Was ist die SBV? Definition, Rechte und Aufgaben

Die Abkürzung SBV steht für die Schwerbehindertenvertretung. Diese ist ein gesetzlich geregeltes Gremium in Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen, welches die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen vertritt. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die berufliche Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung im Betrieb sicherzustellen. Die SBV überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), berät Betroffene in allen Fragen rund um die Behinderung und setzt sich für barrierefreie Arbeitsbedingungen ein.

Schulungen und Seminare für die SBV sind unerlässlich, um die rechtlichen Grundlagen zu kennen und sich über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Behindertenförderung zu informieren. Bei Poko bieten wir Ihnen eine große Auswahl an Schulungen und Seminaren für SBV-Mitglieder.

SBV: Das Wichtigste in Kürze

  • Die Abkürzung SBV steht für „Schwerbehindertenvertretung“ und beschreibt das Gremium, welches in Betrieben für die Vertretung der Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen zuständig ist.
  • Verpflichtend ist die Wahl einer SBV in Betrieben mit mehr als fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden.
  • Die wichtigste Aufgabe der SBV ist die Integration schwerbehinderter Menschen in den Betrieb, dazu gehört auch die Mitarbeit am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

SBV und Betriebsrat

Die SBV arbeitet eng mit dem Betriebsrat bzw. Personalrat, dem Arbeitgeber sowie externen Institutionen, wie dem Integrationsamt, zusammen. Sie hat ein Mitspracherecht bei Personalentscheidungen, die schwerbehinderte Arbeitnehmende betreffen, wie z.B. bei Versetzungen, Kündigungen oder Beförderungen. In Unternehmen ab fünf schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitenden ist die Wahl einer SBV verpflichtend. Ihre Mitglieder genießen besonderen Kündigungsschutz und können sogar, wenn nötig, von der beruflichen Tätigkeit freigestellt werden, um ihre Aufgaben umfassend wahrnehmen zu können (gem. § 179 Abs. 4 Satz 2 SGB IX). Ab 100 schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Mitarbeitenden können SBV-Mitglieder komplett und langfristig von ihren sonstigen Aufgaben befreit werden.

Stufenvertretung der SBV

Neben den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen sieht das Sozialgesetzbuch (SGB) IX in § 180 auch übergeordnete Stufenvertretungen mit mindestens einem stellvertretenden Mitglied vor. Diese sind:

  • Gesamtschwerbehindertenvertretung: zuständig für mehrere Betriebe desselben Arbeitgebers oder den Geschäftsbereich mehrerer Dienststellen.
  • Konzernschwerbehindertenvertretung: zuständig für die Vertretung mehrerer Unternehmen innerhalb eines Konzerns.
  • Bezirksschwerbehindertenvertretung: eingesetzt bei Mittelbehörden, die über mehrere nachgeordnete Dienststellen verfügen.
  • Hauptschwerbehindertenvertretung: Diese vertritt die Interessen auf Ebene der obersten Dienstbehörden.

Rechte und Aufgaben

Die SBV hat die zentrale Aufgabe, die Interessen von schwerbehinderten und gleichgestellten Mitarbeiter*innen in Betrieben und Dienststellen zu vertreten und deren berufliche Teilhabe zu fördern. Sie überwacht die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Sozialgesetzbuchs (SGB IX), und achtet darauf, dass die Rechte und Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmenden gewahrt werden. Dazu zählt unter anderem die Sicherstellung barrierefreier Arbeitsplätze und die Mitwirkung bei betrieblichen Maßnahmen, die die Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung fördern.

Ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben der SBV ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), bei dem sie beratend und unterstützend tätig wird. Sie begleitet betroffene Mitarbeiter*innen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung Schwierigkeiten bei der Arbeit haben, und arbeitet eng mit dem Arbeitgeber sowie anderen relevanten Akteuren zusammen, um individuelle Lösungen zu finden. Hierzu gehören Maßnahmen zur Anpassung des Arbeitsplatzes, die Förderung der Weiterbildung oder auch die Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach einer längere Krankheitsphase.

Darüber hinaus ist die SBV an wichtigen personellen Angelegenheiten beteiligt. Sie wird bei Einstellungsentscheidungen, Versetzungen, Umsetzungen sowie Kündigungen konsultiert und hat ein Mitspracherecht, um sicherzustellen, dass die Belange der schwerbehinderten Beschäftigten berücksichtigt werden. Sie arbeitet eng mit dem Betriebsrat, dem Integrationsamt inklusive beratendem Ausschuss sowie weiteren Institutionen zusammen, um eine optimale Interessenvertretung zu gewährleisten und die Teilhabechancen der Mitarbeiter*innen zu verbessern. Dafür ist es wichtig, den Umgang mit Ämtern und Behörden kennenzulernen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der SBV ist die Beratung und Unterstützung der betroffenen Mitarbeitenden. Sie steht ihnen als Ansprechpartner bzw. als Vertrauensperson zur Verfügung, informiert über ihre Rechte und mögliche Hilfsangebote und begleitet sie bei Anträgen und Formalitäten. So trägt die SBV dazu bei, eine inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in der die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung ernst genommen und berücksichtigt werden.

Schulungen für die SBV mit Poko

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