Mit Recht gegen Diskriminierung – Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AAG) und seine betriebliche Umsetzung

Vielfalt und Diversität haben einen hohen Stellenwert in einer modernen Betriebskultur - AUCH ALS WEBINAR

Um Chancengleichheit zu gewährleisten ist das soziale Miteinander von entscheidender Bedeutung. Die Sensibilisierung für unerwünschte Verhaltensweisen und die Förderung einer wertschätzenden Kommunikation sind dabei ebenso in den Blick zu nehmen, wie die arbeitgeberseitigen Verpflichtungen bei Verstößen und mögliche Sanktionen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den rechtlichen Rahmen dafür vor. Der präventive Auftrag des Gesetzes beinhaltet dabei in § 12 AGG insbesondere die Durchführung von Schulungen zur Verhinderung von diskriminierendem Verhalten. Dieser Auftrag richtet sich zunächst an den Arbeitgeber, der damit auf die Betriebskultur einwirken soll, aber im Einzelfall auch nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden an dem diskriminierenden Verhalten trifft.

Der Betriebsrat hat über § 80 BetrVG auf die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu wachen und zusätzlich gem. § 87 (1) 1 BetrVG Mitbestimmungsrechte bezüglich des Verhaltens der Arbeitnehmenden im Betrieb.

Referentin: RA Silke Martini


Inhalte u.a.:

  • Diskriminierung - was bedeutet das juristisch?
  • Von der Monokultur zur vielfältigen Belegschaft
  • Bedeutung für die Praxis 
  • Geschützte Merkmale gem. § 1 AGG – Begriffsklärung
  • Geschlecht und Alter als kumulative Diskriminierungsmerkmale
  • Verbotene Verhaltensweisen
  • Ausnahmen und Rechtfertigungsgründe
  • Rechtsfolgen bei Verstößen
  • Beweislast und Klagefristen
  • Verhaltensempfehlungen für ein diskriminierungsfreies Miteinander

Schulungsanspruch

§ 37,6

Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.

P&F

Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.

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