Hitze im Büro: Diese Rechte haben Arbeitnehmende

Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird die Hitze im Büro für viele Beschäftigte schnell zur Belastung. Konzentrationsprobleme, Kreislaufbeschwerden und sinkende Leistungsfähigkeit sind keine Seltenheit – vor allem in schlecht klimatisierten Räumen.

Doch was müssen Arbeitgeber unternehmen, wenn es im Büro zu heiß wird? Und welche Rechte haben Arbeitnehmende bei großer Hitze am Arbeitsplatz? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben bei hohen Temperaturen im Büro gelten und welche Mitbestimmungsrechte die Beschäftigten haben.

Steigen die Temperaturen im Büro, sind auch Betriebsräte gefragt – denn beim Thema Gesundheitsschutz haben sie Recht auf Mitbestimmung. Die Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Handlungskompetenz auszubauen. Werfen Sie auch einen Blick auf unsere Inhouse-Seminare: Diese bieten praxisnahes Wissen direkt vor Ort, verständlich aufbereitet und auf die Gegebenheiten Ihres Betriebs abgestimmt.

Rechte von Arbeitnehmenden bei Hitze im Büro – das Wichtigste in Kürze

  • Hitze kann zu Konzentrationsproblemen, Kreislaufbelastung und Unfällen führen.
  • Arbeitgeber müssen laut Arbeitsschutz gesetzlich für gesundheitlich zuträgliche Temperaturen sorgen.
  • Laut ASR A3.5 sollte die Raumtemperatur 26 °C nicht überschreiten.
  • Ab 30 °C müssen Maßnahmen ergriffen und ab 35 °C darf ohne Hitzeschutz nicht mehr gearbeitet werden.
  • Ein Recht auf Hitzefrei oder Klimaanlage besteht nicht, aber Arbeitgeber müssen gesundheitliche Risiken vermeiden.
  • Der Betriebsrat kann bei Hitzeschutzmaßnahmen mitbestimmen.
  • Maßnahmen reichen von Sonnenschutz und Lüftung über angepasste Arbeitszeiten bis hin zu lockerer Kleidung.

Hitze im Büro als Gesundheitsrisiko

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind nicht nur unangenehm, sie stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Hitze im Büro kann die körperliche Leistungsfähigkeit deutlich senken und die Konzentration der Beschäftigten spürbar beeinträchtigen. Folgen können Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit oder sogar Arbeitsunfälle sein. In extremen Fällen drohen Kreislaufprobleme bis hin zu Hitzekollaps oder Hitzeschlag. Ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen, Schwangere und vorerkrankte Personen sind zudem besonders gefährdet.

Arbeitsschutz und hohe Temperatur im Büro: Gesetzliche Grundlagen

Laut Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit der Technischen Regel ASR A3.5 „Raumtemperatur“ muss in Arbeitsräumen eine „gesundheitlich zuträgliche“ Temperatur herrschen. Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz darf also nicht so hoch ansteigen, dass Gesundheit oder Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigt werden. Arbeitgeber sollten bereits beim Einrichten von Büroräumen für baulichen Hitzeschutz sorgen, beispielsweise durch Isolierung und Sonnenschutz an den Fenstern.

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz: Grenzwerte von 26 bis 35 Grad

Die ASR A3.5 definiert konkrete Richtwerte, ab wann es zu heiß im Büro wird. Grundsätzlich gilt: In Innenräumen soll die Temperatur 26 °C nicht überschreiten. Bis zu dieser Marke wird eine Büro-Temperatur als unkritisch angesehen. Steigt die Lufttemperatur am Arbeitsplatz jedoch über 26 °C, sollte der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel Jalousien schließen oder Ventilatoren bereitstellen.

Spätestens ab 30 °C Raumtemperatur muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen zum Senken der Temperatur einleiten. Oberhalb von 35 °C gilt ein normaler Arbeitsraum ohne spezielle Hitzeschutz-Maßnahmen als nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Diese drei Stufen (26, 30 und 35 Grad Celsius) bilden einen wichtigen Maßstab im Arbeitsrecht für die zulässige Temperatur am Arbeitsplatz.

Kein Hitzefrei im Büro – welche Rechte haben Arbeitnehmende?

Auch bei großer Hitze gibt es kein automatisches Hitzefrei im Büro. Auch einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz gibt es nicht – der Arbeitgeber muss aber die Arbeit so gestalten, dass niemand gesundheitlich gefährdet wird. Selbst wenn die 30-°C-Marke überschritten ist, müssen Beschäftigte in der Regel weiterarbeiten – allerdings muss der Arbeitgeber dann für Abkühlung sorgen.

Erst jenseits der 35 °C und ohne ausreichende Gegenmaßnahmen gilt ein Raum als unzumutbar. In solch einem Fall dürfen Arbeitnehmer*innen die Arbeit in diesem Raum verweigern, bis die Temperatur sinkt. Das heißt jedoch nicht, dass automatisch alle Mitarbeitenden nach Hause gehen können – oft wird die Arbeit einfach in einen kühleren Bereich verlegt.

Wichtig: Wer wegen Hitze im Büro die Arbeit verlässt, riskiert eine Abmahnung, sofern keine akute Gesundheitsgefahr besteht. Gefährdete Beschäftigte, etwa Schwangere, sollten sich bei extremer Hitze frühzeitig an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden, da für sie ein höheres Risiko besteht.

Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers bei Büro-Hitze

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur im Büro erträglich zu halten. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von der Situation ab. Grundsätzlich gilt dabei das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen (z.B. Klimaanlagen) haben Vorrang vor organisatorischen (Arbeitszeitregelungen) und diese vor persönlichen (Kleidungsvorschriften). In der Praxis kommen meist mehrere der folgenden Maßnahmen zum Einsatz:

  • Sonnenschutz nutzen: Jalousien, Rollläden oder Vorhänge an den Fenstern regelmäßig schließen, um die Sonneneinstrahlung zu reduzieren.
  • Kühlen und Lüften: nachts bzw. frühmorgens lüften, Ventilatoren aufstellen oder – sofern verfügbar – eine Klimaanlage einschalten.
  • Wärmequellen reduzieren: unnötige elektrische Geräte (z.B. Drucker, Kopierer, Beleuchtung) ausschalten, um zusätzliche Wärme im Büro zu vermeiden.
  • Arbeitszeiten anpassen: früher am Tag beginnen, Gleitzeit ermöglichen und mehr Pausen einplanen, damit die heißesten Stunden gemieden werden.
  • Ausweichräume nutzen: wenn möglich, in kühlere Räume wechseln oder zeitweise Homeoffice anbieten.
  • Lockere Kleidung und Getränke: Die Kleiderordnung lockern (leichtere Arbeitskleidung zulassen) und stets ausreichend kühle Getränke (ab 30 °C sogar Pflicht) anbieten.
Hitzeschutz Maßnahmen

 

All diese Vorkehrungen fallen unter den Arbeitsschutz bei Hitze im Büro und sollen gewährleisten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht durch übermäßige Temperaturen leidet und die Büro-Temperatur möglichst im zulässigen Bereich bleibt. Auf diese Weise behalten Arbeitnehmende auch an heißen Tagen buchstäblich einen kühlen Kopf.

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Hitzewellen im Sommer stellen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch Betriebsräte vor besondere Herausforderungen: Es gilt, schnell zu reagieren, die Mitarbeiterrechte im Blick zu behalten und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten. Die Betriebsrat-Seminare von Poko vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen, um souverän und rechtssicher aufzutreten.

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