Mit der Betriebsverfassung wird die Zusammenarbeit von Arbeitgebern und den Betriebsräten geregelt. Das Betriebsverfassungsgesetz bildet die Grundlage dafür. Dementsprechend wichtig ist das Gesetz für Betriebsratsmitglieder, denn es regelt explizit, welche Pflichten und Rechte sie zur Durchführung ihrer Tätigkeiten haben. Doch was fällt alles unter das Betriebsverfassungsgesetz und was sind demnach die wichtigsten Pflichten? All das erfahren Sie bei uns.
Damit Sie als Betriebsratsmitglied immer auf dem neusten Kenntnisstand über Ihre Aufgaben sind, bietet Ihnen Poko eine ganze Reihe an Seminaren für den Betriebsrat an. Hier vermitteln Ihnen unserer Expertinnen und Experten umfangreiches Fachwissen über sämtliche Arbeiten, die den Betriebsrat betreffen. Natürlich informieren wir Sie in diesem Rahmen auch über die Relevanz des Betriebsverfassungsgesetztes im passenden Seminar zum Betriebsverfassungsrecht.
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) stellt die arbeitsrechtliche Grundordnung für die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmenden im Betrieb dar. Ziel ist es, die Interessen der Arbeitnehmer*innen durch eine kollektive Interessensvertretung – den Betriebsrat – gegenüber den Arbeitgebern durchzusetzen.
Die wichtigsten Aspekte des Betriebsverfassungsgesetztes sind:
Natürlich endet der Gesetzestext hier noch nicht. Auch Aspekte wie die Amtszeit des Betriebsrats, die Mitwirkung von Arbeitnehmenden oder mögliche Strafen bei Gesetzesbruch sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Insgesamt regelt das Betriebsverfassungsgesetz die Rechtsstellung der Betriebsratsorgane, ihre Beteiligung an betrieblichen Entscheidungsprozessen sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Organen mit dem Ziel, das Wohl der Belegschaft und des Betriebs zu fördern.
Wie bereits aufgeführt, regelt das Betriebsverfassungsgesetz einige wichtige Aspekte, die direkten Einfluss auf die Arbeit des Betriebsrats und anderer Interessensvertretungen wie der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) nehmen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Inhalte zusammengefasst:
Eine der wichtigsten Regelungen, welche das Betriebsverfassungsgesetz festlegt, ist die Einrichtung des Betriebsrats. Vorgesehen ist dabei, dass in Betrieben, in denen regelmäßig mindestens fünf wahlberechtigte Arbeitnehmende beschäftigt sind, die Möglichkeit besteht, einen Betriebsrat zu wählen. Diese Regelung gilt auch für Betriebe, die von mehreren Unternehmen gemeinsam geführt werden.
Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird angenommen, wenn entweder
Das Betriebsverfassungsgesetz regelt detailliert die Betriebsratswahl in Betrieben mit in der Regel mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmenden, von denen drei wählbar sind. Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer*innen des Betriebs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Wählbar hingegen sind alle wahlberechtigten Arbeitnehmer*innen die das 18. Lebensjahr vollendet haben und mindestens sechs Monate dem Betrieb angehören (BetrVG §8 Abs. 1). Die Wahl erfolgt geheim und unmittelbar, wobei der Wahlvorstand, der die Wahl organisiert, rechtzeitig bestellt werden muss.
Die Größe des zu wählenden Betriebsrats ist dabei von der Anzahl der wahlberechtigten Arbeitnehmenden abhängig. Dabei besteht der Betriebsrat bei:
Weitere Regelungen zur Anzahl gibt das Gesetz in § 9 Abs. 1 BetrVG vor. Ein zentraler Bestandteil des Wahlprozesses ist der Schutz der Wahl und der Kandidat*innen. Arbeitnehmende dürfen aufgrund ihrer Kandidatur oder Wahlaktivitäten nicht benachteiligt oder bevorzugt werden.
Mithilfe von verschiedenen Vorschriften und Rechten regelt das Betriebsverfassungsgesetz genau, welche Pflichten der Betriebsrat hat. Darüber hinaus kann so die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber besser reguliert werden.
Zu den wichtigsten Rechten zählen:
Grundsätzlich sieht das Gesetz für die Interessensvertretung der Jugendlichen, Auszubildenden und dualen Student*innen in einem Betrieb ein eigenes Organ vor – die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Die Wahl dieser Vertretung wird vom Betriebsrat durchgeführt und unterliegt dem gleichen vereinfachten Wahlverfahren wie auch die Betriebsratswahl. Wahlberechtigt sind dabei jugendliche Arbeitnehmer*innen unter 18 Jahren sowie Auszubildende unter 25 Jahren.
Auch die Stellung von Gewerkschaften ist gesetzlich geregelt und klar von den Betriebsräten abzutrennen. Zunächst gilt, dass Arbeitgeber und Betriebsrat unter Beachtung der geltenden Tarifverträge mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften zum Wohl der Arbeitnehmenden zusammenarbeiten sollen. Zur Durchführung dieser Aufgaben sind die Gewerkschaften außerdem befugt, Zugang zum Betrieb zu erhalten.
Mit Poko bleiben Sie stets auf dem aktuellen Informationsstand, wenn es um die Arbeit im Betriebsrat geht. Bei uns erhalten Sie eine umfangreiche Auswahl an Betriebsrat-Seminaren, in denen Sie alle wichtigen Kenntnisse für die Tätigkeit als Betriebsratsmitglied vermittelt bekommen. Besuchen Sie zum Beispiel unser Seminar zum Betriebsverfassungsrecht, um mit den wichtigsten Inhalten des Betriebsverfassungsgesetzes vertraut zu werden.
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