Alkohol am Arbeitsplatz ist ein Thema, bei dem betriebliche Früherkennung gefordert ist – denn nur durch rechtzeitiges Handeln und Prävention lassen sich gesundheitliche Risiken, arbeitsrechtliche Konsequenzen und Konflikte vermeiden. In diesem Ratgeber zeigen wir, wie eine vertrauensvolle, klare Kommunikation sowie strukturierte Präventionsmaßnahmen dazu beitragen, betroffene Mitarbeitende zu unterstützen, um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu wahren.
Suchtverhalten im Betrieb erfordert die Unterstützung von Betriebsräten. Beim Gesundheitsschutz haben Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht. Das betrifft auch den Umgang mit Suchterkrankten. In praxisnahen Betriebsrat-Seminaren vermitteln unsere Referent*innen, wie Betriebsräte bei der Erkennung von Suchterkankungen und dem Umgang mit Betroffenen unterstützen können. In vielseitigen Poko-Seminaren, darunter auch Inhouse-Schulungen, wird Ihnen das Wissen praxisnah und maßgeschneidert vermittelt.
Seminar: Suchterkrankungen im Betrieb I – Alkohol und andere Drogen
In Deutschland gilt kein allgemeines gesetzliches Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Allerdings ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz die Pflicht des Arbeitgebers, für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu sorgen. Daraus folgt, dass Alkohol am Arbeitsplatz dann nicht erlaubt ist, wenn durch den Konsum eine Gefährdung entsteht – sei es für die betroffene Person selbst oder für andere.
Unternehmen haben die Möglichkeit, Alkoholverbote am Arbeitsplatz durch Betriebsvereinbarungen oder Dienstanweisungen zu regeln. Diese Regelungen können auch durch den Betriebsrat mitgestaltet werden. Wird gegen ein solches Verbot verstoßen, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben – bis hin zur außerordentlichen Kündigung wegen Alkoholkonsums am Arbeitsplatz, wenn eine konkrete Gefährdung nachweisbar ist.
Alkoholabhängigkeit wird medizinisch als Krankheit eingestuft und ist behandlungsbedürftig. Am Arbeitsplatz zeigen sich jedoch nicht sofort eindeutige Symptome. Die Übergänge vom gelegentlichen Konsum zu einer Abhängigkeit sind fließend. In der betrieblichen Praxis treten bei alkoholabhängigen Beschäftigten häufig Leistungsabfall, Fehlerhäufung, Stimmungsschwankungen oder häufige Fehlzeiten auf.
Besonders problematisch wird es, wenn die betroffene Person einen sicherheitsrelevanten Beruf ausübt, wie beispielsweise Pilot*in, Rettungsdienst, Bus- und Bahnfahrer*in oder Tätigkeiten mit Chemikalien. Für sie gilt absolutes Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber trägt die Verantwortung für die Sicherheit am Arbeitsplatz – damit verbunden ist auch die Pflicht, geeignete Maßnahmen bei Verdacht auf Alkoholprobleme zu ergreifen. Die Einbindung von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt ist dabei unerlässlich.
In vielen Fällen werden Anzeichen für Alkoholmissbrauch am Arbeitsplatz zu spät erkannt oder nicht ernst genommen. Kolleg*innen zögern, Auffälligkeiten anzusprechen, aus Sorge vor Konflikten oder aus Unsicherheit im Umgang mit der Situation. Dabei ist die betriebliche Früherkennung der Schlüssel, um rechtzeitig Unterstützung anbieten zu können – bevor es zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen kommt.
Frühe Anzeichen können sich auf unterschiedlichen Ebenen zeigen:
Diese Anzeichen dürfen jedoch nicht vorschnell interpretiert werden, da sie auch andere Ursachen – etwa familiäre Belastungen oder Erkrankungen – haben können. Entscheidend ist, dass Veränderungen im Verhalten beobachtet und dokumentiert werden. Erst bei einer Häufung und Kontinuität der Auffälligkeiten sollte das Gespräch gesucht werden – sensibel, aber klar in der Ansprache. Hier können Betriebsräte unterstützend tätig werden.
