Gesundheitsförderung im Betrieb – Kompakt
Intensivseminar zu den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Neben körperlichen Erkrankungen spielt dabei der professionelle Umgang mit psycho-sozialen Belastungen eine zunehmend wichtige Rolle für einen gesunden Betrieb. Im rechtlichen Teil dieses Intensiv-Seminars wird der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung gelegt. Der zweite Teil gibt – abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation – einen erste Überblick, wie psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen zu erkennen und als Betriebsrat gegenüber Betroffenen angesprochen werden können.
Rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitsmanagements
- Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Überblick
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Handlungspflichten des Arbeitgebers
- Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 und §91 BetrVG
- Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
- Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen?
- (Gemeinsame) Aufgaben von SBV und Betriebsrat
- Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung/Prävention
Betriebspraktischer Teil
Warnsignale für Erkrankungen erkennen
- Körperliche Warnsignale
- Übliche Verläufe von Burn-out
- Häufig auftretende psychische Erkrankungen
- Wie definiert sich „Sucht“?
Betriebsrat und professioneller Umgang in Gesprächen mit Betroffenen
Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber
Initiativen des Betriebsrats zur Veränderung der betrieblichen Belastungsfaktoren
Schulungsanspruch
Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.