Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats

 

350x150 - Gruppe mit Sprechblasen

Auf dem Schwarzen Brett sind die Zettel schon vergilbt oder sehen aus wie ein Mahnbescheid? Nur die älteren Kollegen können sich noch an die letzte Info-Mail des Betriebsrats erinnern? Und was macht der Betriebsrat überhaupt? Höchste Zeit für eine professionelle Öffentlichkeitsarbeit!

Betriebsratsarbeit findet häufig hinter geschlossenen Türen statt, umso wichtiger ist die Kommunikation mit den Kollegen. Der Betriebsrat als demokratisch gewähltes Gremium, ist seinen Wählern Informationen darüber schuldig, wie er sein Amt ausübt. Und Fakten, die geheim gehalten werden müssen, gibt es nur sehr wenige. Durch Öffentlichkeitsarbeit erzeugt der Betriebsrat Transparenz und Verständnis für seine Tätigkeiten und Aufgaben und schafft Vertrauen.

Welche Kommunikationsmittel gibt es?

Damit die Öffentlichkeitsarbeit zum Erfolg wird, sollte man im Vorfeld klären, welche Kommunikationsmittel und -wege im Betrieb zur Verfügung stehen.

  • Die Betriebsversammlung (am besten unter einem ansprechenden Hauptthema) ist der klassische Weg der Öffentlichkeitsarbeit. Hier kann sich das Gremium präsentieren und die Interessen der Belegschaft vor Ort formulieren.
  • Das persönliche, vertrauliche Gespräch mit den Kolleginnen und Kollegen ist ohnehin ein wesentlicher Bestandteil der BR-Arbeit, ob in der Sprechstunde oder beim Betriebsrundgang. Aber auch Gespräche mit Führungskräften gehören dazu.
  • Infoblätter und Plakate zählen zu den Klassikern wirksamer Öffentlichkeitsarbeit 
  • E-Mail-Newsletter und Intranetseite: Soweit elektronische Kommunikation im Betrieb weit verbreitet oder üblich ist, hat auch der Betriebsrat Anspruch darauf, diese Medien zu nutzen.
  • Eventuell haben nicht alle Kollegen problemlos Zugang zu elektronischen Medien, darum sollte das gute alte schwarze Brett nicht in Vergessenheit geraten. Alle Newsletter, Flugblätter und sonstige Nachrichten müssen dort unbedingt aufgehängt werden.
  • WhatsApp, Facebook und Co.: Die Nutzung von Social Media-Kanälen bietet großes Potential, wirft jedoch auch eine Vielzahl von Problemen und Rechtsfragen auf. Zum Beispiel bei der Nutzung privater Endgeräte für betriebliche Belange oder bei der Einhaltung von Datenschutzstandards des Betriebsrats. Auch gehören nicht alle Informationen in die Internetöffentlichkeit! Hier sollte der Betriebsrat prüfen, ob im Gremium die notwenigen Kompetenzen vorhanden sind, um diese Kanäle erfolgreich zu nutzen.
  • In einer Betriebsratszeitung hat der Betriebsrat die Möglichkeit, Themen ausführlicher darzustellen. Da sie sehr zeit- und kostenaufwändig ist, empfiehlt es sich, mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über die Rahmenbedingungen zu treffen.

 Informationen so gestalten, dass sie ankommen

Bei der schriftlichen Kommunikation ist es wichtig, sich mit dem Handwerkszeug auseinanderzusetzen, bevor es an die Umsetzung geht: dem Schreiben und Gestalten von Info-Texten.

Hier nur einige Tipps:

Für die Info-Texte gilt:

  • Das Wichtigste zuerst, verwenden Sie einfache Sprache und vermeiden Sie Fach- und Fremdwörter.
  • Fassen Sie sich kurz und finden Sie knackige Überschriften.
  • Passen Sie ihre Texte an die Zielgruppe an

Bei der Gestaltung der Medien ist zu beachten:

  • Einheitliche Gestaltungselemente erhöhen den Wiedererkennungswert, die einzelnen Medien können so ganz schnell dem Betriebsrat zugeordnet werden.
  • Weniger ist mehr: Zu viele Schriftarten und -größen sind ungünstig, „Schmuckschriften“ sind meist weniger geeignet.
  • Fotos und Karikaturen, aber auch Grafiken machen auf die Inhalte aufmerksam – doch Achtung bei den Nutzungsrechten.

Über was kann man informieren?

Nur wenn die Belegschaft weiß, welche Themen gerade anstehen, kann sie den Betriebsrat entsprechend unterstützen. Lenken Sie die Aufmerksamkeit Ihrer Zielgruppe auf die wichtige Arbeit des Gremiums und informieren sie regelmäßig über:

  • Aktuelle Verhandlungen und die Ziele des Betriebsrats
  • Themen in den Monatsgesprächen
  • Angebote, z. B. Beratungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Allgemeine Aufgaben des Gremiums
  • Rechtlich relevante Informationen
  • Erreichbarkeit des Betriebsrats

Im Vorfeld sollte natürlich geprüft werden, ob es sich um vertrauliche Informationen handelt, über die eine Pflicht zum Stillschweigen besteht (personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse etc.).

Ihr Erfolg als Betriebsrat basiert auch auf einer guten betrieblichen Öffentlichkeitsarbeit. Damit wecken Sie Interesse für Ihre Arbeit, bauen eine gute Beziehung zu Ihrer Belegschaft auf und sichern sich so deren Unterstützung. Wie gezielte Öffentlichkeitsarbeit gelingt und viele praktische Tipps erhalten Sie in unserem Seminar.