Der Kündigungsschutz bei Betriebsratswahlen stellt sicher, dass an der Wahl beteiligte Arbeitnehmende vor unrechtmäßigen Kündigungen geschützt sind. Damit Wahlbewerber*innen und Initiator*innen einer Betriebsratswahl ohne Angst vor Repressalien durch den Arbeitgeber agieren können, sieht das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) in § 15 spezielle Regelungen vor. Diese schützen bestimmte Personengruppen vor Kündigungen während des Wahlprozesses und darüber hinaus.
Poko bietet Ihnen eine fundierte Auswahl an Seminaren zu Betriebsratswahlen und Kündigungsschutz-Schulungen an. Unsere Schulungen vermitteln das nötige Wissen, um Betriebsratsmitglieder, Wahlvorstände und Kandidat*innen umfassend über ihre Rechte zu informieren und sie vor unzulässigen Kündigungen zu schützen. So können sie Beschäftigte gezielt unterstützen und eine sichere sowie professionelle Kommunikation mit dem Arbeitgeber gewährleisten.
Seminar: BetriebsratswahlMitglieder des Betriebsrat-Wahlvorstands genießen ab ihrer Bestellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses einen besonderen Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 3 KSchG). Eine Kündigung ist in dieser Zeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB möglich und bedarf zusätzlich der Zustimmung des amtierenden Betriebsrats (§ 103 BetrVG) oder einer gerichtlichen Ersetzung dieser Zustimmung.
Auch nach der Wahl bleibt der Schutz für sechs Monate bestehen. In diesem Zeitraum ist lediglich eine außerordentliche Kündigung möglich, allerdings ohne die Zustimmung des Betriebsrats.
Wichtige Einschränkungen des Kündigungsschutzes
Personen, die für das Betriebsratsamt kandidieren, sind ab der Aufstellung des Wahlvorschlags vor Kündigungen geschützt. Eine Entlassung ist nur außerordentlich möglich und erfordert zusätzlich die Zustimmung des Betriebsrats oder eine gerichtliche Ersetzung dieser Zustimmung. Nach der Wahl hängt der weitere Kündigungsschutz vom Wahlergebnis ab.
Sie genießen während der gesamten Amtszeit Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 1 KSchG). Nach Ende der Amtszeit besteht der Schutz noch zwölf Monate weiter, allerdings ist in diesem Zeitraum eine außerordentliche Kündigung ohne Zustimmung des Betriebsrats möglich.
Ersatzmitglieder des Betriebsrats genießen einen sechs Monate nachwirkenden Kündigungsschutz (§ 15 Abs. 3 KSchG). Sobald sie ein ordentliches Betriebsratsmitglied vertreten, gilt für sie der volle Kündigungsschutz gemäß § 15 Abs. 1 KSchG.
Auch erfolglose Bewerber*innen haben einen sechs Monate nachwirkenden Kündigungsschutz ab Bekanntgabe des Wahlergebnisses. In dieser Zeit kann ihnen nur außerordentlich gekündigt werden, jedoch ohne Zustimmung des Betriebsrats.
Personengruppe | Beginn des Schutzes | Ende des Schutzes |
Mitglieder des Wahlvorstands | Bestellung zum Wahlvorstand | 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
Vorfeld-Initiatoren | Beglaubigte Erklärung | Bis zur Einladung zur Betriebsversammlung |
Initiator*innen einer Betriebsratswahl | Einladung zur Betriebsversammlung | 3 Monate nach Einladung, falls keine Wahl erfolgt |
Kandidat*innen für das Betriebsratsamt | Einreichung des Wahlvorschlags | 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
Gewählte Betriebsratsmitglieder | Beginn der Amtszeit | 12 Monate nach Ende der Amtszeit |
Ersatzmitglieder des Betriebsrats | Sobald ein ordentliches Mitglied vertreten wird | 12 Monate nach letzter Vertretung |
Der Kündigungsschutz bei Betriebsratswahlen ist ein essenzieller Bestandteil des deutschen Arbeitsrechts. Er stellt sicher, dass Wahlbewerber*innen und Wahlvorstände frei agieren können, ohne Druck durch den Arbeitgeber befürchten zu müssen. Besonders hervorzuheben ist der nachwirkende Kündigungsschutz, der Betriebsratsmitgliedern auch nach ihrer Amtszeit noch Schutz bietet. Arbeitgeber sollten sich der besonderen Regelungen bewusst sein, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Bei Poko bieten wir Ihnen praxisorientierte Betriebsrats-Seminare zum Kündigungsschutz im Zusammenhang mit Betriebsratswahlen und stehen Ihnen auch nach der Wahl mit einem umfangreichen Weiterbildungsangebot zur Seite. Unsere erfahrenen Dozent*innen vermitteln Ihnen fundiertes Fachwissen, damit Sie Wahlbewerber*innen und Betriebsratsmitglieder rechtssicher unterstützen und Kündigungsfälle während und nach der Wahl kompetent begleiten können.
Unsere Schulungsangebote sind flexibel auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt:
• Teilnahme vor Ort an einem unserer Poko-Standorte
• Virtuelle Seminare im Webinar-Format für Betriebsräte
• Individuelle Inhouse-Schulungen direkt in Ihrem Unternehmen
Stärken Sie Ihre Position im Betriebsrat und erwerben Sie das notwendige Know-how, um Kündigungsschutzregelungen gezielt anzuwenden und eine sichere Kommunikation mit dem Arbeitgeber zu führen. Buchen Sie jetzt Ihre Schulung und profitieren Sie von unserem praxisnahen Angebot!