Kündigungsschutz für den Betriebsrat – Dauer, Gesetze und nachwirkender Schutz

Der Betriebsrats Kündigungsschutz ist eine gesetzlich verankerte Regelung, die Betriebsratsmitglieder vor einer ordentlichen Kündigung schützt. Dieser besondere Schutz stellt sicher, dass Betriebsratsmitglieder ihre Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte uneingeschränkt und ohne Angst vor Nachteilen wahrnehmen können.

Bei Poko finden Sie ein vielfältiges Angebot an Betriebsrat-Seminaren rund um das Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsrecht. Unsere Schulungen vermitteln Ihnen das nötige Wissen, um in Kündigungsfragen souverän und rechtssicher zu handeln. Sie lernen, Ihre Rechte und Pflichten als Betriebsratsmitglied umfassend zu verstehen und gegenüber Ihrem Arbeitgeber selbstbewusst zu vertreten.

Das Wichtigste in Kürze – Kündigungsschutz für den Betriebsrat

  • Rechtliche Grundlage: Der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder ist im Kündigungsschutzgesetz (§ 15 KSchG) und im Betriebsverfassungsgesetz (§ 103 BetrVG) geregelt.
  • Elemente des Kündigungsschutzes:
    • Ordentliche Kündigungen sind ausgeschlossen.
    • Außerordentliche Kündigungen erfordern die Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts.
  • Dauer des Schutzes:
    • Beginnt mit der Amtszeit (Bekanntgabe des Wahlergebnisses).
    • Gilt auch nach der Amtszeit für ein weiteres Jahr (nachwirkender Kündigungsschutz).
  • Ausnahmen:
    • Betriebsschließung.
    • Schwerwiegende Pflichtverletzung wie Diebstahl oder Tätlichkeiten.
  • Betriebsbedingte Kündigungen:
    • Besonders strenge Anforderungen.
    • Schutz vor missbräuchlichen wirtschaftlichen Kündigungsgründen.
  • Ersatzmitglieder: genießen Kündigungsschutz während der aktiven Vertretung eines Betriebsratsmitglieds und im darauffolgenden Jahr.

Betriebsrat Kündigungsschutz – die rechtlichen Grundlagen

Der Kündigungsschutz für den  Betriebsrat basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben und ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) verankert (§ 15 KSchG). Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit des Betriebsrats zu gewährleisten. Betriebsratsmitglieder dürfen nur unter streng geregelten Voraussetzungen gekündigt werden.

Der Betriebsrat-Kündigungsschutz besteht aus zwei wesentlichen Elementen:

  • Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Vor einer außerordentlichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds muss der Betriebsrat selbst zustimmen. Lehnt der Betriebsrat ab, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen (§ 103 Betriebsverfassungsgesetz). Das Gericht prüft dann, ob ein wichtiger Grund vorliegt, der eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt.

Kündigungsschutz und betriebsbedingte Kündigungen

Betriebsbedingte Kündigungen sind für Betriebsratsmitglieder besonders streng geregelt. Der Kündigungsschutz für den Betriebsrat bei betriebsbedingter Kündigung schützt davor, dass wirtschaftliche Gründe missbräuchlich als Kündigungsgrund verwendet werden, um unliebsame Betriebsratsmitglieder loszuwerden.

Wie lange gilt der Kündigungsschutz für den Betriebsrat?

Der besondere Kündigungsschutz für Betriebsräte gilt ab Beginn ihrer Amtszeit. In Betrieben ohne bestehenden Betriebsrat startet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Besteht bereits ein Betriebsrat, beginnt die neue Amtszeit unmittelbar nach dem Ende der Amtszeit des vorherigen Betriebsrats.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

In Ausnahmefällen, wie bei einer Betriebsschließung, kann eine Kündigung trotz Betriebsrat-Kündigungsschutz möglich sein. Auch bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen, wie Diebstahl oder Tätlichkeiten, ist eine außerordentliche Kündigung denkbar. Hierbei entfällt das Zustimmungserfordernis des Betriebsrats.

Nachwirkender Kündigungsschutz

Nach Ablauf der Amtszeit von Betriebsrat-Mitgliedern gilt der sogenannte nachwirkende Kündigungsschutz für ein weiteres Jahr. Während dieser Zeit sind Kündigungen nur bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen zulässig. Eine Zustimmung des Betriebsrats ist nicht mehr erforderlich, jedoch muss dieser vor der Kündigung angehört werden.

Grafik Kündigungsschutz für BR-Mitglieder

Kündigungsschutz für Ersatzmitglieder des Betriebsrats

Auch Ersatzmitglieder profitieren vom Betriebsrat-Kündigungsschutz, allerdings nur, wenn sie aktiv ein Betriebsratsmitglied vertreten. Ihr Schutz beginnt mit der Übernahme von Betriebsratsaufgaben und endet, sobald sie keine Vertretungsfunktion mehr ausüben.

Kündigungsschutz für den Betriebsrat – Seminare bei Poko

Der Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts, der die Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit des Betriebsrats sichert. Um diese Verantwortung erfolgreich wahrzunehmen, ist fundiertes Wissen unverzichtbar. Poko bietet Ihnen Seminare zu Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht, die Sie optimal auf Ihre Aufgaben im Betriebsrat vorbereiten. Mit praxisnahen Inhalten und erfahrenen Dozent*innen erhalten Sie das Fachwissen, um in Kündigungsfragen sicher und kompetent zu handeln.

Egal, ob an einem unserer Poko-Standorte, in einem speziell für Betriebsratsmitglieder konzipierten Webinar oder direkt als Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort – unsere Schulungen werden individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt. Buchen Sie jetzt Ihr Seminar und stärken Sie Ihr Betriebsrat-Wissen!

Seminartipps