Stellenbeschreibung – Definition und Inhalte

Die Stellenbeschreibung ist ein wichtiges Instrument der Personalplanung und gibt dem Arbeitnehmer einer Übersicht über die Aufgaben und Pflichten. Allerdings obliegt diese Verantwortung nicht ausschließlich dem Arbeitgeber. Auch der Betriebsrat muss über umfassendes Wissen verfügen, um beurteilen zu können, wie sich die Personalsituation entwickelt. Über welche Mitbestimmungsrechte der Betriebsrat in diesem Kontext verfügt und was eine Stellenbeschreibung alles beinhalten sollte, erfahren Sie hier.  

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Was ist eine Stellenbeschreibung

Die Begriffe Arbeitsplatz- und Stellenbeschreibung werden häufig synonym verwendet. Während die Stellenbeschreibung hierarchieorientiert ist, ist die Arbeitsplatzbeschreibung ablauforientiert. Bei einer Stellenbeschreibung handelt es sich um die schriftliche Dokumentation der Merkmale einer Stelle im Betrieb.

Der Begriff Stelle meint die kleinste organisatorische Einheit in einem Betrieb und wird mithilfe der Stellenbeschreibung in die Struktur der Organisation bzw. des Unternehmens eingeordnet. Sie dient zum Beispiel als Grundlage für eine Stellenausschreibung, da in ihr die wesentlichen Anforderungen an den oder die Bewerber*in vorab schriftlich definiert werden.

Die Stellenbeschreibung ist neben weiteren wesentlichen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag oder in einer Niederschrift schriftlich zusammenzufassen und dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses auszuhändigenden (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 NachwG). Stellenbeschreibungen sind auch Grundlage für das tarifvertraglich geregelte Bewertungs- und Eingruppierungsverfahren zur Arbeitsbewertung und der innerbetrieblichen Vergütungsordnung.

Was muss die Stellenbeschreibung beinhalten

Stellenbeschreibungen stellen die Grundlage für unterschiedliche Aufgaben im Unternehmen dar. Es wird festgelegt, an welcher Stelle welche Arbeit vom Arbeitnehmer zu verrichten ist. Damit sind Stellenbeschreibungen für das Personalwesen ein wichtiges (Organisations-) Instrument und Grundlage für die Erstellung eines Anforderungsprofils an Arbeitnehmer und Bewerber.

Kern der Stellenbeschreibung sind die Aufgaben, die der Stelleninhaber bearbeiten, organisieren und leisten soll, sowie der Arbeitsplatz als solcher. In die Stellenbeschreibung gehören sämtliche Aufgaben, die regelmäßig oder nur gelegentlich (beispielsweise die Mitarbeit in Projekten oder Gremien) ausgeführt werden müssen. Wichtig ist, dass die Befugnisse entsprechend der anfallenden Aufgaben geregelt sind. Zudem ist es wichtig, die Verknüpfungen der Stelle zu anderen Abteilungen oder die Zusammenarbeit mit anderen Stellen zu beschreiben und gegebenenfalls zu regeln.

Die Nennung und Beschreibung der Aufgaben, der Befugnisse, der Kompetenzen und der organisatorischen Einbindung sollten klar, knapp und verständlich sein. Sollte es dabei nicht möglich sein, eine Stelle mit vielen unterschiedlichen Aufgaben vollständig zu beschreiben, so sollten die wichtigsten Aufgaben, Befugnisse, Qualifikationen, Kompetenzen und Schnittstellen festgehalten werden.

Stellenbeschreibung und Stellenausschreibung: Das sind die Unterschiede

Zwischen der Stellenbeschreibung und der Stellenausschreibung herrscht schnell einmal Verwechslungsgefahr. Auch wenn sich die beiden Begriffe im Wortlaut ähneln, so unterscheiden sie sich stark im Verwendungszweck und Inhalt. Die Stellenbeschreibung legt fest, welche Arbeiten innerhalb der benannten Stelle zu verrichten sind. Sie beschreibt also die abstrakte Stelle. Die Stellenausschreibung hingegen dient der expliziten Bewerbung einer Stelle im Unternehmen. Somit wird die Stellenbeschreibung als Grundlage für die Stellenausschreibung verwendet, ist aber deutlich detaillierter in ihrem Inhalt.

Die Stellenbeschreibung und der Betriebsrat

Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Erarbeitung von Stellenbeschreibungen bestehen nicht. Stellenbeschreibungen sind keine Auswahlrichtlinien oder Teile davon (gem. § 95 BetrVG) und bedürfen daher nicht der Zustimmung des Betriebsrates.

Stellenbeschreibungen sind jedoch Teil der Personalplanung, indem die Gesamtheit der Stellenbeschreibungen ausweist, wieviel Personal insgesamt benötigt wird. Über diese Planung ist nach § 92 BetrVG der Betriebsrat zu unterrichten. Der Arbeitgeber hat mit dem Betriebsrat die vorgesehenen Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Arbeitnehmer, insbesondere auf die Art ihrer Arbeit sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Arbeitnehmer rechtzeitig zu beraten, sodass Vorschläge und Bedenken des Betriebsrats bei der Planung berücksichtigt werden können. Dienen Stellenbeschreibungen der Entgeltfindung, so besteht ebenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG.

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Die Stellenbeschreibung ist ein wichtiges Instrument der Personalabteilung und der Personalplanung. Doch diese liegt nicht allein in der Hand des Arbeitgebers. Auch der Betriebsrat benötigt umfangreiches Wissen, um einschätzen zu können, wie sich die Personalsituation entwickelt. In unserem Seminar zum Thema Betriebsrat und Personalplanung erfahren Sie alles über die Aufgaben und Pflichten des Betriebsrates bei der Personalplanung. Hierzu zählt auch der Weg von der Stellenbeschreibung bis hin zum endgültigen Auswahlverfahren.

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