Der Konzernbetriebsrat

Bei zentralen Themen mittendrin!


Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Der Konzernbetriebsrat

§ 37,6

In unserem Seminar erfahren Sie, wann es wichtig und sinnvoll ist, einen Konzernbetriebsrat (KBR) zu errichten, wie er gebildet wird und wann bzw. wofür er zuständig ist. Wir informieren Sie, wie die Geschäftsführung optimal organisiert wird und was Sie mit der Arbeit des KBR in der Praxis bewirken können! Sie lernen dabei auch, dass der Konzernbetriebsrat bei Vorliegen der Voraussetzungen durchaus echte und erzwingbare Mitbestimmungsrechte besitzt. Nutzen Sie den Austausch mit anderen Konzernbetriebsräten und profitieren Sie von deren Erfahrungen.

Betriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat – wer hat da welche Aufgaben? Wer in den Konzernbetriebsrat entsandt wird, sollte das spezielle Fachwissen mitbringen, um diese Fragen zu beantworten und zu beurteilen, ob ein Konzern existiert, wie ein Konzernbetriebsrat gebildet werden kann und welche Zuständigkeiten er besitzt.

Konzernbegriff: Wo kommen Konzernbetriebsräte ins Spiel?

  • Gleichordnungs- oder Unterordnungskonzern: KBR ja oder nein?
  • Unterordnungskonzern als Vertrags-/Eingliederungs-/faktischer Konzern
  • Wichtige Sonderform: Wie geht man mit gemeinsamen Betrieben mehrerer Unternehmen um?
  • Wo werden betriebsverfassungsrechtlich relevante Entscheidungen getroffen?
  • Konzerne mit Auslandsbezug – auch ein betriebsverfassungsrechtliches Problem

Richtige Errichtung und Zusammensetzung des KBR

  • Die Errichtung des KBR – eine Sache der Gesamtbetriebsräte
  • Was ist die »50 %-Regel« und was gibt sie vor?
  • Entsendung der Mitglieder, Reihenfolge der Nachrückenden
  • Die besondere Rolle des Vorsitzenden – auch gegenüber der Konzernspitze
  • Abweichende Regelung der Mitgliederzahl – wann ist was möglich?
  • Was passiert bei Amtsniederlegung, Abberufung und Ausschluss von Mitgliedern?
  • Konzernbetriebsrat als Dauereinrichtung ohne feste Amtszeit: Was ist bei Auflösung zu beachten?
  • Was passiert mit dem KBR bei Veränderungen in der Konzernstruktur?

Abgrenzung – wofür ist der Konzernbetriebsrat zuständig?

  • Im Gesetz geregelte Zuständigkeit: Voraussetzungen genau prüfen!
  • Zuständigkeit bei Auftrag durch (Gesamt-)Betriebsrat: Was ist zu beachten?
  • Zuständigkeit für Unternehmen/Betriebe ohne (Gesamt-)Betriebsrat
  • Besonderheiten bei nicht erzwingbarer Mitbestimmung
  • Regelung freiwilliger Leistungen

Wichtiges zur Geschäftsführung des KBR

  • Konzernbetriebsausschuss, -wirtschaftsausschuss und weitere Ausschüsse – wann müssen, können oder sollten sie gebildet werden?
  • Einberufung, Zeitpunkt, Ort und Teilnehmer von Sitzungen
  • Fehlerfreie Beschlussfassung – auch hier enorm wichtig und jetzt auch digital möglich
  • Zusammenarbeit mit Konzern-JAV und -SBV

Die Konzernbetriebsvereinbarung

  • Unternehmensübergreifender Geltungsbereich
  • Verhältnis zu (Gesamt-)Betriebsvereinbarungen – gibt es eine Rangordnung?
  • Beispiele aus der Praxis

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte (ArbG Würzburg 04.02.1999 – 8 BV 19/98W.


Kosten

Gremium-Rabatt
1. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
2. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR

Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin

Seminardetails

Seminardauer: 2,5 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 12:30 Uhr

Teilnehmer: ca. 18

i n d i e s e m S e m i n a r S i e s a m m e l n 75 Poko-Points

Anreisetag 19:30 UhrBegrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung
 20:00 UhrGemeinsames Abendessen
 ca. 21:00 UhrEnde des Begrüßungsabends

 

Seminartage09:00 UhrErster und zweiter Seminarblock
 12:30 UhrMittagspause (Mittagessen)
 13:30 UhrDritter und vierter Seminarblock
 17:00 UhrEnde des Seminartags
 18:00 - 19:30 UhrAbendessen
 Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack.
 An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig.

 

Letzter Seminartag09:00 UhrErster Seminarblock und Zweiter Seminarblock
 12:30 UhrSeminarende
 12:30 UhrMittagessen oder wahlweise Lunchpaket
 Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen.

 

Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Top

Legende

Starter-Kit

Poko Points

Mit Extra Vorteil

Zusatzseminar

Seminar mit Kinderbetreuung

Mit Zertifizierung

Behindertenfreundliches Hotel

Ohne Vorkenntnisse

Mit Gerichtsbesuch

Orte / Hotels

Seminarorte

Seminarorte

Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.

Orte entdecken
Seminarhotels

Seminarhotels

Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.

Hotels entdecken