Langzeit- und Dauererkrankungen
Wann drohen Gefahren und Probleme für das Arbeitsverhältnis?
Wir informieren Sie umfänglich über die Auswirkungen längerer krankheitsbedingter Abwesenheitszeiten und Leistungseinschränkungen auf das Arbeitsverhältnis. Hier gilt es für BR und SBV, frühzeitig die Gefahren für die Betroffenen zu erkennen, um negative Auswirkungen von entschuldigten Fehlzeiten möglichst einzugrenzen. Ihnen werden Wege zur gesicherten Fortsetzung der Beschäftigung aufgezeigt. Sie lernen, wie Sie in die beschäftigungssichernden Verfahren eingebunden sind und welche Chancen die Mitarbeiter haben, sich erfolgreich gegen unberechtigte Sanktionen zu wehren.
Als Konsequenzen für gesundheitliche Einschränkungen drohen Vergütungseinbußen, Um- und Versetzungen und im schlimmsten Fall sogar Arbeitsplatzverlust. Der Gesetzgeber und die Rechtsprechung haben hierzu Handlungsanleitungen zur Verfügung gestellt, die Sie kennen müssen, um gefährdete Kollegen – auch unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte – bestmöglich zu unterstützen.
Auswirkungen häufiger Abwesenheitszeiten bei Langzeit- und Dauererkrankungen
- Erster Schritt: Analyse und Reduzierungsmöglichkeiten
- Abgrenzung: Häufige Kurzerkrankungen – was ist das?
- Krankenrückkehrgespräche: Wann sind sie zulässig, was darf gefragt werden?
- Wann hat man einen Anspruch auf Wiedereingliederung?
Sonderfall: Urlaub und Arbeitsunfähigkeit
- Entsteht mein Urlaubsanspruch auch, wenn ich krank bin?
- Die sog. 15-Monats-Frist bei Langzeiterkrankungen
- Besondere Mitwirkungsobliegenheiten für den Arbeitgeber im Urlaubsrecht – auch bei Dauererkrankung?
Gesundheitliche Prävention und Rehabilitation
- Gestaltung eines leidensgerechten Arbeitsplatzes – was kann/muss getan werden?
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – ein besonderer gesetzlicher Auftrag
- Sozialrechtliche Förderung von Reha-Maßnahmen einleiten
- Anerkennung als schwerbehinderter Mensch und Gleichstellungsantrag
Rechtliche und tatsächliche Absicherung erkrankter Mitarbeiter
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für mindestens 6 Wochen
- Ab wann gibt es Krankengeld und wie hoch ist es?
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und ihr Beweiswert – neue Entwicklungen
- Krankheitsbedingte Kündigung – nur ausnahmsweise und als letztes Mittel!
Handlungsmöglichkeiten für Betriebsrat und SBV
- Informations-, Mitbestimmungs- und Initiativrechte – breites Spektrum
- Umgang mit Gesundheitsdaten und Datenschutz – ein sensibles Thema
- Position von BR und SBV – beim BEM-Verfahren und gegenüber Behörden
- Strategische Handlungsoptionen – Empfehlungen für die Praxis

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Die direkte und interaktive Art der Gestaltung hat dafür gesorgt, dass mir weder langweilig wurde, noch der Rote Faden verloren ging.
Sehr gute Beispiele, Inhalt verständnisvoll vermittelt, super auf Fragen eingegangen.