Mehr als nur schlechte Laune - psychische Erkrankungen als Ursache für Berufsunfähigkeit

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Immer mehr psychische Erkrankungen führen zu dem kurzfristigen, langfristigen oder sogar dauerhaften Ausscheiden aus dem Berufsleben - das ergab die Auswertung der Daten des Lebensversicherers Swiss Life (Swiss Life-BU-Report, April 2019). Mit 37 % liegen Erkrankungen wie Depressionen, Burn-out und Angststörungen als Berufsunfähigkeitsursache mittlerweile sogar vor Erkrankungen des Bewegungsapparats (24 %). Das entspricht einem Anstieg von 40 % in den letzten zehn Jahren, denn 2009 lag die Quote noch bei 26,5 %.

Doch was ist der Grund für diesen enormen Anstieg an Erkrankungen der Psyche? Warum führen sie häufig zur jahrelangen Berufsunfähigkeit? Und vor allem: Was kann zur Vorbeugung getan werden?

Es ist naheliegend, dass der vermeintlich starke Anstieg psychischer Leiden vielmehr ein Anstieg tatsächlich diagnostizierter Erkrankungen ist. Was vor einigen Jahren noch als starke Grippe versteckt oder „schlechte Laune“ abgetan wurde, trauen sich nun immer mehr Menschen als das zu benennen, was es tatsächlich ist - emotionale und körperliche Erschöpfung, Ausgebranntsein, Lethargie, Apathie, unspezifische Schmerzen, Schlafstörungen, Angstgefühle, Sucht, Appetitlosigkeit, Reizbarkeit und vieles mehr.

Jedoch befinden wir uns auch in einer Leistungsgesellschaft. Alles muss immer schneller gehen, besser, stärker, höher, mehr und größer werden. Diese Ansprüche und Erwartungen - sowohl extrinsischer als auch intrinsischer Art - haben einen direkten Einfluss auf die Arbeitstätigkeit und das Stressempfinden. Durch die zunehmende Entgrenzung von Arbeit und Freizeit mangelt es vielen Menschen zudem an entsprechendem Ausgleich.

Ist die Erkrankung erst einmal da und wird einem alles zu viel, ist die Behandlung oft langwierig und der Weg zurück nicht leicht. Denn Energie zu verlieren, ist um einiges einfacher, als diese wieder aufzutanken. Ist das Fass einmal übergelaufen, lässt sich der Fluss kaum noch stoppen und ist die Psyche erst einmal angeknackst, können auch kleine Probleme, die vorher nicht der Rede wert waren, plötzlich zur Hürde in der eigenen Genesung werden. Verstärkt wird das Problem durch den Mangel an Therapieplätzen und lange Wartezeiten. So kommt es häufig zu einer jahrelangen Krankheitsdauer.

Die Devise lautet also: Prävention ist besser als Intervention.

Entspannungsübungen, Sport, Meditation, kreative Projekte, Hobbies, Achtsamkeitstrainings, soziale Kontakte - es gibt viele Möglichkeiten, dem Berufs- und Alltagsstress entgegenzuwirken. Solange jedoch die Dringlichkeit noch nicht unmittelbar spürbar ist, wird sich nur selten die Zeit genommen, wirklich für eine Weile aus dem Effizienz-Modus auszutreten und mal tief durchzuatmen.

Was können Betriebsräte tun, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen?

Sensibilität und Handlungskompetenz von Seiten der Betriebsräte sind hier der Schlüssel. Präventionsprogramme für Arbeitnehmer sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Zudem ist es wichtig, psychische Probleme von Arbeitnehmern frühzeitig zu erkennen und Hilfen anbieten zu können. § 5 des ArbSchG regelt die verpflichtende Gefährdungsbeurteilung in Deutschland, also auch die Beurteilung der psychischen Arbeitsbelastung. Damit diese auch sinnvoll umgesetzt wird, können zusätzlich Betriebsvereinbarungen geschlossen werden, die regeln, von wem (z. B. von externen Experten) und mit welchen Verfahren entsprechende Daten erhoben werden sollen und welche Ziele und Zeitpläne bestehen. Der Betriebsrat hat durch seine Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz so die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.

Weitere Handlungsmöglichkeiten bestehen in der Gestaltung des Arbeitsplatzes, der Förderung der sozialen Integration, der Wiedereingliederung nach einer Erkrankung sowie in Strategien zur Abwehr von Diskriminierung.

Es ergibt sich ein breites Feld, das an Wichtigkeit stetig zunimmt - denn Gesundheit, Leistung und Spaß sind unmittelbar miteinander verknüpft.

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