Symposium Sucht - Prävention und Hilfe im Betrieb
Dieses Symposium bietet einen umfassenden Überblick über die verschiedenen Merkmale und Auswirkungen von Abhängigkeitserkrankungen. In vier Vorträgen werden die Teilnehmenden über die Charakteristika und Folgen unterschiedlicher Suchterkrankungen informiert. Zudem wird erläutert, wie Sie als Arbeitnehmervertreter Betroffene bei der Bewältigung ihrer Suchtprobleme unterstützen können und welche vorbeugenden Schritte im Betrieb ergriffen werden können, um Suchterkrankungen vorzubeugen. Sie haben die Möglichkeit, in Workshops zwei für Sie besonders relevante Themen auszuwählen und intensiv zu behandeln. Sie erwerben wertvolle Kenntnisse und Strategien, um Betroffene effektiv zu unterstützen und präventive Maßnahmen im Betrieb zu implementieren.
Das Thema Sucht ist vielschichtiger denn je. Neben Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit stellen auch anderen Formen der Abhängigkeit und des Missbrauchs die betriebliche Suchtprävention vor große Herausforderungen – ob Drogenabhängigkeit, Online-, Glücksspiel oder sogar Sportsucht. Diese Suchterkranken haben nicht nur dramatische Konsequenzen im Privatleben der Betroffenen, sondern wirken sich meist auch negativ auf das Berufsleben aus.
Tag 1
Vortrag 1: Suchterkrankungen – Fakten, Mythen, Konsequenzen
- Abhängigkeitserkrankungen – was ist das überhaupt?
- Gebrauch, Missbrauch, Sucht – wo ist der Unterschied?
- Sucht – (k)eine Krankheit wie alle anderen?
- Auswirkungen für betroffene Unternehmen
Vortrag 2: Hilfestellung für Betroffene im Betrieb am Beispiel Alkohol
- Vorgehen bei begründeter Vermutung eines Suchtproblems
- Problemlösungsstrategien und Handlungshilfen
- Co-Abhängigkeit erkennen
- Anwendung der Interventionskette im Sinne des konstruktiven Drucks
- Umgang mit Rückfällen
Workshop-Phase mit 2 Workshops zur Auswahl!
Workshop 1: Betriebsvereinbarung »Suchtprävention im Betrieb«
- Suchtprobleme aus rechtlicher Sicht
- Grundlagen einer Betriebsvereinbarung zum Thema Sucht
- Formale Vorschriften und wichtige Gestaltungselemente
- Struktur eines Stufenplans
- Hürden und Barrieren bei der Umsetzung
Workshop 2: Das Beratungsgespräch – Hilfe geben, Klartext reden!
- Lösungsorientierte Gesprächsführung mit abhängigen oder gefährdeten Kollegen
- Geeignete Rahmenbedingungen schaffen
- Leitfaden zur Durchführung des Beratungsgesprächs
- Umgang mit Emotionen und Techniken der Deeskalation
- Eigene Grenzen erkennen
Tag 2
Workshop-Phase mit 2 Workshops zur Auswahl!
Workshop 3: Betriebliches Eingliederungsmanagement und Sucht
- BEM und Sucht – der gesetzliche Handlungsrahmen
- Praktische Hinweise für die Einführung und Umsetzung im Betrieb
- Zusammenarbeit Unternehmensführung und Betriebsrat
- BEM versus Stufenplan der Intervention
Workshop 4: Digitalsucht – Social Media, Online-Shopping, Computerspiele
- Medienabhängigkeit – wenn Smartphone & Co. zur Sucht werden
- Gaming Disorder – problematisches Computerspielen
- Krankhaftes Glücksspiel und Wetten
- Auswirkungen für die Betroffenen – privat und am Arbeitsplatz
- Behandlungsmöglichkeiten
Vortrag 3: Suchtprävention im Betrieb
- Risikofaktoren im Job für die Entstehung von Sucht
- Frühwarnsystem in der betrieblichen Suchtprävention
- Grundlagen der betrieblichen Suchtprävention: Aktionen und Programme
- Unternehmensrichtlinien, Guidelines und Self-Compliance
- Interne Akteure und Zusammenarbeit mit externen Beratungsstellen
Vortrag 4: Cannabis am Arbeitsplatz
- Die neuen Cannabis-Regelungen im Überblick
- Droge versus Genussmittel – Wirkung und Risiken
- Direktionsrecht des Arbeitgebers
- Verdacht von Drogenkonsum – der Drogenschnelltest im Betrieb
- Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Für dieses Seminar können 14 Stunden für die Re-Zertifizierung zum »Certified Disability Management Professionals« (CDMP) von der DGUV angerechnet werden. Weitere Infos zur CDMP-Zertifizierung.
Schulungsanspruch
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar vermittelt in der Regel für die Schwerbehindertenvertretung erforderliche Kenntnisse nach § 179 Abs. 4 SGB IX. Mehr Details zum Schulungsanspruch für Schwerbehindertenvertreter*innen.
Sie haben als Personalratsmitglied nach dem Personalvertretungsgesetz des Bundes oder der jeweiligen Länder einen Anspruch auf Seminarteilnahme. Der Umfang und die Voraussetzungen des Anspruchs richten sich nach den konkret für Sie geltenden Vorschriften. Sie haben in der Regel Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit - oft für eine bestimmte Tageszahl - und Erstattung der Reise- und Seminarkosten, sofern das Seminar Kenntnisse vermittelt, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. Welche gesetzliche Regelung für Sie gilt und wie die genauen Voraussetzungen sind, finden Sie im detaillierten Schulungsanspruch für Personalräte.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
