von: Dr. G. Linn, Trainer und Coach
Es ist Freitagnachmittag, 16:30 Uhr. Die Betriebsversammlung der Neo GmbH ist gerade zu Ende gegangen. Ca. 60 Mitarbeiter*innen verlassen frustriert den Versammlungssaal. Nicht einmal 50 % der Belegschaft sind erschienen. Eigentlich ist es wie immer. Nach den beiden Corona-Jahren und der Erkenntnis, dass virtuelle Betriebsversammlungen kein echter Ersatz für Liveveranstaltungen sind, hatte der Betriebsrat der Firma mit deutlich mehr Interesse gerechnet. Auf die Frage einiger BR-Mitglieder an die Belegschaft, „wie es denn mit der Betriebsversammlung so gewesen ist“ kommt die nüchterne Antwort: „Wie immer, gähnend langweilig“. Die Gründe liegen auf der Hand und sind hinreichend bekannt.
Seminar: Die Betriebsversammlung
Allein die Tagesordnung erklärt manches:
Bettina, Paul und Eric - alle BR-Mitglieder - bilden einen Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit und nehmen sich mit Priorität das Thema Betriebsversammlung vor. Nach längerer Diskussion im Betriebsrat werden folgende Punkte beschlossen:
1. Ab sofort ist der BR-Vorsitzende nicht mehr „Alleinunterhalter“ auf der Betriebsversammlung. Der Rechenschaftsbericht wird thematisch aufgeteilt. Jeder Vortragende ist nach Absprache mit dem BR-Gremium für seinen/ihren Part und sein/ihr rhetorisches Know-how verantwortlich und besucht entsprechende Seminare.
2. Es gibt eine neue, detaillierte Veranstaltungsplanung, in der u. a. folgende Punkte berücksichtigt werden:
Ca. 5 Wochen vor der Versammlung genauen Zeitpunkt festlegen, Ort, Raum, Technik, Sitzordnung.
Rollenverteilung im Gremium.
Und, wichtig: Info an die Belegschaft: „Safe the Date“.
Veranstaltungen zum Thema: Kommunikation & Verhandlung
Ca. 3 Wochen vorher Einladungen versenden, Fragen der Belegschaft einholen bzw. zusammenstellen, Einladung mit Tagesordnung an GL.
Check: Stand der Vorbereitungen.
Ca. 8 Tage vorher Redebeiträge, Gestaltungsideen, Visualisierungen fertigstellen, Materialien/Technik vorbereiten, Generalprobe im BR-Gremium durchführen.
Am Tag der Veranstaltung: Generalcheck 2 Stunden vor Beginn.
3. Die Betriebsversammlung bekommt ein neues „Erscheinungsbild“.
Das setzt die Neugestaltung der Einladungen genauso voraus, wie z. B. die Begrüßung der Belegschaft im Eingangsbereich an Stehtischen, die Umgestaltung der Sitzreihen in Sitzgruppen mit kleinen Tischen (mit Getränk - von der GL bezahlt), oder die Planung von Infoständen zu Brennpunktthemen mit fachlicher Betreuung durch BR-Mitglieder.
4. Es werden neben der Neugestaltung des BR-Rechenschaftsberichts neue „Veranstaltungsformate“ ausgewählt und vorbereitet:
Spontaner geht’s nicht! Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht! Einfach mal ausprobieren.
Bleibt an dieser Stelle festzustellen: Es fehlt nicht an kreativen Ideen, es fehlt oft am Mut Ideen auch umzusetzen. Viele Erfahrungen zeigen, dass es in aller Regel nur besser werden kann. Unser Rat: Machen, nicht zaudern!
Letzter Hinweis: Datenschutz! Alle angesprochenen Formate erfordern eine Datenschutzüberprüfung. Sind die handelnden oder abgebildeten Personen mit der betriebsinternen Veröffentlichung ihrer Bilder, Videos, Texte, Präsentationen, usw. auch einverstanden? Im Zweifel reicht ein Blick ins Gesetz, u. a. in das Kunsturhebergesetz.
Kunsturhebergesetz bei Bildrechten - Urheberrecht 2023
§ 22 KunstUrhG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)