Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Auch als WEBINAR

Die öffentliche Sexismusdebatte hat auch das Thema sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz weitgehend enttabuisiert. Denn sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt, sondern erfüllt u. a. den Tatbestand der Diskriminierung wegen des Geschlechts im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Der Arbeitgeber ist gemäß § 1 AGG verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um sexuelle Belästigung im Betrieb zu vermeiden. Das kann präventiv durch vorbeugende Schulungen oder reaktiv durch Abmahnung, Umsetzung, Versetzung oder Kündigung erfolgen (§ 12 AGG). Verstöße gegen diese Verpflichtung können Schadensersatz- und Schmerzensgeld-Ansprüche begründen. Weiterhin haben die betroffenen Personen im Einzelfall ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber, ohne den Verlust ihres Entgeltanspruches befürchten zu müssen.
 Aufgabe der Interessenvertretungen (Betriebsrat/Personalrat/Gleichstellungsbeauftragte(r)) ist es, sich über mögliche Maßnahmen und Hilfestellungen für Betroffene zu informieren. In unserem Seminar vermitteln wir Ihnen sachgerecht, was Sie gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz unternehmen und wie Sie Probleme in Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber lösen können.


Grundbegriffe und Problemaufnahme 

  • Begriff der sexuellen Belästigung – Ergebnisse der Sozialforschung
  • Gender – das soziale Geschlecht
  • Stereotype und ihre Bedeutung für das Verhalten von Männern und Frauen
  • Sexuelle Belästigung als Diskriminierungstatbestand gemäß AGG
  • Mittelbare und unmittelbare Diskriminierung
  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Stalking am Arbeitsplatz 

Die Interessenvertretung als Ansprechpartner für Betroffene 

  • Aufgaben im Rahmen der gesetzlichen Regelungen: AGG, Betriebsverfassungsgesetz, Bundespersonalvertretungsgesetz, Gleichstellungsgesetze
  • Handlungs- und Regelungsmöglichkeiten: Eckpunkte für Betriebs-/Dienstvereinbarungen 

Prävention und Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber 

  • Durchführung von Schulungen/Verhaltenstrainings
  • Initiativrecht zum Abschluss einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Einrichtung einer Beschwerdestelle 
  • Handlungsansätze nach den Ergebnissen der sog. WWP-Studie von 2017
  • Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Rechtliche Handlungspflichten und -möglichkeiten 

  • Abmahnung
  • Antrag der Interessenvertretung auf Entlassung oder Versetzung
  • Leistungsverweigerungsrecht des Betroffenen
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld
  • Untersagung der (zukünftigen) Annäherung
  • Die Frage der Beweislast und der Verantwortlichkeit für soziales Verhalten 

Umgang mit Betroffenen und weitere Handlungsschritte/Gegenwehrstrategien 

  • Beratungsgespräche mit Betroffenen
  • Kommunikation mit Arbeitgeber und Belegschaft

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

P&F

Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.

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