Werkverträge statt Leiharbeit

Umgang mit neuen Modellen des Fremdpersonaleinsatzes


Werkverträge statt Leiharbeit

§ 37,6

Die diskutierten und teilweise bereits umgesetzten Veränderungen und Einschränkungen in der Leiharbeit haben dazu geführt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Zeitarbeitsunternehmen neue Wege des Fremdpersonaleinsatzes gehen. Der Einsatz externen Personals im Rahmen von Werkverträgen oder Werkpaketen hat Konjunktur. Viele Betriebsräte stehen dieser Entwicklung – zu Recht – misstrauisch gegenüber, wird doch auch über dieses Modell eigenes Personal verdrängt und häufig Lohndumping auf Umwegen betrieben. Vielfach verschwimmen dabei die Grenzen zur Leiharbeit, so dass sich die Frage der Umgehung von Kontrolle und Mitbestimmung des Betriebsrats noch viel mehr stellt.

Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie die vertragliche Ausgestaltung von Werkverträgen und damit die Grundlagen für die Beurteilung kennen, welches Modell von Fremdpersonaleinsatz in Ihrem Betrieb eigentlich vorliegt. Sie lernen neben der Abgrenzung zu Leiharbeit und anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes die typischen Missbrauchskonstellationen kennen und erfahren, wie Sie ihnen wirksam entgegentreten.

Grundlagen des Werkvertragsrechts

  • Das Werkvertragsrecht des BGB
  • Was ist für einen Werkvertrag kennzeichnend?
  • Abgrenzung zu anderen Vertragsarten
  • Vom Fremdhandwerker bis zur fachlichen Beratung: Der »normale« Werkvertrag im Betrieb
  • Werkdienstverträge und andere vertragliche Kombinationsformen

Werkvertragsrecht im Bereich der Personalgestellung

  • Der Werkvertrag zur Gestellung von Personal
  • Personallenkung im Rahmen von Werkverträgen und Werkpaketen
  • Die Ausübung des Direktionsrechts als zentrales Lenkungskriterium
  • Ansprache von Vorarbeitern des Werkunternehmers im Rahmen von Aufträgen und Problemstellungen

Werkvertrag in Abgrenzung zur Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung

  • Durch wen erfolgt die Ausübung des Direktionsrechts/Weisungsrechts?
  • Durchbrechung der Trennung von Eigen- und Fremdpersonal durch direkte Weisung
  • Was ist noch Werkvertrag, was ist schon Leiharbeit?
  • Arbeitsrechtliche Folgen der als Werkvertrag kaschierten Leiharbeit

Der Betriebsrat bei Werkvertrag und verdeckter Leiharbeit

  • Auskunftsrecht und Vorlage von Unterlagen – Grundlagen der zutreffenden rechtlichen Beurteilung
  • Mitbestimmungsrechte bei Vorliegen von Leiharbeit
  • Interventionsmöglichkeiten bei Vorliegen verdeckter Leiharbeit
  • Handlungsoptionen bei der Grundfrage von Eigen- oder Fremdpersonaleinsatz?

Schulungsanspruch

Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).

Detaillierte Infos zum Schulungsanspruch finden Sie hier.

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.


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Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.

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