Hitze im Büro: Diese Rechte haben Arbeitnehmende

Wenn draußen die Temperaturen steigen, wird die Hitze im Büro für viele Beschäftigte schnell zur Belastung. Konzentrationsprobleme, Kreislaufbeschwerden und sinkende Leistungsfähigkeit sind keine Seltenheit – vor allem in schlecht klimatisierten Räumen.

Doch was müssen Arbeitgeber unternehmen, wenn es im Büro zu heiß wird? Und welche Rechte haben Arbeitnehmende bei großer Hitze am Arbeitsplatz? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben bei hohen Temperaturen im Büro gelten und welche Mitbestimmungsrechte die Beschäftigten haben.

Steigen die Temperaturen im Büro, sind auch Betriebsräte gefragt – denn beim Thema Gesundheitsschutz haben sie Recht auf Mitbestimmung. 
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▼ Rechte von Arbeitnehmenden bei Hitze im Büro – das Wichtigste in Kürze

▼ Hitze im Büro als Gesundheitsrisiko

▼ Arbeitsschutz und hohe Temperatur im Büro: Gesetzliche Grundlagen

▼ Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers bei Büro-Hitze

▼ Hitzeschutz am Arbeitsplatz umsetzen – mit den Schulungen des Poko-Instituts

 

Rechte von Arbeitnehmenden bei Hitze im Büro – das Wichtigste in Kürze

  • Hitze kann zu KonzentrationsproblemenKreislaufbelastung und Unfällen führen.
  • Arbeitgeber müssen laut Arbeitsschutz gesetzlich für gesundheitlich zuträgliche Temperaturen sorgen.
  • Laut ASR A3.5 sollte die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 °C nicht überschreiten.
  • Bei mehr als 30 °C Lufttemperatur im Raum muss der Arbeitgeber wirksame Maßnahmen nach der Gefährdungsbeurteilung ergreifen. Wird mehr als 35 °C erreicht, ist der Raum ohne Maßnahmen wie bei Hitzearbeit für die Dauer der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet.
  • Ein Recht auf Hitzefrei oder Klimaanlage besteht nicht, aber Arbeitgeber müssen gesundheitliche Risiken vermeiden.
  • Der Betriebsrat hat  nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bei Hitzeschutzmaßnahmen ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
  • Maßnahmen reichen von Sonnenschutz und Lüftung über angepasste Arbeitszeiten bis hin zu lockerer Kleidung.

Hitze im Büro als Gesundheitsrisiko

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz sind nicht nur unangenehm, sie stellen auch ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Hitze im Büro kann die körperliche Leistungsfähigkeit deutlich senken und die Konzentration der Beschäftigten spürbar beeinträchtigen. Folgen können Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit oder sogar Arbeitsunfälle sein. In extremen Fällen drohen Kreislaufprobleme bis hin zu Hitzekollaps oder Hitzeschlag. Besonders gefährdet können insbesondere Jugendliche, ältere Arbeitnehmer und -nehmerinnen, Schwangere, stillende Mütter und gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte sein. Für schwangere und stillende Frauen sind zusätzlich die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zu beachten.

Arbeitsschutz und hohe Temperatur im Büro: Gesetzliche Grundlagen

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch, für gesundheitlich zuträgliche Temperaturen am Arbeitsplatz zu sorgen.

Konkretisiert wird diese Pflicht durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Danach müssen Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass keine Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten entstehen. Arbeitgeber müssen dabei insbesondere den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse berücksichtigen.

Weitere Orientierung geben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, vor allem die ASR A3.5 „Raumtemperatur“. Sie erläutern, was unter einer gesundheitlich zuträglichen Raumtemperatur zu verstehen ist, und enthalten praxisnahe Richtwerte sowie Maßnahmenempfehlungen. Die ASR sind zwar keine unmittelbar verbindlichen Rechtsnormen. Hält sich der Arbeitgeber jedoch an sie, wird vermutet, dass er die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung erfüllt.

Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz darf danachnicht so hoch ansteigen, dass Gesundheit oder Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigt werden. Arbeitgeber sollten bereits beim Einrichten von Büroräumen für baulichen Hitzeschutz sorgen, beispielsweise durch Isolierung und Sonnenschutz an den Fenstern.

Hohe Temperaturen am Arbeitsplatz: Grenzwerte von 26 bis 35 Grad

Die ASR A3.5 definiert konkrete Richtwerte, ab wann es zu heiß im Büro wird. Grundsätzlich gilt: In Innenräumen soll die Lufttemperatur 26 °C nicht überschreiten. Bis zu dieser Marke wird eine Büro-Temperatur als unkritisch angesehen. Steigt die Lufttemperatur am Arbeitsplatz jedoch über 26 °C, sollte der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen, zum Beispiel Jalousien schließen oder Ventilatoren bereitstellen. Bei schwerer körperlicher Arbeit, wärmebelastender Schutzkleidung oder besonders schutzbedürftigen Beschäftigten kann bereits in diesem Bereich eine angepasste Gefährdungsbeurteilung erforderlich sein.

