Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement - ein Instrument betrieblicher Gesundheitsförderung

Im Gesundheitsreport der Techniker Krankenkasse zufolge, belief sich der allgemeine Krankenstand 2017 auf 4,14%. Das entspricht einer durchschnittlich gemeldeten erkrankungsbedingten Fehlzeit von 15,1 Tagen pro Beschäftigtem und Jahr.

Umso wichtiger wird das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), zu dem der Arbeitgeber verpflichtet ist. Ist ein Beschäftigter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt erkrankt, muss dieses von der Unternehmensleitung veranlasst werden. Als Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung soll es die Betroffenen bei der Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit unterstützen und letztlich den Arbeitsplatz sichern. Zeigt sich, dass der Mitarbeiter aufgrund seines Gesundheitszustands  besondere Unterstützung benötigt und diese durch Maßnahmen am Arbeitsplatz oder durch den Arbeitgeber erfolgen können, muss der Arbeitgeber diese Hilfe organisieren. Weiterhin sollen präventive Maßnahmen ergriffen werden, die dabei helfen, einer erneuten Erkrankung, einer Chronifizierung oder gar einer Behinderung vorzubeugen.

Zur Einleitung des Verfahrens müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, die Beteiligungsrechte des Betriebsrats berücksichtigt und ein Verfahrensablauf sichergestellt werden.

Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

  • Vermeidung und Reduzierung von Arbeitsunfähigkeit
  • Erhalt und Förderung der Arbeitsfähigkeit
  • Arbeitsplatzerhalt
  • Rehabilitation und Integration der Betroffenen

Voraussetzungen für das BEM

  • Arbeitsunfähigkeit
  • Zustimmung des Betroffenen

Der Betriebsrat ist einzubeziehen und ggf. empfiehlt sich, eine Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement zu vereinbaren. Die praktische Umsetzung erfolgt leider häufig nicht reibungslos. In vielen Betrieben existieren auf allen Seiten Vorbehalte gegen dieses gesetzlich vorgeschriebene Instrument betrieblicher Gesundheitsvorsorge. Umso wichtiger ist es, sich konstant über die Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten und die jeweilige betriebliche Praxis zu überprüfen und zu optimieren.

Wichtig für den Prozess ist die Mitwirkung des Mitarbeiters. Da im Gespräch mit dem BEM-Team auch über sehr persönliche Dinge gesprochen wird, ist es nötig, eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre herzustellen. Dennoch kann es im Gespräch immer wieder zu Widerständen und belastenden Situationen kommen.

Grundlagen einer bedachtsamen Kommunikation

  • Zuhören können und Interesse zeigen
  • Transparente Gesprächsführung
  • Ängste und Befürchtungen aufgreifen
  • Eigene Gefühle und Gefühle des Gegenübers ansprechen
  • Umgang und Abgrenzung der eigenen Betroffenheit
  • Schwierige Gesprächssituationen und Widerstände entschärfen
  • Orientierung und Halt geben

Durch eine sensible und zielführende Gesprächsführung können schwierige Situationen entschärft werden und das Rückkehrgespräch kann als wichtige Informationsquelle fungieren, damit der Prozess für alle Seiten langfristig ein Erfolg wird.

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