Was wären die Unternehmen ohne Betriebsräte?

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Kein Betriebsrat und trotzdem mitbestimmen, geht das? Das Mitbestimmungsrecht ist für Betriebsräte ein zentrales Element in ihrer Tätigkeit und garantiert, dass die Interessen der Beschäftigten bei unternehmerischen Entscheidungen berücksichtigt werden. Dieser Beitrag beleuchtet, wie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats im Unternehmen geregelt ist, welche Folgen ein fehlender Betriebsrat hat und welche Rechte Arbeitnehmer*innen dennoch besitzen.

Betriebsräte prüfen Entscheidungen der Unternehmensleitung und vertreten die Interessen der Beschäftigten. Das Poko-Institut unterstützt Betriebsräte dabei. In praxisnahen Betriebsrat-Seminaren lernen Sie von unseren kompetenten Referent*innen an unseren Seminar-Standorten, in interaktiven Betriebsrat-Webinaren oder direkt bei Ihnen vor Ort in Form von Inhouse-Schulungen, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nutzen können.

Mitbestimmung ohne Betriebsrat: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Mitbestimmungsrecht stellt sicher, dass Beschäftigte bei Entscheidungen des Arbeitgebers mitwirken können. Der Betriebsrat ist dafür das zentrale Organ.
  • Gesetzliche Grundlage für das Mitbestimmungsrecht ist das Betriebsverfassungsgesetz. Es regelt soziale, personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten wie Arbeitszeiten, Urlaub, Löhne, Gesundheitsschutz und Umstrukturierungen.
  • Der Betriebsrat hat in manchen Bereichen ein Initiativrecht. Er kann selbst Vorschläge machen und Maßnahmen anstoßen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern. Auch in Notfällen muss er nachträglich informiert werden.
  • Ohne Betriebsrat entfällt die Mitbestimmung. Der Arbeitgeber entscheidet dann allein über Arbeitszeiten, Urlaub oder Versetzungen. Beschäftigte sind zwar durch Gesetze und Tarifverträge geschützt, haben aber kein betriebliches Mitspracherecht.
  • Studien zeigen, dass Betriebe mit Betriebsrat erfolgreicher sind. Sie zahlen höhere Löhne, haben weniger Fluktuation und ein besseres Betriebsklima.
  • Wird der Betriebsrat übergangen, kann er rechtlich gegen die Maßnahme vorgehen. Fehlt ein Betriebsrat, müssen Beschäftigte ihre Rechte individuell einfordern.

Was besagt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats?

Der Betriebsrat kann aktiv daran mitwirken, Arbeitsbedingungen fair zu gestalten und die Rechte der Belegschaft zu wahren. Grundlage hierfür ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind durch die Systematik des BetrVG in drei zentrale Angelegenheiten eingeteilt: in die sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

  • In sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsgrundsätzen, Entgeltfragen, dem Gesundheitsschutz und bei der Einführung technischer Überwachungseinrichtungen.
  • In personellen Angelegenheiten, wie bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen, prüft der Betriebsrat, ob diese personellen Maßnahmen rechtlich zulässig sind.
  • Auch bei wirtschaftlichen Fragen wird der Betriebsrat informiert und konsultiert. Das gilt insbesondere für Themen, die wesentliche Auswirkungen auf die Belegschaft haben können, wie Lohngestaltung, Umstrukturierungen oder Personalabbau.

Diese drei Ebenen zeigen, dass das Mitbestimmungsrecht eines der wichtigsten Instrumente der betrieblichen Interessenvertretung ist. Denn Entscheidungen der Geschäftsführung können einzelne Beschäftigte unmittelbar betreffen. Gleichzeitig besitzt der Betriebsrat in manchen Bereichen ein Initiativ- und Vorschlagsrecht. Er kann also auch selbst Vorschläge und Maßnahmen anstoßen, um die Beschäftigungsbedingungen zu verbessern.

