Arbeitssicherheit im Betrieb ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche, Größe oder Tätigkeitsschwerpunkt. Zwar ist die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle in Deutschland rückläufig, dennoch kommt es täglich zu vermeidbaren Zwischenfällen. Häufig sind unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder fehlende Prävention die Ursache. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Risiken zu minimieren und für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Bei Fragen, welche die Arbeitssicherheit betreffen, haben auch Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht. Die Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts unterstützen Sie dabei, Ihre Handlungskompetenz gezielt zu stärken. In unseren Seminaren wie beispielsweise den Inhouse-Schulungen vermitteln wir praxisnahes Wissen rund um Arbeitsschutz und Prävention – wahlweise online oder vor Ort, verständlich aufbereitet und abgestimmt auf die Anforderungen Ihres Betriebs.
Ein Arbeitsunfall bedeutet nicht nur persönliches Leid für die betroffenen Arbeitnehmenden, sondern auch finanzielle und organisatorische Folgen für das Unternehmen. Fehlt eine Arbeitskraft, müssen Kolleg*innen einspringen, es entstehen Ausfallzeiten, Kosten für Lohnfortzahlung und häufig auch Produktivitätsverluste.
Mangelnde Arbeitssicherheit beeinträchtigt darüber hinaus die Zufriedenheit und Motivation der Mitarbeitenden. Wer sich im Arbeitsalltag nicht ausreichend geschützt fühlt, erlebt das als mangelnde Wertschätzung. Die Folge können Demotivation, psychische Belastungen oder sogar Kündigungen sein.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb bedeutet deshalb nicht nur Unfallvermeidung, sondern auch nachhaltige Mitarbeiterbindung, Prävention von Berufskrankheiten und die langfristige Sicherheit der Arbeitsprozesse.
Die rechtliche Verantwortung liegt eindeutig beim Arbeitgeber. Laut Arbeitsschutzgesetz ist er verpflichtet, Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu treffen, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Diese Verantwortung umfasst sämtliche Beschäftigte – auch geringfügig Beschäftigte, Praktikant*innen sowie Zeitarbeitskräfte. Die Umsetzung der Arbeitssicherheit im Betrieb erfolgt jedoch nicht allein: Dabei unterstützen interne Mitarbeitende oder externe Beauftragte, mit unterschiedlichen Aufgaben, den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Arbeitssicherheit.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die sogenannte Fachkraft für Arbeitssicherheit im Betrieb (kurz SiFa). Diese berät Arbeitgeber, führt regelmäßige Begehungen durch, erstellt Gefährdungsbeurteilungen und schlägt geeignete Schutzmaßnahmen vor. Zusätzlich muss ein Betriebsarzt bestellt werden, der arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen anbietet und den Arbeitgeber bei Gesundheitsfragen unterstützt. Beide Funktionen sind gesetzlich vorgeschrieben und werden häufig durch externe Dienstleister erfüllt.
Ab einer Unternehmensgröße von 20 Beschäftigten muss zudem ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte benannt werden. Diese agieren beratend, beobachten den Arbeitsalltag und achten auf sicheres Verhalten. Ihre Tätigkeit erfolgt meist ehrenamtlich. Ergänzt wird die Sicherheitsstruktur durch den Arbeitsschutzausschuss (ASA), in dem regelmäßig über aktuelle Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes diskutiert wird.
Eine effektive Arbeitssicherheit im Betrieb beginnt mit der Gefährdungsbeurteilung. Sie bildet die Grundlage für alle weiteren Maßnahmen. Hierbei werden potenzielle Risiken erfasst – von Stolperstellen über Maschinenbedienung bis hin zu Belastungen durch Lärm, Hitze oder Gefahrstoffe. Diese Beurteilung ist Pflicht für alle Betriebe – unabhängig von Branche oder Größe.
Ein weiteres zentrales Element sind Unterweisungen. Beschäftigte müssen regelmäßig über Sicherheits- und Verhaltensregeln aufgeklärt werden, insbesondere bei neuen Arbeitsmitteln, geänderten Abläufen oder nach Vorfällen. Betriebsanweisungen unterstützen dabei als verbindliche Handlungsgrundlage.
Zur betrieblichen Prävention zählen außerdem Maßnahmen wie die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, die Bereitstellung persönlicher Schutzausrüstung, sichere Maschinenführung oder spezielle Erste-Hilfe-Konzepte, die bei der systematischen Umsetzung helfen.
Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit im Betrieb variieren je nach Branche. In einem Industriebetrieb mit Maschinenpark stehen andere Schutzmaßnahmen im Fokus als an einem reinen Büroarbeitsplatz. In Büros stehen ergonomische Arbeitsplätze und Brandschutz im Fokus. Im produzierenden Gewerbe geht es um Maschinen-, Lärm- und Gefahrstoffschutz. Besonders herausfordernd ist die Umsetzung auf wechselnden Baustellen – hier müssen Sicherheitsvorkehrungen täglich an veränderte Gegebenheiten angepasst werden.
Die Umsetzung von Arbeitssicherheit im Betrieb ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess, der mit den Anforderungen des Arbeitsalltags mitwachsen muss. Technische Neuerungen, veränderte Arbeitsweisen oder neue gesetzliche Vorgaben erfordern eine regelmäßige Überprüfung und Anpassung bestehender Maßnahmen. Dabei spielen sowohl das Fachwissen von Sicherheitsfachkräften als auch das Engagement aller Beschäftigten eine wichtige Rolle. Nur wenn Prävention, Beteiligung und klare Strukturen zusammenspielen, lässt sich Sicherheit am Arbeitsplatz langfristig gewährleisten.
Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte und Verantwortliche dabei, die gesetzlichen Anforderungen zur Arbeitssicherheit im Betrieb zu verstehen und praxisnah umzusetzen. Unsere Seminare vermitteln fundiertes Wissen zu Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten beim Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Ob an einem unserer Seminarorte, online als Betriebsrat-Webinar oder als Inhouse-Schulung direkt bei Ihnen vor Ort: Unsere Betriebsrat-Seminare sind flexibel und konkret auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt. Stärken Sie Ihre Handlungssicherheit im Arbeits- und Gesundheitsschutz – für mehr Schutz im Arbeitsleben.