
Symposium Krankheit im Arbeitsverhältnis
Dieses Symposium bietet Ihnen einen kompakten und umfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen, Konfliktfelder und Handlungsmöglichkeiten im Umgang mit Krankheit im Arbeitsverhältnis. Sie erfahren, wann und wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzen können, lernen praxisbewährte Strategien im Umgang mit erkrankten Kollegen kennen und entwickeln wirksame Ansätze zur Reduzierung von Fehlzeiten und Gesundheitsrisiken im Betrieb.
Tag 1
Vortrag 1: Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit – Voraussetzungen und Grenzen
- Unterschied zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien
- Beweiswert der AU-Bescheinigung – aktuelle Rechtsprechung
- Anzeige- und Nachweispflichten – existieren die noch?
- Im Fokus: Mehrfach- und Folgeerkrankungen
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a. D
Vortrag 2: Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
- Gesetzliche Grundlagen und relevante Vorschriften
- Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern
- Meldepflichten und Antragsverfahren
- Arbeitsunfälle im Homeoffice und bei mobiler Arbeit
- Typische Fehlerquellen vermeiden
Referent: M. Coltro, Richter am Sozialgericht
Vortrag 3: Erkrankungen: Was uns schadet und was wir dagegen tun können
- Risikofaktoren für die Entstehung ernster Krankheiten
- Medizinische Grundlagen: Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin
- Präventionsmöglichkeiten im Betrieb
- Einfluss von Lebensstil und Arbeitsumfeld
Referent: Dr. M. Albrod, Facharzt für Arbeitsmedizin
Vortrag 4: Betriebliches Eingliederungsmanagement – Erfahrungen und Praxistipps
- Voraussetzungen, Ablauf und Mitbestimmung
- Praxistipps zur Maßnahmenplanung und Wirksamkeitsprüfung
- Einwirkungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten des Betriebsrats
- Folgen eines unterlassenen BEM
- Erfahrungsaustausch zu Erfolgsfaktoren und Hindernissen
Referent: H. P. Schneider, Rechtsanwalt, Dipl.-Psychologe
Tag 2
Vortrag 5: Krankheitsbedingte Kündigung – rechtliche Grenzen und Alternativen
- Kündigung nur als letztes Mittel
- Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen: Wann wird es gefährlich?
- Gesundheitsprognose – auch im Kündigungsschutzprozess
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge – eine Alternative?
- Wann drohen Sperrzeit und Ruhen der Arbeitslosengeldzahlung?
Referent: W. Göttling, Vors. Richter am LAG a. D.
Vortrag 6: Psychisch krank – was macht wann und warum krank?
- Was ist psychische Belastung und wie ist sie einzuordnen?
- Wann wird Beanspruchung zu Fehlbeanspruchung?
- Bewältigungsstrategien im Überblick
- Das Belastungs-Beanspruchungs-Konzept
- Rolle der Interessenvertretung im Umgang mit Betroffenen
Referent: Dr. D. Chakraverty, Psychologe (M.Sc.), Trainer und Mediator
Vortrag 7: Krank durch Digitalisierung: Risiken erkennen, Prävention gestalten
- Psychische und physische Belastungen durch digitale Arbeit
- Chancen für ergonomisches und gesundes Arbeiten
- Anforderungen an Software, Tools & Prozesse
- Präventionsstrategien: digitale Resilienz, Schulungen, Betriebsvereinbarungen
- Beispiele aus der Praxis
Referent: Dr. D. Chakraverty, Psychologe (M.Sc.), Trainer und Mediator
Vortrag 8: Gutes Betriebsklima für einen gesunden Betrieb
- Einfluss von Unternehmenskultur und Führung
- Wertschätzende Kommunikation und Konfliktmanagement
- Umgang mit Mobbing und Ausgrenzung – Handlungsoptionen des Betriebsrats
- Einbindung betrieblicher Ansprechpartner (Vertrauenspersonen, Betriebsarzt, Sozialberatung)
- Konkrete Interventionsmöglichkeiten: Betriebsvereinbarungen, Schulungen
Referent: M. Nowosad, Trainer und Berater

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.






Immer wieder bewundernswerte Mischung aus Kompetenz, Offenheit, Humor und Flexibilität. Danke!