In äußersten Notfällen, die direktes Handeln erfordern, kann der Arbeitgeber vorübergehend Maßnahmen ergreifen, um Schäden vom Unternehmen oder von Mitarbeitenden abzuwenden. Solche Notfälle könnten sicherheitsrelevante technische Zwischenfälle oder Personalausfall in kritischen Bereichen, wie der Pflege, sein.   Darüber hinaus muss der Betriebsrat im Nachgang umgehend informiert und in die weiteren Entscheidungen eingebunden werden. So bleibt sichergestellt, dass auch in dringenden Fällen die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden.

Keine Mitbestimmung ohne Betriebsrat?

Besteht kein Betriebsrat, entfällt die Mitbestimmung im Betrieb. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in vielen Fragen allein entscheiden kann, ohne die Zustimmung einer Arbeitnehmervertretung einholen zu müssen. Arbeitszeiten, Urlaubsgrundsätze, technische Überwachungseinrichtungen oder Versetzungen sind dann ausschließlich Sache der Geschäftsleitung.

Allerdings heißt das nicht, dass Beschäftigte völlig ohne Schutz sind. Ihre Rechte ergeben sich in solchen Fällen unmittelbar aus Gesetzen, Tarifverträgen und individuellen Arbeitsverträgen. Arbeitszeitgesetz, Bundesurlaubsgesetz oder das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bieten weitere grundlegende Schutzmechanismen, die auch ohne Betriebsrat gelten. Gibt es keinen Betriebsrat, fehlt jedoch das essenzielle Bindeglied zwischen Arbeitnehmenden und Geschäftsführung.

In der Praxis führt das oft zu Spannungen aufgrund eines Machtungleichgewichts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer*innen. Während Unternehmer*innen flexibler handeln können, fehlt Beschäftigten eine Instanz, an die sie sich wenden können, die sie kollektiv vertritt und rechtzeitig eingreift, wenn Regelungen zu ihren Ungunsten verändert werden.

Vorteile betrieblicher Mitbestimmung

Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen deutlich, dass Mitbestimmung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen von Vorteil ist. Eine Studie der Universität Trier und der George Washington University belegt, dass in Betrieben mit Betriebsrat die Produktivität höher ist, die Mitarbeitenden gesünder sind und weniger Fluktuation besteht. Beschäftigte profitieren von familienfreundlicheren Arbeitszeitmodellen, fairen Löhnen und besseren Aufstiegschancen. Das stärkt das Betriebsklima und führt zu größerem Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten.

Folgen einer Verletzung der Mitbestimmungsrechte

Wenn es im Betrieb einen Betriebsrat gibt, aber dieser bei mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten übergangen wird, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen oder Unterlassung verlangen. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach entschieden, dass Maßnahmen, die unter Missachtung der Mitbestimmungspflicht erfolgen, etwa bei Arbeitszeitregelungen oder Entlohnungsfragen, unwirksam sind.

Fehlt dagegen ein Betriebsrat, kann eine solche Kontrolle nicht stattfinden. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber allein für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Zwar kann ein Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen oder Tarifvorgaben arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, doch Beschäftigte müssen dann individuell klagen, um ihre Rechte durchzusetzen.

Mitbestimmung im Unternehmen stärken mit Seminaren des Poko-Instituts

Betriebliche Mitbestimmung ist ein zentraler Bestandteil einer gerechten und kooperativen Unternehmenskultur. Betriebsräte sichern, dass Entscheidungen transparent getroffen und die Interessen der Beschäftigten gewahrt werden. Ohne Betriebsrat kann dieses Gleichgewicht leicht verloren gehen.

Die praxisorientierten Betriebsrat-Seminare des Poko-Instituts vermitteln Wissen rund um betriebliche Mitbestimmung, Rechte und Pflichten von Betriebsräten – ob an einem unserer Seminar-Standorte, als digitales Betriebsrat-Webinar oder als maßgeschneiderte Inhouse-Schulung. Mit der Expertise unserer Referent*innen erwerben Sie das nötige Know-how, um Mitbestimmung aktiv zu praktizieren und die Interessen Ihrer Kolleg*innen wirkungsvoll zu vertreten.