Die betriebliche Mitbestimmung in Unternehmen durch den Betriebsrat stützt sich in weiten Teilen auf das Instrument der Betriebsvereinbarung. Betriebsvereinbarungen sind Übereinkünfte zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, die schriftlich fixiert werden und die – wie Gesetze oder Tarifverträge – die Arbeitsprozesse gestalten. Als rechtsverbindliche Verträge folgen aus den Betriebsvereinbarungen Rechte und Pflichten für den Arbeitgeber, den Betriebsrat und auch für die Arbeitnehmenden. Ein großes Manko für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit liegt vor, wenn die Betriebsvereinbarungen nicht ordnungsgemäß protokolliert und archiviert werden. Insbesondere nach der Neuwahl des Betriebsrats können die Neugewählten mit leeren Händen dastehen und müssen erneut Auseinandersetzungen mit der Geschäftsführung über Angelegenheiten führen, die eigentlich überhaupt nicht mehr nötig wären. Eine digitale Datenbank kann Wunder bewirken!
Betriebsvereinbarungen regeln häufig bestimmte Arbeitszeitmodelle, den Überstundenabbau, die Urlaubsgrundsätze, die Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen und die Kriterien zur Gewährung von Homeoffice. Entsprechende Abmachungen kann es aber auch zu den Details der bevorzugten Kundenansprache durch die Mitarbeitenden, den Dresscode im Unternehmen oder zur Priorisierung betriebsbedingter Kündigungen geben. Insbesondere der letzte Fall verdeutlicht die Tragweite, die Betriebsvereinbarungen bisweilen zukommt.
Betriebsvereinbarungen regeln oft nicht nur die Grundbedingungen des Zusammenarbeitens im Betrieb, sondern haben überdies sogar Auswirkungen auf den Bestand des Unternehmens: Im besten Fall sichern Betriebsvereinbarungen den sozialen Frieden im Unternehmen ab und schaffen ein positives Betriebsklima, das die Entwicklung der wirtschaftlichen Produktivität aktiv unterstützt. Nicht vergessen werden darf in diesem Kontext, dass die Betriebsvereinbarungen oft das Ergebnis zäher Verhandlungsrunden zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat sind. Vor der Einigung kann im Extremfall sogar ein Arbeitskampf stattgefunden haben. Aus diesem Grund gilt: Beide Seiten dürfen mit ihren Ansprüchen (Betriebsrat) und Angeboten (Arbeitgeber) den Bogen nicht überspannen und sie müssen am Ende zu einem maßvollen Resultat beitragen, das sowohl wirtschaftlich ist als auch die Zustimmung der großen Mehrheit der Beschäftigten im Betrieb erhält.
Die Inhalte der Betriebsvereinbarungen können vom Betriebsrat in Betriebsversammlungen und via Intranet oder digitaler Betriebspost an die Belegschaft kommuniziert werden. Wichtig ist, dass die getroffenen Vereinbarungen vom Betriebsrat präzise und möglichst anhand von Beispielen als Erfolg kommuniziert werden. Als treffendes Beispiel für eine solche Kommunikation kann die mündliche Vermittlung der Nachricht an die persönlich betroffenen Arbeitnehmenden angeführt werden, dass aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung in der Zukunft vorrangig/prioritär Eltern junger Kinder in den Schulferienzeiten Urlaub erteilt werden soll. Eine Grundvoraussetzung für eine gute Kommunikation des Betriebsrats mit der Belegschaft stellt in jedem Fall dar, dass der Betriebsrat sich innerbetrieblich nicht abkapselt, sondern stets über ein „offenes Ohr zur Belegschaft“ verfügt und immer eine Kenntnis von der Grundstimmung und den Debatten im Unternehmen besitzt. Nachdem die Betriebsvereinbarungen implementiert wurden und im Betriebsalltag angekommen sind, sorgen sie im besten Fall für eine langfristige Erleichterung der Berufspraxis der Beschäftigten. Scheinbare Selbstverständlichkeiten können allerdings irgendwann von der Geschäftsführung wieder revidiert werden, wenn sie vom Betriebsrat nicht schriftlich fixiert und vor allem gut aufbewahrt wurden.
Insbesondere in größeren Unternehmen wird jedes Jahr eine Fülle von Betriebsvereinbarungen getroffen. Diese zu protokollieren und zu archivieren, stellt in dem Fall eine Herausforderung dar. Es kann deshalb sinnvoll sein, einer bestimmten Person im Betriebsrat die Aufgabe zu übertragen und eine Assistenz anzustellen. Aber auch für die Betriebsräte mittelständischer Unternehmen lohnt sich die systematische Pflege einer ordnungsgemäßen SQL-Datenbank, die als digitales Gedächtnis dient und die es je nach Fall, betriebswirtschaftlicher Lage und Verschlagwortung der Datenbank ermöglicht, schnell auf einschlägige Betriebsvereinbarungen zurückgreifen zu können. Überdies könnten auf solchem Wege auch zum Ende der Legislaturperiode des Betriebsrats die „Betriebsvereinbarungen der Laufzeit xy“ in Buchform publiziert oder zu Jubiläen des Unternehmens eine „Enzyklopädie der Betriebsversammlungen aus Anlass des xy. Betriebsjubiläums“ beigesteuert werden. Im besten Fall geschehen dann auch solche Veröffentlichungen des Betriebsrats immer im Konsens mit der Unternehmensleitung.