Bei einer Betriebsänderung handelt es sich um die grundlegende Neuausrichtung oder Einschränkung betrieblicher Abläufe durch den Arbeitgeber.
Die wichtigste Vorschrift zum Thema Betriebsänderung findet sich in § 111 Satz 1 BetrVG, dieser besagt:
"In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen, die wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile der Belegschaft zur Folge haben können, rechtzeitig und umfassend zu unterrichten und die geplanten Betriebsänderungen mit dem Betriebsrat zu beraten."
Das Gesetz nennt fünf Varianten, in denen fast immer von einer Betriebsänderung gesprochen werden kann. Dies sind im Folgenden:
Liegt ein solcher, gesetzlich genannter Fall einer Betriebsänderung vor, muss nicht mehr gesondert festgestellt werden, dass diese nachteilige Auswirkungen auf die Belegschaft haben kann. Die im Gesetz gelisteten Fälle sind nicht abschießend, sodass weitere möglich sind. In solchen Fällen kann es aber notwendig sein, die nachteilige Auswirkung nachweisen zu müssen.
Auch ein reiner Personalabbau kann als Betriebsänderung i. S. d. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG angesehen werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die geplante Entlassungswelle eine ausreichend große Anzahl von Arbeitnehmern betrifft. Die heutige Rechtsprechung geht dabei von Zahlenverhältnissen angelehnt an den § 17 Abs. 1 KSchG aus. Die konkreten Zahlenverhältnisse lassen sich jedoch teilweise nicht auf große Betriebe anwenden, sodass im Konsens ein Richtwert von 5 %, als Betriebsänderung angesehen wird. Werden 5 % der Belegschaft - durch welche Gründe auch immer - entlassen, liegt eine Betriebsänderung i. S. d. § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG vor.
Betriebsänderungen sind seit der Reform des BetrVG auch in Kleinbetrieben möglich, da es nicht auf die Größe des Betriebs sondern die Personalstärke des Unternehmens ankommt. Betriebsänderungen können also auch in Betrieben mit weniger als 21 Mitarbeitern vorkommen, wenn das übergeordnete Unternehmen die Mindestpersonalstärke erfüllt.