Mitarbeitereinsatz im Ausland

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland gewinnt durch die Globalisierung der Märkte immer mehr an Bedeutung. Dabei treten nicht nur in arbeitsrechtlicher, sondern auch in betriebsverfassungs-, sozial- und steuerrechtlicher Hinsicht zahlreiche komplexe Fragen auf, deren Bedeutung und Tragweite häufig unterschätzt werden. Betriebsräte laufen dabei Gefahr, ihre Beteiligungsrechte nicht effektiv auszuüben. Auch wird es immer schwieriger, Mitarbeiter, die vor einem Auslandsaufenthalt stehen, interessengerecht zu vertreten.

In diesem Seminar werden die wesentlichen Themen behandelt, die für Sie im Zusammenhang mit Auslandseinsätzen von Kollegen interessant sind. Sie sind nach diesem Seminar in der Lage, die einschlägigen Mitbestimmungsrechte des Gremiums wahrzunehmen und Kollegen, denen ein entsprechender Einsatz bevorsteht, auf die Gespräche mit dem Arbeitgeber vorzubereiten.


Typische Formen des Mitarbeitereinsatzes im Ausland

  • Abordnungen (Dienstreisen und Montageeinsätze)
  • Entsendungs- und Stationierungsverträge
  • Versetzung zu einer Auslandstochtergesellschaft oder in ein ausländisches Unternehmen
  • Mitarbeitereinsatz zum Aufbau von Kooperationen in den neuen EU-Ländern

Betriebsverfassungs- und tarifrechtliche Aspekte

  • Geltung deutschen Rechts?
  • Beteiligungsrechte in personellen Angelegenheiten
  • Handlungsspielraum des Europäischen Betriebsrats?
  • Tarifliche Behandlung grenzüberschreitender Arbeitsverhältnisse
  • Hinweise zur arbeitsrechtlichen Vertragsgestaltung
  • Mindeststandards für Auslandsentschädigungen
  • Formulierung von Rückkehrklauseln
  • Gehaltssicherungsklauseln

Umgehung arbeitsrechtlicher Schutzvorschriften durch die Wahl einer ausländischen (Arbeits-) Rechtsordnung?

Sozialversicherungs- und steuerrechtliche Aspekte – Überblick

  • Möglichkeiten zum Verbleib in der deutschen Sozialversicherung
  • Abgrenzungsregelungen im Sozialgesetzbuch
  • Abgrenzungsregelungen des EU-Rechts und von Länderabkommen
  • Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde. Zuständig für die Beschlussfassung sind die örtlichen Betriebsräte.

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