Rechtsschutz vor dem Arbeitsgericht

Unterlaufen bei der Wahl Fehler, so kann

Wozu dient eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist die Entscheidung des Arbeitsgerichts über einen Eilantrag, den einzelne Betroffene noch während des Wahlverfahrens stellen können. So könnte z. B. ein Arbeitnehmer die Aufnahme in die Wählerliste oder eine Gewerkschaft die Zulassung ihrer Wahlliste beantragen, um nur zwei paar Beispiele zu nennen.

Wann und wie kann eine Wahl angefochten werden?

Eine Wahl kann vor dem Arbeitsgericht angefochten werden, wenn sie an einem wesentlichen Wahlfehler leidet (§ 19 Abs. 1 BetrVG), also z. B. wenn ein Nicht-Arbeitnehmer gewählt, die Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen unzulässigverkürzt oder verlängert, ein gültiger Wahlvorschlag zu Unrecht zurückgewiesen oder ein zu großer oder zu kleiner Betriebsrat gewählt worden ist, um nur ein paar Beispiele zu nennen.

Stellt das Arbeitsgericht tatsächlich einen solchen Wahlfehler fest, so wird es die Wahl mit Wirkung für die Zukunft aufheben mit der Folge, dass der neugewählte Betriebsrat sein Mandat verliert, sobald die Gerichtsentscheidung rechtskräftig ist. Ist allerdings klar, dass sich der Fehler gar nicht auf das Wahlergebnis ausgewirkt haben kann, insbesondere wenn er noch rechtzeitig berichtigt worden ist, so bleibt die Wahl gleichwohl gültig.

War das Wahlverfahren hingegen ordnungsgemäß, die Auszählung aber fehlerhaft, so korrigiert das Arbeitsgericht lediglich das Wahlergebnis.

Nur der Arbeitgeber, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder eine Gruppe von mindestens 3 wahlberechtigten Arbeitnehmern können die Wahl anfechten. Sie müssen ihren Antrag beim Arbeitsgericht innerhalb von zwei Wochen einreichen, nachdem das Wahlergebnis bekannt gegeben worden ist (§ 19 Abs. 2 BetrVG). In dem Antrag müssen sie den geltend gemachten Wahlfehler genau bezeichnen.

Wann ist eine Wahl nichtig?

Unterlaufen bei der Wahl besonders schwerwiegende und offensichtliche Fehler, so ist sie nicht nur innerhalb von 2 Wochen anfechtbar, sondern von Anfang an unwirksam, als hätte sie nie stattgefunden. Hierauf kann sich jeder auch noch lange Zeit später vor Gericht berufen (z. B. in einem Kündigungsschutzprozess). Eine Wahl ist beispielsweise nichtig, wenn sie ohne Wahlvorstand oder in einem Betrieb mit weniger als 5 Arbeitnehmern, per Handabstimmung in der Kantine oder in einer Behörde durchgeführt worden ist.