Um Chancengleichheit zu gewährleisten ist das soziale Miteinander von entscheidender Bedeutung. Die Sensibilisierung für unerwünschte Verhaltensweisen und die Förderung einer wertschätzenden Kommunikation sind dabei ebenso in den Blick zu nehmen, wie die arbeitgeberseitigen Verpflichtungen bei Verstößen und mögliche Sanktionen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gibt den rechtlichen Rahmen dafür vor. Der präventive Auftrag des Gesetzes beinhaltet dabei in § 12 AGG insbesondere die Durchführung von Schulungen zur Verhinderung von diskriminierendem Verhalten. Dieser Auftrag richtet sich zunächst an den Arbeitgeber, der damit auf die Betriebskultur einwirken soll, aber im Einzelfall auch nachweisen kann, dass ihn kein Verschulden an dem diskriminierenden Verhalten trifft.
Der Betriebsrat hat über § 80 BetrVG auf die Einhaltung der geltenden Rechtsordnung zu wachen und zusätzlich gem. § 87 (1) 1 BetrVG Mitbestimmungsrechte bezüglich des Verhaltens der Arbeitnehmenden im Betrieb.
Referentin: RA Silke Martini
Inhalte u.a.:
Dieses Seminar vermittelt in der Regel erforderliche Kenntnisse im Sinne des § 37 Abs. 6 BetrVG, soweit dieses Wissen noch nicht durch entsprechenden Seminarbesuch oder anderweitig erworben wurde.
Dieses Seminar richtet sich auch an Personaler, Führungskräfte und Mitarbeiter.
Unsere Preise orientieren sich an dem jeweiligen Konzept und Vorbereitungsaufwand. Nach einer individuellen Beratung unterbreiten wir Ihnen gerne ein detailliertes Angebot.
Veranstaltungsdauer: 90 Minuten
Ob in der lebhaften Großstadt, in historischem Ambiente oder im Grünen - unsere bundesweit fast 80 Schulungs-Standorte bieten größtmögliche Flexibilität.
Ein erholsames Umfeld oder die zentrale Lage unserer Tagungshotels ermöglichen neben angenehmer Lernatmosphäre ein abwechslungsreiches Begleitprogramm.