In diesem Symposium erfahren Sie, wie sich die neue Arbeitswelt mit Mobile Work, Homeoffice und Co. auf die psychische Gesundheit auswirken kann und wie man sie sicher gestaltet. Gewinnen Sie hochaktuelle Einblicke in die digitale Transformation durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz – insbesondere ChatGPT – sowie die Anforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes und lernen Sie Ihre Mitwirkungsrechte in diesem Bereich gewinnbringend einzusetzen. Ein spannender und hochinformativer Ausblick in die Zukunft unserer Arbeitswelt und eine moderne Betriebsratsarbeit.
Die Digitalisierung durchdringt unseren Arbeitsalltag – ein wichtiges Aktionsfeld für Sie als Betriebsrat, das Sie vor immer neue Herausforderungen stellt. Welcher Nutzen steht welchen Gefahren gegenüber und wie wird dies die zukünftige Arbeitswelt prägen?
Vortrag 1: Homeoffice, mobiles und hybrides Arbeiten – digitale Arbeitsformen
Referent: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Vortrag 2: Digitalisierung und psychische Gesundheit
Referentin: K. Hedke, Dipl.-Ingenieurin, Systemische Arbeitsschutzberaterin
Vortrag 3: Digitalisierung – Initiativrechte und Mitbestimmung des Betriebsrats
Referent: W. Strop, Rechtsanwalt & Notar, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 4: Künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz – Chancen und Grenzen
Referent: C. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, system. Coach, SCRUM-Master
Vortrag 5: Das neue Hinweisgeberschutzgesetz – Inhalte und Schwerpunkte
Referent: N. Gutendorf, Rechtsanwalt
Vortrag 6: Sicherheit in eigenen Reihen – das digitale Betriebsratsbüro
Referent: W. Strop, Fachanwalt für Arbeitsrecht
Vortrag 7: ChatGPT in der Praxis – was Sie über Chatbots wissen müssen
Referent: T. Schulz, Fachanwalt für Arbeits- und IT-Recht
Vortrag 8: IT-Betriebsvereinbarung – elementar für Arbeitnehmer und Betriebsrat
Referent: C. Burgmer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Wirtschaftsmediator, system. Coach, SCRUM-Master
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Gremium-Rabatt
1. und 2. Teilnehmer = 1.299,00 EUR,
3. und jeder weitere Teilnehmer = 1.199,00 EUR
Alle Gebühren zzgl. gesetzl. MwSt. und Hotelkosten
Preis pro Person eines Betriebs zu einem Termin
Änderungen bzgl. der Inhalte, Dauer und der Seminargebühr in 2025 möglich
Seminardauer: 2 Tage
Begrüßung am Vorabend 19:30 Uhr,
Seminarende: 16:30 Uhr
Teilnehmer: ca. 34
"Besonders gefallen hat mir, dass Poko dies wichtige Thema so breit und kompetent besetzt hat."
Teilnehmer dieses Seminars in Heidelberg
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.