Arbeitsschutz und Digitalisierung
Die neue Arbeitswelt gestalten
In diesem Seminar lernen Sie die relevanten Themen und Entwicklungen im Prozess der Digitalisierung kennen und sensibilisieren sich für die Chancen, aber auch für die psychischen Belastungen, die damit verbunden sind.
Entgrenzung der Arbeit, Überforderung und Isolation diskutieren wir mit Ihnen ebenso wie auch die positiven Entwicklungen wie z. B. Unterstützung durch Assistenzsysteme, Gesundheitsförderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Zeitflexibilität. Sie erfahren, wie Gesundheit, Arbeitsschutz und Prävention auch in digitalen Zeiten sicher gestellt werden können und mit welchem strategischen Konzept Sie den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb erfolgreich umsetzen können.
Die digitale Arbeitswelt
- Merkmale der digitalen Arbeitswelt
- Überblick über digitale Arbeitsformen
- Neue Anforderungen an die Arbeitswelt der Gegenwart und Zukunft
Risiken und Chancen der Digitalisierung
- Mobiles und »hybrides« Arbeiten – die Herausforderungen neuer Arbeitsformen aktiv mitgestalten
- Konsequenzen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
- In aller Munde: ChatGPT in der Praxis
- Lebenslanges Lernen und digitaler Wandel: die Transformation
Digitale Prävention und Gesundheitsschutz
- Mitbestimmen bei der digitalen Weiterentwicklung
- Die digitale Landkarte des Betriebs
- Die Gefährdungsbeurteilung als zentrales Präventionsinstrument
- Die besondere Bedeutung psychischer Belastungen
- Der Ausbau von Gesundheitskompetenz
- Strategisches Vorgehen: Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
