Kapovaz

Ein in der Praxis üblicher Begriff für die Abkürzung des Wortungeheuers „kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit“. Hier geht es darum, die Arbeitszeiten an den tatsächlichen Bedarf anzupassen. Es sind mehrere Modelle vorstellbar. Die einfachste Vorgehensweise besteht darin ein Jahreskonto anzulegen. Der Mitarbeiter beginnt das Jahr mit beispielsweise 1800 Minusstunden, die durch den tatsächlichen Abruf ins Plus geführt werden. Die genaue Ausgestaltung ist sehr unternehmens- und betriebsabhängig. Auch monatliche Schichtsysteme oder Regelungen, nach denen bei Bedarf täglich gehandelt werden kann – Mitarbeiter werden bei „Überbelegung“ im Call Center heim geschickt, bei plötzlichem Arbeitsanfall „ran geholt“ – fallen unter den Begriff.

Wichtig ist: es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, außer dem ArbzG als Rahmen und dem TzBfG, wenn es sich um sogenannte Abrufarbeit nach § 12 TzBfG handelt. Der Betriebsrat hat die volle Mitbestimmung über das OB und das WIE der Kapovaz.

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