Die richtige mentale Vorbereitung auf das Ende der Ausbildung

 

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Im Juli diesen Jahres ist es wieder soweit, die Auszubildenden im letzten Lehrjahr nähern sich dem Ende ihrer Ausbildungszeit.

Viele Auszubildenden hoffen auf die Übernahme in ein festes Anstellungsverhältnis, doch das ist leider nicht immer möglich. Damit es nicht zu bösen Überraschungen oder Unsicherheiten kommt, ist es wichtig, frühzeitig zu planen und aktiv zu werden.

Der Arbeitgeber fällt seine Entscheidung über die Übernahme abhängig von der aktuellen wirtschaftlichen und personellen Situation im Unternehmen. Dabei ist es wichtig, die Entscheidung möglichst früh mitzuteilen und auch das ausbildende Personal rechtzeitig vorzubereiten.

Wird der Arbeitgeber nicht von sich aus tätig, sollte der Auszubildende sich nicht scheuen, den Arbeitgeber rechtzeitig um Informationen zu bitten. Auszubildende können sich erkundigen, ob es schon Überlegungen zur Weiterbeschäftigung gibt und wie die Chancen für eine Festanstellung stehen.

Übernahme kann verpflichtend sein

Unter gewissen Voraussetzungen ist eine Übernahme sogar verpflichtend. So gibt es beispielsweise in manchen Tarifverträgen Regelungen, die eine zeitlich begrenzte Übernahme nach der Ausbildung vorschreiben.

Übernahmeanspruch der JAV-Mitglieder

Ihr, als Mitglieder der JAV, habt immer einen Anspruch auf Übernahme nach § 78 a BetrVG. Ihr dürft nur nicht vergessen, den dafür erforderlichen Antrag fristgerecht zu stellen, nämlich drei Monate vor Beendigung der Ausbildung.

Individuelle Vereinbarung über die Übernahme

Arbeitgeber und Azubi können die Verpflichtung zur Übernahme auch individuell vereinbaren. Eine solche Absprache ist aber nur wirksam, wenn sie nicht früher als sechs Monate vor dem Ausbildungsende geschlossen wird. Frühere Zusagen nützen rechtlich gesehen nichts.

Eine mündliche Vereinbarung zählt grundsätzlich genauso viel wie eine schriftliche.

Tipp: Auszubildende sollten sich die Zusage aber sicherheitshalber immer schriftlich bestätigen lassen. 

Weigert sich der Arbeitgeber, den Azubi weiter zu beschäftigen, obwohl eine Übernahme gesetzlich bzw. tarifvertraglich geregelt oder wirksam vereinbart ist, solltet ihr unbedingt den Betriebsrat einschalten!

Außerdem solltet ihr wissen, dass Auszubildende, die nach der Ausbildung im Unternehmen weiterarbeiten - ohne dass über eine Übernahme gesprochen wurde – automatisch übernommen werden - und zwar unbefristet! Das könnt ihr in § 24 BBiG nachlesen.

Alternativen bei Nicht-Übernahme

Ist absehbar, dass ein Auszubildender nicht übernommen wird und ist noch keine Alternative in Sicht, sollte er sich unbedingt mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen. Hier können Auszubildende beraten und bei der Suche nach einem Arbeitsplatz unterstützt werden.

Wichtig ist, dass sich der Auszubildende mindestens drei Monate vor Beendigung der Ausbildung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend meldet. Nur so kann er sich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach dem Ende der Ausbildung sichern – bei verspäteter Meldung drohen dagegen Kürzungen.

Hilfreich ist es auch, sich rechtzeitig über mögliche Alternativen zu informieren. Weiterbildungen werden zum Teil von der Agentur für Arbeit finanziell gefördert. Um die Bewerbungschancen zu erhöhen, können auch Sprachkurse und die Vertiefung von Fremdsprachenkenntnissen von Vorteil sein. Außerdem kommt vielleicht ein Studium in Betracht. Hierfür wird nicht immer vorausgesetzt, dass der Auszubildende das Abitur vorweisen kann. In manchen Fällen kann auch eine bestandene Ausbildung zum Studium berechtigen. Neben den Zulassungsvoraussetzungen kann die Agentur für Arbeit über das immer breiter werdende Spektrum an Studiengängen informieren und weiß, mit welchen Studienfächern sinnvoll auf der bisherigen Ausbildung aufgebaut werden kann.

Kommen diese Möglichkeiten nicht in Frage und möchte der Auszubildende in seinem erlernten Beruf Fuß fassen, führt kein Weg an einer Bewerbung vorbei. Die Auszubildenden, die sich in einem neuen Unternehmen bewerben, sollten sich darauf einstellen, dass der neue Arbeitgeber sich kritisch nach den Gründen erkundigen wird, die die Übernahme im alten Betrieb verhindert haben. Deshalb sollte man für diese Frage eine gut überlegte Antwort parat halten.

Wir wünschen euch und euren Kollegen viel Erfolg und die nötige Portion Glück für euer zukünftiges Arbeitsleben!

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