Personalentscheidungen - nicht ohne SBV!
Schwerbehinderte Kollegen aktiv und professionell unterstützen
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte der SBV im Bereich der personellen Maßnahmen der Arbeitgeber. Die Rechte der SBV vor und bei der Einstellung, bei späterer Veränderung des Arbeitsplatzes bzw. des Arbeitsverhältnisses und vor allem bei Kündigungen – in diesem Seminar wird Ihnen das Gesamtpaket Ihrer Beteiligungsrechte vorgestellt und – durch viele Beispiele – verständlich erläutert.
Das sich dynamisch fortentwickelnde Schwerbehindertenrecht stellt hohe Anforderungen an die SBV. So muss sie im Bereich der personellen Maßnahmen ihre umfassenden Beteiligungsrechte kennen, die bei der Ausschreibung von Arbeitsplätzen beginnen und bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen enden. Aber auch die Umgestaltung der Arbeitsplätze sowie die Veränderungen der Arbeitsverträge schwerbehinderter Menschen unterliegen umfassenden Kontroll-, Anhörungs- und Beratungsrechten, die zum erforderlichen Standardwissen jeder SBV gehören.
Schwerbehindertenschutz fängt schon vor der Einstellung an!
- Bewerbungsverfahren – zwingende Mitwirkung der SBV
- Ausschreibung – wie sind BR und SBV zu beteiligen?
- AGG: Was darf der Arbeitgeber eigentlich erfragen?
- Entschädigungsansprüche bei Benachteiligung – Beweiserleichterung durch § 22 AGG
- Bedeutung des Vorstellungsgesprächs – Teilnahme der SBV?
Arbeitsplatzänderungen und Versetzung – jetzt sind Sie dran!
- Wann darf der Arbeitgeber eigentlich versetzen?
- Bedeutung von Arbeitsvertrag, Direktionsrecht und Änderungskündigung
- (Um-)Gestaltung des (behindertengerechten) Arbeitsplatzes: frühzeitig Informationen anfordern
- Ein schwieriges Thema: (Frei-)Kündigung anderer Arbeitnehmer?
Kündigung (schwer-)behinderter Mitarbeiter – nicht ohne die SBV!
- Besonderer Kündigungsschutz für schwerbehinderte/gleichgestellte Menschen
- Laufendes Anerkennungs-/Verschlechterungsverfahren – Fristen beim Kündigungsschutz
- Zustimmungserfordernis des Inklusionsamts vor Ausspruch der Kündigung
- Reihenfolge der Beteiligung von Inklusionsamt, Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung?
- Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) – Kündigungsvoraussetzung?
Kündigung trotz Schwerbehinderung – was ist zu tun?
- Bei Unkenntnis von Schwerbehinderung: nachträgliche Mitteilung an den Arbeitgeber erforderlich
- Handeln! Gegenmaßnahmen bei Zustimmung des Inklusionsamts zur Kündigung und Kündigungsschutzklage
- Abfindungszahlungen bei langjähriger Beschäftigung?
Stellungnahme der SBV zur Kündigung
- Informations- und Anhörungsrecht bei Kündigung – auch schon bei Abmahnung?
- Klar und direkt: Stellung beziehen gegenüber Arbeitgeber und Inklusionsamt
- Wie schnell und konkret muss die Stellungnahme erfolgen?
- Formulierungsbeispiele für die Stellungnahme der SBV
Diese Veranstaltung erfordert keine Vorkenntnisse

Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Wichtig: Teilen Sie uns bei Buchung mit, ob Sie aufgrund einer Behinderung bestimmte Anforderungen an das Veranstaltungshotel haben!
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
| Anreisetag | 19:30 Uhr | Begrüßung der Teilnehmenden durch die Seminarleitung |
| 20:00 Uhr | Gemeinsames Abendessen | |
| ca. 21:00 Uhr | Ende des Begrüßungsabends |
| Seminartage | 09:00 Uhr | Erster und zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Mittagspause (Mittagessen) | |
| 13:30 Uhr | Dritter und vierter Seminarblock | |
| 17:00 Uhr | Ende des Seminartags | |
| 18:00 - 19:30 Uhr | Abendessen | |
| Vormittags und nachmittags jeweils kurze Kaffee-/Teepause mit kleinem Pausensnack. | ||
| An ausgewählten Tagen bieten wir am Ende des Seminars ein gemeinsames Freizeitprogramm an, damit Sie sich in entspannter Atmosphäre austauschen können. Dazu laden wir Sie herzlich ein, die Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. | ||
| Letzter Seminartag | 09:00 Uhr | Erster Seminarblock und Zweiter Seminarblock |
| 12:30 Uhr | Seminarende | |
| 12:30 Uhr | Mittagessen oder wahlweise Lunchpaket | |
| Am Abreisetag haben Sie die Möglichkeit, entweder ein Mittagessen einzunehmen oder ein Lunchpaket für die Rückreise zu bekommen. | ||
Bitte beachten Sie, dass die hier genannten Zeiten abweichen können, z. B. durch Absprachen zwischen Teilnehmenden/Referent*innen/Seminarleitungen oder aufgrund anderer Begebenheiten vor Ort.
Alle Angaben ohne Gewähr.