Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb

 

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Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verfügen häufig über sehr viel Wissen und Arbeitserfahrung, was für den Betrieb von Vorteil ist. Gerade in Zeiten des demografischen Wandels und einer alternden Gesellschaft wird es immer entscheidender, die Expertise dieser Mitarbeiter*innen langfristig im Unternehmen zu halten und zu nutzen. Dabei ist es unerlässlich, dass der Betriebsrat die spezifischen Bedürfnisse und Interessen der älteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Blick behält und sich aktiv für deren Rechte und Belange einsetzt.

Als Betriebsratsmitglied haben Sie verschiedene gesetzliche Rechte und Pflichten, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen für ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen zu verbessern und deren Verbleib im Betrieb zu sichern. In unserem umfangreichen Seminaren für den Betriebsrat erfahren Sie auch alles über die gesonderten Bedürfnisse von älteren Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und wie Sie diesen gerecht werden.

Webinar: Ältere Arbeitnehmer I

Was sind ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen? Definition nach OECD

Nach der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) gelten ältere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allgemein als Personen im Alter von 45 bis 64 Jahren. Mithilfe von Arbeitsmarktstudien und -analysen konnten für diese Altersgruppe spezifische Herausforderungen, aber auch Potenziale identifiziert werden. So zeichnen sich ältere Mitarbeitende häufig durch umfangreiche berufliche Erfahrungen und Fachkenntnisse aus, die für Unternehmen sehr wertvoll sind. Gleichzeitig können sie jedoch vor besonderen Schwierigkeiten stehen, etwa im Hinblick auf körperliche Leistungsfähigkeit, technologische Veränderungen oder die Anpassung an neue Arbeitsweisen. Dementsprechend wichtig ist eine Anpassung des Betriebs hinsichtlich der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen in den unterschiedlichsten Lebensphasen. Hierbei kommt der Betriebsrat ins Spiel.

Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb: Die Pflichten des Betriebsrats

Der Betriebsrat spielt eine wesentliche Rolle bei der Transformation hin zu einem generationsgerechten Betrieb, in dem ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen ebenso wie jüngere wertgeschätzt und gefördert werden. In Zeiten des demografischen Wandels und einer alternden Belegschaft steht der Betriebsrat vor der Aufgabe, nicht nur die Interessen der älteren Mitarbeitenden zu schützen, sondern auch aktiv den Prozess der Anpassung des Unternehmens an die sich verändernden Anforderungen der Arbeitswelt zu begleiten.

Hierfür hat der Betriebsrat einige Pflichten, denen er nachkommen sollte:

  • Maßnahmen zur Beratung: Hier geht es darum, gemeinsam Strategien zu entwickeln, die älteren Arbeitnehmenden eine langfristige Beschäftigung ermöglichen und dabei ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen. Dies schließt die Gestaltung altersgerechter Arbeitsplätze ein, die ergonomischen und gesundheitlichen Anforderungen gerecht werden, sowie die Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle, die auf die Lebenssituation älterer Arbeitnehmer und -nehmerinnen Rücksicht nehmen.
  • Überwachung: Die Kontrolle von Arbeitsbedingungen gehört ebenfalls zu den zentralen Aufgaben des Betriebsrats. Er stellt sicher, dass gesetzliche Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Gesundheitsschutz und zu Gleichbehandlung eingehalten werden. Dies ist besonders wichtig, um Diskriminierung aufgrund des Alters zu verhindern und eine gerechte Verteilung von Aufgaben und Aufstiegsmöglichkeiten zu gewährleisten.
  • Prävention und Gesundheitsförderung: Eine vorrangige Aufgabe des Betriebsrats ist die Förderung von Programmen, die darauf abzielen, die Gesundheit älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu unterstützen. Dies können regelmäßige Gesundheitschecks, Bewegungsprogramme oder auch Schulungen zur Stressbewältigung sein. Durch solche Maßnahmen wird nicht nur die Lebensqualität der Arbeitnehmenden verbessert, sondern auch deren Produktivität und Leistungsfähigkeit gesteigert.

Qualifikation und Weiterbildung älterer Arbeitnehmer*innen: In einer Arbeitswelt, die zunehmend von technologischen Innovationen geprägt ist, kann der Betriebsrat entscheidend dazu beitragen, dass ältere Mitarbeitende nicht den Anschluss verlieren. Er unterstützt dabei, Fortbildungsmaßnahmen zu initiieren und sicherzustellen, dass ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen die gleichen Chancen zur beruflichen Weiterentwicklung erhalten wie jüngere. Durch kontinuierliche Schulungen bleibt ihre Arbeitskraft für das Unternehmen wertvoll und konkurrenzfähig.

Seminar: Fit bis zur Rente: Leistungsfähigkeit im Alter erhalten

Das sind die konkreten Rechte des Betriebsrats

Zum Schutz und zur Interessensvertretung der älteren Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb hat der Betriebsrat eine ganze Reihe an Handlungspflichten. Dazu umfass die folgenden Aspekte.

Das Gleichbehandlungsgesetz

Arbeitgeber und Betriebsrat haben nach § 75 Abs.1 BetrVG darüber zu wachen, dass alle Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Insbesondere muss jede Benachteiligung aus Gründen des Alters (und anderer Merkmale) unterbleiben. Neben § 75 BetrVG ist dies auch im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geregelt.