Neben der Früherkennung ist die betriebliche Prävention von Alkoholsucht ein zentraler Baustein im Gesundheitsmanagement. Arbeitgeber sollten Aufklärungsmaßnahmen zu Alkoholmissbrauch und Suchtgefahren anbieten – etwa durch Infomaterial, Präventionstage oder Workshops.
Ein offener Umgang im gesamten Team, der den Dialog über physische und psychische Probleme nicht tabuisiert, kann dazu beitragen, Stigmatisierungen, zum Beispiel Bezeichnungen wie „Alkoholiker*in“, zu vermeiden. Ebenso sinnvoll ist es, Schulungen für Führungskräfte durchzuführen, um Unsicherheiten im Umgang mit auffälligen Mitarbeitenden abzubauen. Unterstützende Maßnahmen wie psychosoziale Beratung oder Kooperationen mit externen Suchthilfeeinrichtungen ergänzen das Angebot.
Symposium Sucht - Prävention und Hilfe im BetriebGibt es im Unternehmen eine Person, die an Alkoholsucht erkrankt ist, ist ein Stufenplan hilfreich. Dieser verfolgt das Ziel, mit einer klaren, strukturierten Vorgehensweise die betroffene Person anzusprechen, Hilfsangebote zu unterbreiten und bei Bedarf arbeitsrechtliche Schritte einzuleiten.
Der erste Schritt ist ein sachlich geführtes Gespräch, bei dem konkrete Beobachtungen thematisiert werden. Es folgt ein Hinweis auf mögliche gesundheitliche Ursachen und die Aufforderung, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wird die Problematik nicht erkannt oder Hilfe abgelehnt, können weitere Stufen folgen – etwa ein weiterer Gesprächstermin mit konkreter Zielvereinbarung, das Einbinden externer Beratungsstellen oder eine Abmahnung.
Wird nach den Stufen keine Veränderung erreicht, kann im äußersten Fall eine Kündigung erfolgen. Ziel ist jedoch immer, die betroffene Person frühzeitig zu unterstützen und eine Weiterbeschäftigung unter sicheren Bedingungen zu ermöglichen.
Der Betriebsrat übernimmt bei der betrieblichen Früherkennung sowie im Umgang mit Alkohol am Arbeitsplatz eine tragende Rolle. Als Vertrauensinstanz ist er häufig erste Anlaufstelle für Kolleg*innen, die Auffälligkeiten beobachten oder selbst betroffen sind. Gleichzeitig hat der Betriebsrat bei Regelungen, Präventionsprogrammen sowie beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen zum Alkoholverbot am Arbeitsplatz ein umfassendes Mitbestimmungsrecht.
Wichtig ist dabei eine sachliche, sensible und dennoch offen geführte Kommunikation. Dabei bewährt es sich, am Leidensdruck der Betroffenen anzuknüpfen, damit die betroffene Person nicht verprellt wird und schließlich Krankheitseinsicht zeigt, mit der Bereitschaft, sich in Behandlung zu begeben.
Suchterkrankungen am Arbeitsplatz fordern Betriebsräte zum schnellen und direkten Handeln auf. Souveränes Auftreten sowie eine klare Haltung gegenüber auffälligem Verhalten sind entscheidend, um gesundheitliche Risiken, Teamkonflikte oder gar Kündigungen zu vermeiden.
Die Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts vermitteln Ihnen die wichtigsten Skills, um im Falle von Suchterkrankungen im Betrieb verantwortungsvoll zu handeln. Egal ob in Präsenz an einem unserer schönen Seminar-Standorte, als interaktives Betriebsrat-Webinar oder als individuell abgestimmte Inhouse-Schulung bei Ihnen vor Ort – die Inhalte unserer Seminare sind auf reale Situationen im Arbeitsalltag ausgerichtet, die Ihre Handlungssicherheit fördern.