Vielleicht habt ihr schon einmal davon gehört, dass der Betriebsrat Ausschüsse bilden kann. Diese sind keine gesonderten Betriebsvertretungen, sondern Organe des Betriebsrats und unterstützen diesen bei der Geschäftsführung. So können die Ausschüsse beispielsweise Sitzungen vorbereiten, Themen inhaltlich erarbeiten, den Schriftverkehr erledigen und Recherche- und Informationsaufgaben übernehmen. Durch die Möglichkeit der Ausschussbildung soll es dem Betriebsrat erleichtert oder sogar erst ermöglicht werden, seine Aufgaben effektiv wahrzunehmen. Unter bestimmen Voraussetzungen kann der Betriebsrat den Ausschüssen sogar Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übertragen.
Ihr fragt euch jetzt vielleicht, was ihr mit den Ausschüssen vom Betriebsrat zu tun habt. Die Antwort ist ganz einfach: Unmittelbar gar nichts! Allerdings habt ihr nach überwiegender Ansicht unter bestimmten Umständen ein Teilnahme- und Stimmrecht an den Ausschusssitzungen - auch wenn das nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt ist.
Und wie sieht es mit eigenen Ausschüssen für die JAV aus? Wusstet ihr, dass auch ihr als JAV - jedenfalls ab einer gewissen Betriebsgröße - die Möglichkeit habt einen oder mehrere Ausschüsse zu bilden?
Dieses Recht steht euch nach § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) genauso zu, wie dem Betriebsrat.
Einschränkend ist zu beachten, dass die Bildung eines Ausschusses nur vorgesehen ist, wenn eurem Betrieb insgesamt mehr als 100 jugendliche Arbeitnehmer und Auszubildende angehören. Der Gesetzgeber wollte mit dieser Regelung nicht die kleineren Betriebe schlechter stellen. Er geht lediglich davon aus, dass der Organisationsaufwand und die Vielfalt der Aufgaben bei größeren Betrieben höher ist und daher auch nur in größeren Betrieben die Unterstützung durch Ausschüsse benötigt wird.
Wir halten also fest: Ob ihr einen Ausschuss ins Leben rufen wollt, steht bei entsprechender Betriebsgröße in eurem Ermessen. Genauso dürft ihr auch weitgehend frei entscheiden, welche Aufgaben ihr dem Ausschuss konkret zuweisen wollt, welche Größe er haben soll und wer von euch Mitglied werden soll.
Wichtig ist allerdings, dass ein Ausschuss der JAV nie Aufgaben zur selbstständigen Erledigung übernehmen darf, sondern immer nur solche mit vorbereitendem Charakter. Eigene Entscheidungen dürft ihr nämlich nur als Kollegialorgan treffen! Auch könnt ihr, anders als der Betriebsrat, keinen Ausschuss mit der laufenden Geschäftsführung betrauen.
Die Ausschüsse werden in der Regel für die Dauer der Amtszeit der jeweiligen Jugend- und Auszubildendenvertretung gewählt.
Damit der Ausschuss von Anfang an effektiv und in eurem Interesse arbeiten kann, kann es hilfreich sein, den Aufgabenbereich genau festzulegen und am besten schriftlich zu fixieren, z. B. in Form von Weisungen oder Richtlinien.