Wichtige Regelungen zur Gleichbehandlung sind:

  • § 99 Abs.2 Nr.6 BetrVG: Hiernach können Sie als Betriebsrat die Zustimmung zu einer personellen Maßnahme verweigern, wenn die Besorgnis besteht, dass der oder die betroffene Arbeitnehmer*in den Betriebsfrieden durch die grobe Verletzung des § 75 BetrVG stört. Der Betriebsrat muss also unkollegiales und diskriminierendes Verhalten gegenüber besonders schutzwürdigen Personengruppen nicht dulden!
  • § 104 BetrVG: Hiernach kann der Betriebsrat sogar die Entlassung oder Versetzung eines Arbeitnehmenden verlangen, wenn dieser wiederholt und ernstlich § 75 BetrVG verletzt hat – eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit für den Betriebsrat, aktiv tätig zu werden!

Das Gebot zur Persönlichkeitsentfaltung

Der § 75 Abs.2 BetrVG verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsrat zum Schutz und zur Förderung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Außerdem müssen die Selbstständigkeit und Eigeninitiative der (älteren) Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterstützt werden.

Wichtig: § 75 BetrVG ist kein unverbindlicher Programmsatz! Er enthält elementare Grundregeln für die Behandlung der Belegschaft.

Die Förderungspflicht

Konkretisiert wird das Gebot zur Persönlichkeitsentfaltung (Vgl. § 75 BetrVG) durch die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats (§ 80 BetrVG). In Abs. 1. Nr. 6 wird die Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer und -nehmerinnen ausdrücklich als Pflicht des Betriebsrats benannt.

Ältere Arbeitnehmende im Betrieb: Praxistipps für den Betriebsrat

Bei der Einbindung und Förderung von älteren Arbeitnehmer*innen im Betrieb sind Ihrer Kreativität im Prinzip keine Grenzen gesetzt. Als Gedankenanstoß können diese Punkte helfen:

  • Vorurteile abwerfen – auch ältere Arbeitnehmer*innen können Neues lernen und bringen wichtige Fähigkeiten mit! Das sollte so auch im Kollegium kommuniziert werden. Vor allem jüngere Beschäftigte können vom Erfahrungsschatz der älteren Kolleg*innen profitieren.
  • Wie sieht das Betriebsklima aus? Sind hier Verbesserungen möglich?
  • Setzen Sie sich für flexible Arbeitszeitmodelle ein.
  • Ist es sinnvoll, über individuell gestaltbare Pausen nachzudenken, um die Leistungsfähigkeit und Konzentration der älteren Arbeitnehmer und -nehmerinnen zu begünstigen?
  • Kann eine Form der Job-Rotation eingeführt werden? Ein wechselnder Arbeitsplatz verhindert einseitige Belastungen und bringt Abwechslung.
  • Schlagen Sie gegenüber der Geschäftsführung die Weiterbildung älterer Arbeitnehmender vor. Die Qualifizierung rentiert sich für alle und wirkt dem Fachkräftemangel entgegen.
  • Unterschätzen Sie nicht die Vorteile eines guten Betrieblichen Gesundheitsmanagements. Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ist nötig, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten.
  • Personalplanung optimieren – wer, wo, mit wem und wie lange eingesetzt wird, hat einen wesentlichen Einfluss auf die Gesundheit und Zufriedenheit der einzelnen Beschäftigten. Auch eine Weiterbeschäftigung nach der Rente ist zum Beispiel möglich.
  • Nutzen Sie den Arbeitsschutzausschuss als ideale Plattform für die Diskussion neuer Maßnahmen zum Schutz älterer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Die Möglichkeiten, als Betriebsrat zum altersgerechten Arbeiten und der Förderung der älteren Arbeitnehmenden beizutragen, sind vielseitig. Nutzen Sie diese als Betriebsratsmitglied, um Ihren Kolleg*kinnen zu helfen, im Betrieb gesund alt zu werden.

Fit für die Betriebsratsarbeit mit den Poko-Seminaren

Bei Poko lernen Sie alles über Ihre Handlungspflichten als Betriebsratsmitglied, wenn es um den Schutz und die Interessensvertretung von älteren Arbeitnehmern und -nehmerinnen geht. Informieren Sie sich umfassend über die Gestaltung von Arbeitsverhältnissen insbesondere für die älteren Mitarbeitenden und wie Sie dabei als Arbeitnehmervertretung mitwirken können. In unserem Seminar zur alternden Belegschaft erfahren Sie beispielsweise, wie Sie mit dem demografischen Wandel innerhalb eines Unternehmens am besten umgehen können. Oder Sie informieren sich mithilfe unseres Webinars zu älteren Arbeitnehmern und den spezifischen Bedürfnisse, die diese an ihr Arbeitsumfeld stellen.

Egal ob Sie sich mit Hilfe von praktischen Betriebsrat-Webinaren, an einem unserer schönen Seminarorte in ganz Deutschland oder mit unseren Inhouse-Schulungen weiterbilden wollen – mit den Poko-Seminaren für den Betriebsrat bleiben Sie flexibel. Kontaktieren Sie uns gerne für mehr Infos.

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