Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit zählt zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten in deutschen Unternehmen. Immer mehr Beschäftigte leiden unter mentalen Belastungen wie Stress, Erschöpfung oder Depressionen – mit der Folge, dass sie zeitweise oder dauerhaft nicht arbeitsfähig sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Betroffene haben, worauf im Umgang mit psychischer Arbeitsunfähigkeit zu achten ist und wie Betriebsräte gezielt unterstützen können.
Psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit ist ein sensibles Thema, bei dem Betriebsräte gefordert sind, mit Fachwissen und Empathie zu unterstützen. Beim betrieblichen Gesundheitsschutz haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht – insbesondere auch bei Maßnahmen zur Früherkennung und zum Umgang mit psychischen Belastungen. Die vielseitigen Betriebsrat-Seminar-Angebote des Poko-Instituts, wie zum Beispiel die Inhouse-Schulungen, vermitteln praxisnah, wie Betriebsräte betroffene Kolleg*innen frühzeitig unterstützen, Gespräche sensibel führen und Stress präventiv vermeiden können.
Seminar: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz IDie Zahl der Arbeitsunfähigkeitsmeldungen wegen psychischer Erkrankungen nimmt seit Anfang des Jahrhunderts enorm zu. Immer mehr Beschäftigte melden sich krank, weil sie psychisch belastet sind. Laut dem DAK-Psychoreport aus dem Jahr 2025 lag die Zahl der AU-Tage im Jahr 2024 bei 342 je 100 Versicherter. Die durchschnittliche Falldauer betrug 33 AU-Tage.
Bei dem Report handelt es sich um eine Langzeitstudie. Dabei wurden anonymisierte Daten von 2,42 Millionen versicherten Erwerbstätigen ausgewertet. Die Studie zeigt deutlich: Psychische Erkrankungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit mehr und gehören ernstgenommen.
Eine Krankschreibung aufgrund psychischer Probleme ist rechtlich genauso anerkannt wie eine Krankschreibung bei körperlichen Beschwerden. Ärzt*innen stellen hierbei eine Arbeitsunfähigkeit aus, wenn die psychische Belastung so groß ist, dass die betroffene Person ihre beruflichen Aufgaben nicht mehr ausführen kann. Dies kann kurzfristig bei einem akuten Erschöpfungszustand der Fall sein – oder auch langfristig bei chronischen Erkrankungen wie einer Depression.
Grundsätzlich gilt: Um welche Diagnose es sich handelt, muss in der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht angegeben werden. Das heißt, auch bei einer Krankschreibung psychisch bedingter Natur ist der Datenschutz gewährleistet.
Psychische Erkrankungen kündigen sich häufig durch subtile Veränderungen an. Wer mit Kolleg*innen täglich zusammenarbeitet, bemerkt oft schnell, wenn sich jemand zurückzieht, dauerhaft müde wirkt oder sich „anders“ verhält.
Klassische Anzeichen für psychisch bedingte Leiden können sein:
Auch der vermehrte Alkoholkonsum von Mitarbeitenden oder Medikamentenkonsum kann ein Warnzeichen sein. Wichtig ist: Diese Symptome können viele Ursachen haben – sie sind kein Beweis für eine psychische Erkrankung, aber sie sollten ernst genommen und beobachtet werden.
Für Kolleg*innen oder Führungskräfte ist es hilfreich, sensibel zu sein, aber klar das Gespräch zu suchen. Nicht mit der Vermutung einer Diagnose, sondern mit der Beobachtung: „Ich habe den Eindruck, du wirkst in letzter Zeit sehr erschöpft.“ Oft ist dies der erste Schritt, um eine betroffene Person dazu zu ermutigen, ärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Der Betriebsrat spielt eine zentrale Rolle bei psychischen Belastungen im Arbeitsumfeld. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) hat er ein Mitbestimmungsrecht bei Regelungen zur Verhütung von Gesundheitsgefahren und zur Gestaltung des Gesundheitsschutzes. Dazu zählt auch der Umgang mit psychischen Krankheiten.
Nach § 5 ArbSchG müssen des Weiteren in der Gefährdungsbeurteilung auch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erfasst werden. Der Betriebsrat kann hier einfordern, dass entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden – etwa durch Mitarbeiterbefragungen, Workshops oder eine Schulung von Führungskräften.
Zudem ist der Betriebsrat im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) eingebunden. Beschäftigte, die länger als sechs Wochen innerhalb eines Jahres arbeitsunfähig sind – auch bei psychischen Erkrankungen –, haben Anspruch auf ein strukturiertes Eingliederungsverfahren. Der Betriebsrat begleitet diesen Prozess mit dem Ziel, die Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen und einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.
Psychische Erkrankungen lassen sich nicht vollständig verhindern, aber bereits kleine Maßnahmen sind hilfreich. Eine gute Prävention beginnt mit offener Kommunikation, in der psychische Gesundheit kein Tabuthema ist. Arbeitgeber, Führungskräfte und Betriebsräte können gemeinsam dazu beitragen, Belastungen zu erkennen, zu benennen und abzubauen.
Konkrete Präventionsmaßnahmen im Betrieb können sein:
Auch Mitarbeitende selbst sollten sensibilisiert werden, Warnzeichen bei sich und anderen zu erkennen. Wer psychisch krank ist, braucht kein schlechtes Gewissen zu haben – sondern benötigt Zugang zu Hilfsangeboten, Verständnis im Team und eine gute psychologische Versorgung.
Psychische Erkrankungen im Arbeitsumfeld fordern Betriebsräte besonders heraus. Ein sensibles, aber klares Vorgehen ist erforderlich, um Betroffene frühzeitig zu unterstützen und arbeitsbedingte psychische Belastungen im Unternehmen zu reduzieren.
Die Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts vermitteln praxisnahes Wissen rund um das Thema Psychische Gesundheit. In unseren Schulungen erfahren Sie, wie Sie Kolleg*innen unterstützen, welche Rechte Betroffene haben und wie Sie aktiv zur Prävention psychischer Belastungen beitragen können. Ob als Inhouse-Schulung, Betriebsrat-Webinar oder Seminar vor Ort: Wir geben Ihnen das Werkzeug an die Hand, mit dem Sie Kolleg*innen bei persönlichen Krisen souverän unterstützen.