Gesundheitsförderung im Betrieb – Kompakt

Intensivseminar zu den Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats

Die Planung und Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gehören zu den grundlegenden Aufgaben des Betriebsrats. Neben körperlichen Erkrankungen spielt dabei der professionelle Umgang mit psycho-sozialen Belastungen eine zunehmend wichtige Rolle für einen gesunden Betrieb. Im rechtlichen Teil dieses Intensiv-Seminars wird der Schwerpunkt auf die Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung gelegt. Der zweite Teil gibt – abgestimmt auf Ihre betriebliche Situation – einen erste Überblick, wie psychische Erkrankungen und Suchterkrankungen zu erkennen und als Betriebsrat gegenüber Betroffenen angesprochen werden können.


Rechtliche Rahmenbedingungen des Gesundheitsmanagements

  • Gesetzliche Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Überblick
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats und Handlungspflichten des Arbeitgebers
  • Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 und §91 BetrVG
  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Krankenrückkehrgesprächen?
  • (Gemeinsame) Aufgaben von SBV und Betriebsrat
  • Eckpunkte für Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung/Prävention

Betriebspraktischer Teil

Warnsignale für Erkrankungen erkennen

  • Körperliche Warnsignale
  • Übliche Verläufe von Burn-out
  • Häufig auftretende psychische Erkrankungen
  • Wie definiert sich „Sucht“?

Betriebsrat und professioneller Umgang in Gesprächen mit Betroffenen

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber

Initiativen des Betriebsrats zur Veränderung der betrieblichen Belastungsfaktoren


Schulungsanspruch

§ 37,6

Betriebsräte müssen über Grundkenntnisse im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung (Grundzüge der Arbeitssicherheit) verfügen, wie sie auch in unserem Seminar »Arbeits- und Gesundheitsschutz - Teil 1« vermittelt werden. Sind diese Kenntnisse im Betriebsrat nicht vorhanden, ist eine entsprechende Schulung grundsätzlich »erforderlich« im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG (BAG 28.09.2016 - 7 AZR 699/14). Mehr zum Schulungsanspruch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

P&F

Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.

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