Befristete Arbeitsverhältnisse


Befristete Arbeitsverhältnisse

§ 37,6

Fast 40 % aller neu eingestellten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten erhielten 2023 zunächst nur einen befristeten Arbeitsvertrag. In der Altersgruppe der unter 25-jährigen war sogar fast jede zweite Neueinstellung befristet. Andererseits besteht in vielen Branchen immer noch ein hoher Fachkräftemangel – und eine nur befristet ausgeschriebene Stelle schreckt viele Bewerber ab. Wir zeigen Ihnen – abgestimmt auf Ihre Situation und Ihre Fragestellungen – wie Sie sich für nachhaltige Beschäftigungsperspektiven in Ihrem Betrieb stark machen können!

In diesem Seminar lernen Sie in kompakter Form die rechtlichen Grundlagen des Befristungsrechts und die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Rechtsgebiet kennen. Als Betriebsrat können Sie sich in Fragen der Personalplanung für die Ausschreibung unbefristeter Neueinstellungen stark machen, benötigen gleichzeitig zur Vertretung der Interessen befristeter Beschäftigter vertiefte Kenntnisse im schwierigen Bereich des Befristungsrechts und dessen Anwendung in der betrieblichen Praxis.

 

Grundlagen des Befristungsrechts im Überblick

  • Befristungsarten und Rechtsstatus von befristet beschäftigten Arbeitnehmern
  • Einhaltung der Schriftform – trotz Neuregelungen durch das Bürokratieentlastungsgesetz IV
  • Verlängerung und Auslauf von befristeten Arbeitsverträgen
  • Sonderfall Regelaltersrentenbefristung
  • Befristung von einzelnen Arbeitsbedingungen

Befristungen mit Sachgrund 

  • Welche Sachgründe sind anerkannt?
  • Vorübergehender Beschäftigungsbedarf
  • Vertretung eines anderen Arbeitnehmers und Kettenvertretung

Befristungen ohne Sachgrund 

  • Zeitlicher Rahmen für Befristungen
  • Verlängerungshäufigkeit und Änderungsverbot
  • Verbot der Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber
  • Sachgrundlose Befristung bei neugegründeten Unternehmen

Folgen unwirksamer Befristungen 

  • Entstehen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses
  • Gerichtliche Geltendmachung der Unwirksamkeit
  • Welche Vertragskonditionen gelten nach der Entfristung?

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats 

  • Beteiligungsrechte bei Einstellung und Übernahme von befristet Beschäftigten
  • Taktische Erwägungen im Bereich befristeter Beschäftigung
  • Fragen der Personalplanung – Initiativen zur Fachkräftegewinnung und dauerhafte Beschäftigungsperspektiven

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


Kosten

Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

Seminardetails

Empfohlene Seminardauer: 1,0 - 2,0 Tage

Gerne passen wir die hier vorgeschlagenen Inhalte dieser Veranstaltung den Vorkenntnissen und Fragen in Ihrem Gremium und den besonderen Gegebenheiten Ihres Unternehmens an.

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