Die diskutierten und teilweise bereits umgesetzten Veränderungen und Einschränkungen in der Leiharbeit haben dazu geführt, dass sowohl Arbeitgeber als auch Zeitarbeitsunternehmen neue Wege des Fremdpersonaleinsatzes gehen. Der Einsatz externen Personals im Rahmen von Werkverträgen oder Werkpaketen hat Konjunktur. Viele Betriebsräte stehen dieser Entwicklung – zu Recht – misstrauisch gegenüber, wird doch auch über dieses Modell eigenes Personal verdrängt und häufig Lohndumping auf Umwegen betrieben. Vielfach verschwimmen dabei die Grenzen zur Leiharbeit, so dass sich die Frage der Umgehung von Kontrolle und Mitbestimmung des Betriebsrats noch viel mehr stellt.
Auf den Punkt: In diesem Seminar lernen Sie die vertragliche Ausgestaltung von Werkverträgen und damit die Grundlagen für die Beurteilung kennen, welches Modell von Fremdpersonaleinsatz in Ihrem Betrieb eigentlich vorliegt. Sie lernen neben der Abgrenzung zu Leiharbeit und anderen Formen des Fremdpersonaleinsatzes die typischen Missbrauchskonstellationen kennen und erfahren, wie Sie ihnen wirksam entgegentreten.
Grundlagen des Werkvertragsrechts
Werkvertragsrecht im Bereich der Personalgestellung
Werkvertrag in Abgrenzung zur Leiharbeit/Arbeitnehmerüberlassung
Der Betriebsrat bei Werkvertrag und verdeckter Leiharbeit
Schulungsanspruch
Sie haben Anspruch auf Schulung! Dieses Seminar kann erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG vermitteln, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen haben einen eigenen Schulungs- und Bildungsanspruch gegenüber ihrem Arbeitgeber.
Darunter fallen Schulungen auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen (LAG Berlin 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Das Sozialgesetzbuch IX sieht in § 96 Abs. 4 S. 1, 3 vor, dass Vertrauenspersonen für die Teilnahme an Schulungen von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts befreit werden, soweit die Schulungen Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der SBV erforderlich sind. Die Kosten (Seminargebühr, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung) sind vom Arbeitgeber zu tragen (§ 96 Abs. 8 S. 1 SGB IX).
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.