Dienstplanerstellung und Mitbestimmung des Betriebsrats

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Die Mitbestimmung beim Dienstplan durch den Betriebsrat ist eine wichtige Aufgabe zum Schutz der Arbeitnehmenden. Beschäftigte sollen durch gerechte Arbeitszeiten geschützt werden, während Unternehmen gleichzeitig einen reibungslosen Betriebsablauf sicherstellen müssen. Gerade bei der Dienstplanerstellung kommt es in der Praxis häufig zu Konflikten, da Arbeitszeitregelungen unmittelbar das Leben und die Gesundheit der Arbeitnehmer*innen betreffen.

Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte wirksam zu nutzen. Mit praxisnahen Betriebsrat-Seminaren, Webinaren und individuell zugeschnittenen Inhouse-Schulungen erhalten Sie das nötige Fachwissen, um Dienstpläne zu prüfen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats durchzusetzen und tragfähige Lösungen gemeinsam mit dem Arbeitgeber zu entwickeln.

Seminar: Gestaltung flexibler Dienst- und Schichtpläne

 

Dienstplanerstellung: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Dienstplan wird erst wirksam, wenn der Betriebsrat zugestimmt hat.
  • Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten und Pausenregelungen müssen bei der Dienstplanerstellung eingehalten sein.
  • Schichten sind fair zu verteilen, Benachteiligungen oder Bevorzugungen von Mitarbeitenden sind unzulässig.
  • Der Dienstplan muss rechtzeitig ausgehängt und für alle zugänglich sein.

Mitbestimmung bei der Dienstplanerstellung: Rechtliche Grundlagen

Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG  ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Dienstplänen und Arbeitszeiten. Das bedeutet: Ohne Zustimmung des Betriebsrats ist grundsätzlich weder ein Schichtplan noch ein Einarbeitungsplan verbindlich. Die Beteiligung des Betriebsrats stellt sicher, dass die Interessen der Beschäftigten berücksichtigt werden. Eine Dienstplanänderung ohne Zustimmung des Betriebsrats ist grundsätzlich unzulässig.

Zu den mitbestimmungspflichtigen Themen gehören u. a.:

  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit
  • Pausenregelungen
  • Verteilung der Arbeitszeit auf Wochentage
  • Einsatzpläne bei Schichtarbeit
  • Regelungen für Rufbereitschaft und Überstunden

Mitbestimmung beim Dienstplan
Der Betriebsrat hat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Dienstplänen. Ohne seine Zustimmung ist ein Dienstplan nicht wirksam. Wichtige Punkte sind die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, gerechte Schichtverteilung und klare Aushangfristen.

Kontrolle des Dienstplans durch den Betriebsrat

Die Kontrolle des Dienstplans durch den Betriebsrat umfasst die Prüfung, ob die gesetzlichen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, tarifliche Vereinbarungen und betriebliche Regelungen eingehalten werden. Zudem muss geprüft werden, ob individuelle Schutzrechte, wie z. B. für Schwerbehinderte, Jugendliche oder Schwangere, beachtet wurden.

Ein Schichtplan darf also nicht nur hinsichtlich der betrieblichen Abläufe beurteilt werden, sondern auch im Hinblick auf die Belastung der Beschäftigten, ihre Erholungszeiten und Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.

Seminar: Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

 

Gründe für die Ablehnung eines Dienstplans durch den Betriebsrat

Nicht selten kommt es vor, dass ein Betriebsrat einen Dienstplan ablehnt oder seine Zustimmung verweigert. Typische Ablehnungsgründe beim Dienstplan sind beispielsweise:

  • Verstoß gegen Arbeitszeitgesetz oder Tarifvertrag
  • Missachtung von Ruhezeiten oder Pausen
  • Ungerechte oder diskriminierende Verteilung der Schichten
  • Keine Berücksichtigung von Teilzeitregelungen oder Schutzgesetzen
  • Überlastung einzelner Beschäftigter

Die Ablehnung eines Dienstplans durch den Betriebsrat ist also immer dann möglich, wenn der Plan gegen gesetzliche oder betriebliche Vorgaben verstößt.

Betriebsvereinbarung zum Dienstplan

Eine Betriebsvereinbarung zum Dienstplan ist ein wirksames Instrument, um Konflikte zu vermeiden. In einer solchen Vereinbarung können klare Regeln zur Erstellung, Änderung und Veröffentlichung von Dienstplänen festgehalten werden. Häufig enthalten Betriebsvereinbarungen auch Vorgaben zu:

  • Fristen für den Aushang des Dienstplans
  • Verfahren bei kurzfristigen Änderungen
  • Regelungen für Vertretungen und Urlaubszeiten
  • Mitbestimmung beim Einarbeitungsplan neuer Mitarbeiter*innen

Dienstplanänderungen und Konfliktlösung

Besonders konfliktträchtig sind kurzfristige Änderungen. Eine Dienstplanänderung ohne Zustimmung des Betriebsrats ist rechtlich unwirksam. Kommt es zu Meinungsverschiedenheiten, etwa wenn der Betriebsrat den Dienstplan nicht genehmigt, muss im Zweifel die Einigungsstelle angerufen werden. Dies zeigt die Wichtigkeit guter Kommunikation und klarer Vereinbarungen. Je transparenter die Abläufe geregelt sind, desto seltener kommt es zu Blockaden.

Praxiswissen für Betriebsräte: Dienstpläne verstehen und gestalten

Für Betriebsräte ist es entscheidend, die Grundsätze der Dienstplanerstellung zu verstehen und sich entsprechendes Fachwissen anzueignen. Themen wie die Mitbestimmung durch den Betriebsrat bei Arbeitszeit, rechtssicheren Ablehnungsgründen oder dem Umgang mit kurzfristigen Änderungen gehören zum Alltag in Arbeitnehmervertretungen.

Checkliste: Mitbestimmung des Betriebsrats bei Dienstplänen

Damit Betriebsräte ihre Rechte bei der Dienstplanerstellung konsequent wahrnehmen können, ist ein strukturierter Überblick hilfreich. Die folgende Checkliste zeigt die zentralen Punkte, auf die der Betriebsrat bei der Prüfung und Mitbestimmung von Dienstplänen besonders achten sollte.

  • Rechtsgrundlage prüfen: § 87 BetrVG (Arbeitszeit, Schichtpläne, Pausen).
  • Aushangfrist beachten: Dienstpläne müssen rechtzeitig veröffentlicht werden.
  • Gesetzliche Vorgaben einhalten: Arbeitszeitgesetz, Ruhezeiten, Schutzgesetze.
  • Gleichbehandlung sicherstellen: keine Benachteiligung bei Schichtverteilung.
  • Änderungen kontrollieren: Dienstplanänderung nur mit Zustimmung des Betriebsrats.
  • Betriebsvereinbarung nutzen: Regeln für Erstellung, Änderungen und Fristen festlegen.

Dienstpläne mitbestimmen – Rechte kennen und nutzen

Die Mitbestimmung bei Dienstplänen ist ein zentrales Feld des Betriebsrats. Gerade, wenn es um Ablehnungsgründe von Dienstplänen oder die Integration in die Betriebsvereinbarung geht, sind fundierte Kenntnisse unverzichtbar.

Mit gezielten Weiterbildungen stärken Betriebsräte ihre Position und sorgen dafür, dass die Interessen der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen. Die Seminare für Betriebsräte, BR-Webinare und Inhouse-Schulungen des Poko-Instituts unterstützen Betriebsräte dabei, ihre Mitbestimmungsrechte bei der Dienstplanerstellung erfolgreich wahrzunehmen.

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