Haustarifvertrag

Der „Haustarifvertrag“ ist eine umgangssprachliche Beschreibung eines Tarifvertrages, der nur in einem Unternehmen („Haus“) zur Anwendung kommt.
Hier hat der Arbeitgeber allein und ohne den sonst fast immer auf seiner Seite beteiligten Verband mit der Gewerkschaft abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt – auch wenn oftmals etwas anderes vermutet wird – auch im Falle eines Haustarifvertrages zwingend und kraft Gesetzes nur für die gewerkschaftsangehörigen Arbeitnehmer.
Natürlich können Arbeitgeber und einzelne Arbeitnehmer die Geltung des Haustarifvertrages für ihr Arbeitsverhältnis vereinbaren (vgl. „Anlehnung“). Die Gründe für den Abschluss eines Haustarifvertrages sind vielfältig.
In der Regel sieht man die Ergebnisse des allgemein in der Branche geltenden Tarifvertrags als unpassend für das Unternehmen an. Das kann daran liegen, dass das Unternehmen nicht in der Lage ist, die Lohnzuwächse zu „stemmen“ oder sogar generöser leisten will („VW“).