihnen dies freiwillig zur eigenen Verfügung).
Wichtige arbeits- und sozialrechtliche Gesetze finden Sie hier.
Damit Sie immer alle wichtigen Daten griffbereit haben, empfiehlt sich die Erstellung einer Kartei der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen im Betrieb/in der Dienststelle mit deren Daten wie:
Achtung Datenschutz! Da die Kartei sensible, persönliche Daten enthält, muss sie vor dem Einblick Dritter geschützt werden.
Als Ausgangspunkt für die Erstellung der Schwerbehindertenkartei eignet sich das Verzeichnis der schwerbehinderten Menschen, welches der Arbeitgeber nach § 163 Abs. 1 SGB IX (früher § 80) führen muss. Dieses muss er der Schwerbehindertenvertretung in Kopie aushändigen.
Als Vertrauensperson können Sie Ihren Aufgaben nur gerecht werden, wenn Sie die nötigen Fachkenntnisse besitzen. Um sich diese anzueignen, hat der Gesetzgeber für die Schwerbehindertenvertretung einen eigenen Schulungsanspruch vorgesehen.
Daher bieten wir Ihnen, speziell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse im Amt der Schwerbehindertenvertretung, das Wissen, das Sie benötigen. Werfen Sie doch einmal einen Blick auf unsere Seminare Schwerbehindertenvertretung I, SBV II und SBV III in denen das Grundlagenwissen für Ihre anstehenden Aufgaben vermittelt wird.
Strukturieren Sie sich - von Anfang an!
Machen Sie sich einen Plan für die ersten Wochen.
Um Amt und Beruf besser miteinander vereinbaren zu können, sollten Sie zunächst alle regelmäßigen und festen Termine in einem Kalender festhalten. Hierzu gehören vor allem:
Außerdem sollten Sie auch ausreichend Zeit für die Schreibtischarbeit einplanen.