Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Crashkurs II

Wissen vertiefen – schwierige Situationen meistern!


Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Crashkurs II

§ 37,6
SGB IX

Ihre bereits vorhandenen Kenntnisse erweitern und vertiefen Sie mit diesem Aufbauseminar – angelehnt an die Themen unserer Einführungsseminare »Betriebsverfassungsrecht II« und »Arbeitsrecht II«. Wir vermitteln Ihnen das erforderliche Wissen zu den wohl wichtigsten Beteiligungsrechten im Bereich der sozialen Angelegenheiten und zu Ihrer verantwortungsvollen Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. So erlangen Sie Handlungssicherheit zu Ihren Initiativ- und Mitbestimmungsrechten und können z. B. beurteilen, ob Kündigungsmaßnahmen rechtmäßig sind.

Der umfangreiche Katalog des § 87 BetrVG legt zahlreiche wichtige Tatbestände der Mitbestimmung fest. Um bei grundlegenden betrieblichen Regelungen auf Augenhöhe agieren zu können, müssen Sie sich als Betriebsrat zwingend mit den gesetzlichen Vorgaben auskennen. Gleiches gilt für schwierige personelle Maßnahmen des Arbeitsgebers wie etwa bei Kündigungen.

Beteiligungsrechte in sozialen Angelegenheiten – der Katalog des § 87 BetrVG

  • Betriebliche Ordnungs- und Verhaltensvorschriften – Abgrenzung zum Arbeitsverhalten
  • Technische Kontrolleinrichtungen und betrieblicher Datenschutz
  • Mobiles Arbeiten – starke Mitbestimmung bei der Ausgestaltung
  • Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes – auch im Homeoffice beachten
  • Lage, Verteilung und Erfassung der Arbeitszeit – Beteiligung aktiv einfordern!
  • Überstunden und Kurzarbeit – inzwischen Dauertatbestände?
  • Mobile Arbeit, Homeoffice und Co. – auch ein Problem der Arbeitszeit
  • Urlaubsplan und Urlaubsgrundsätze – rasante Entwicklungen in der

Rechtsprechung umsetzen

  • Vergütungsordnung im Betrieb: die betriebliche Lohngestaltung

Betriebsvereinbarung und Regelungsabrede

  • Voraussetzungen und Abschluss erzwingbarer und freiwilliger Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung und Nachwirkung

Kündigung des Arbeitgebers und die Rolle des Betriebsrats

  • Grundsätzliches: Inhalt, Form und Frist einer Kündigung
  • Betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigung – sozial gerechtfertigt nach dem KSchG
  • Unverzichtbar: Abmahnung vor der verhaltensbedingten Kündigung
  • Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung: Wo ist der Unterschied?
  • Kündigungsschutzgesetz: Für wen und welche Betriebe gilt es?
  • Besonderer Kündigungsschutz bestimmter Arbeitnehmergruppen
  • Anhörung, Bedenken, Widerspruch oder Schweigen: Was ist die richtige Reaktion des Betriebsrats?

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass in diesem Seminar die für Sie essenziell wichtigen Grundlagen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht in stark komprimierter Form vermittelt werden. In unseren Seminaren Betriebsverfassungsrecht II und Arbeitsrecht II erhalten Sie neben einer ausführlichen Darstellung auch die Gelegenheit für Fragen aus Ihrem betrieblichen Alltag und sie ermöglichen Ihnen auch die Teilnahme an einem Gerichtsbesuch!

§ 37,6

Unsere Einführungsseminare vermitteln das für die Betriebsratsarbeit unbedingt erforderliche Wissen auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts und des Arbeitsrechts (§ 37 Abs. 6 BetrVG). Darüber hinaus vermitteln sie das erforderliche wirtschaftliche und kommunikative Grundwissen, ohne das eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit nicht möglich ist.

SGB IX

Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.549,00 EUR,
2. Teilnehmer = 1.499,00 EUR,
3. Teilnehmer = 1.449,00 EUR,
4. Teilnehmer = 1.399,00 EUR,
5. und jeder weitere Teilnehmer = 1.299,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Gremiums zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 3,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 95 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmer durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 Uhr Erster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminar Ende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.


"Sehr anschauliche Themen aus Sicht vom Gericht herübergebracht. Kompetente Referentin, alle Fragen konnten beantwortet werden."
Teilnehmer dieses Seminars in Friedrichshafen

"Sehr schönes, informatives, kurzweiliges Seminar, danke."
Teilnehmer dieses Seminars in Friedrichshafen

"Der Referent hat immer tolle Beispiele aus der realen Praxis, was das Lernen und auch Behalten von Infos sehr erleichtert! Danke!"
Teilnehmer dieses Seminars in Garmisch-Partenkirchen
 

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