Bei mehr als 30 °C Lufttemperatur im Raum muss der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung wirksame Maßnahmen ergreifen, die die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren.Oberhalb von 35 °C gilt ein normaler Arbeitsraum ohne spezielle Hitzeschutz-Maßnahmen als nicht mehr zum Arbeiten geeignet. Diese drei Stufen (26, 30 und 35 Grad Celsius) bilden einen wichtigen Maßstab im Arbeitsrecht für die zulässige Temperatur am Arbeitsplatz.

Kein Hitzefrei im Büro – welche Rechte haben Arbeitnehmende?

Auch bei großer Hitze gibt es kein automatisches Hitzefrei im Büro. Auch einen Rechtsanspruch auf eine Klimaanlage am Arbeitsplatz gibt es nicht – der Arbeitgeber muss aber die Arbeit so gestalten, dass niemand gesundheitlich gefährdet wird. Selbst wenn die 30 °C-Marke überschritten ist, müssen Beschäftigte in der Regel weiterarbeiten – allerdings muss der Arbeitgeber dann für Abkühlung sorgen.

Wird die Lufttemperatur im Raum von 35 °C überschritten und fehlen Maßnahmen wie bei Hitzearbeit, ist der Raum für die Dauer der Überschreitung nicht als Arbeitsraum geeignet. Beschäftigte sollten den Arbeitgeber, den Betriebsrat oder die Arbeitsschutzverantwortlichen unverzüglich informieren und Abhilfe verlangen. Eigenmächtiges Verlassen des Arbeitsplatzes bleibt rechtlich riskant. Eine Arbeitsverweigerung kommt nur bei konkreter erheblicher Gesundheitsgefahr in Betracht.

Wichtig: Wer wegen Hitze im Büro die Arbeit verlässt, riskiert eine Abmahnung, sofern keine akute Gesundheitsgefahr besteht. Gefährdete Beschäftigte, etwa Schwangere, sollten sich bei extremer Hitze frühzeitig an Vorgesetzte oder den Betriebsrat wenden, da für sie ein höheres Risiko besteht.

Maßnahmen und Pflichten des Arbeitgebers bei Büro-Hitze

Arbeitgeber sind verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um die Temperatur im Büro erträglich zu halten. Welche Schritte sinnvoll sind, hängt von der Situation ab. Grundsätzlich gilt dabei das TOP-Prinzip: Technische Maßnahmen (z. B. Klimaanlagen) haben Vorrang vor organisatorischen (Arbeitszeitregelungen) und diese vor persönlichen (Kleidungsvorschriften). Ausgangspunkt ist die Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber muss prüfen, welche konkreten technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen erforderlich sind, um die Hitzebelastung wirksam zu reduzieren. In der Praxis kommen meist mehrere der folgenden Maßnahmen zum Einsatz:

  • Sonnenschutz nutzen: Jalousien, Rollläden oder Vorhänge an den Fenstern regelmäßig schließen, um die Sonneneinstrahlung zu reduzieren.
  • Kühlen und Lüften: nachts bzw. frühmorgens lüften, Ventilatoren aufstellen oder – sofern verfügbar – eine Klimaanlage einschalten.
  • Wärmequellen reduzieren: unnötige elektrische Geräte (z. B. Drucker, Kopierer, Beleuchtung) ausschalten, um zusätzliche Wärme im Büro zu vermeiden.
  • Arbeitszeiten anpassen: früher am Tag beginnen, Gleitzeit ermöglichen und mehr Pausen einplanen, damit die heißesten Stunden gemieden werden.
  • Ausweichräume nutzen: wenn möglich, in kühlere Räume wechseln. Zeitweises Homeoffice kann eine geeignete organisatorische Maßnahme sein, wenn Tätigkeit und betriebliche Regelungen dies zulassen.
  • Lockere Kleidung und Getränke: Bekleidungsregelungen lockern und geeignete Getränke bereitstellen. Bei mehr als +26 °C sollen, bei mehr als +30 °C müssen geeignete Getränke, etwa Trinkwasser, angeboten werden.

All diese Vorkehrungen fallen unter den Arbeitsschutz bei Hitze im Büro und sollen gewährleisten, dass die Gesundheit der Beschäftigten nicht durch übermäßige Temperaturen leidet und die Büro-Temperatur möglichst im zulässigen Bereich bleibt. Auf diese Weise behalten Arbeitnehmende auch an heißen Tagen buchstäblich einen kühlen Kopf.

Hitzeschutz am Arbeitsplatz umsetzen – mit den Schulungen des Poko-Instituts

Hitzewellen im Sommer stellen nicht nur die Mitarbeitenden, sondern auch Betriebsräte vor besondere Herausforderungen: Es gilt, schnell zu reagieren, die Mitarbeiterrechte im Blick zu behalten und die Interessen der Beschäftigten wirksam zu vertreten. Die Betriebsrat-Seminare von Poko vermitteln Ihnen das nötige Fachwissen, um souverän und rechtssicher aufzutreten.

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