Kostenübernahme der Betriebsratsschulung: Wer zahlt?

Um die Arbeit als Betriebsrat geflissentlich und verantwortungsvoll durchzuführen, müssen Sie über ein entsprechendes Wissen verfügen, das Sie nach einer Neuwahl wahrscheinlich noch nicht haben. Genau dann sind Betriebsratsschulungen und -fortbildungen essenziell, um sich auf die bevorstehende große Aufgabe vorzubereiten. Doch wer übernimmt die Kosten für qualitativ hochwertige Fortbildungen?

Wir können Sie beruhigen: Es besteht ein grundsätzlicher Schulungsanspruch für Betriebsräte, wenn die Schulung als notwendig klassifiziert werden kann. Fortbildungen und Weiterbildungen, die Sie dazu befähigen, Ihren Aufgaben als Mitglied des Betriebsrats nachzugehen, sind grundsätzlich erforderlich. Dazu gehören zum einen grundlegende Kenntnisse im Betriebsverfassungs- und im Arbeitsrecht, aber auch spezielle Seminare, je nach Bedürfnissen Ihres Unternehmens. Die Erforderlichkeit ist besonders bei Spezialseminaren im Einzelfall zu prüfen.

Bei Poko finden Sie Betriebsrat-Seminare, die vom Schulungsanspruch abgedeckt werden. Vor allem die Grundlagen für den Betriebsrat stehen jedem Mitglied zu. Ob Arbeitsrecht, Protokollführung oder Themen wie Rhetorik – für alle Aufgabenbereiche ist eine passende Schulung zu finden.

Welche Kosten werden übernommen?

Eine Schulung besteht oft nicht nur aus den konkreten Fortbildungskosten, sondern auch der An- und Abreise zum Veranstaltungsort. Grundsätzlich zahlt der Arbeitgeber für erforderliche Schulungen aber Reisekosten, Unterbringungskosten sowie auch Kosten für die Verpflegung, vor allem wenn der Veranstaltungsort mehr als 40 Kilometer vom Wohnort entfernt liegt.

Betriebliche Reisekostenrichtlinien müssen dabei jedoch ebenfalls Beachtung finden. Zudem kann Ihr Arbeitgeber entscheiden, Sie in einem günstigeren Hotel unterzubringen als jenes, welches die Schulung beherbergt. In allen Fällen sind Sie dazu verpflichtet, im Sinne der Verhältnismäßigkeit auf die Kosten des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, und müssen deswegen im Zweifelsfall ein gleichwertiges Seminar an einem näheren Ort besuchen. Das Kostenschonungs-Argument des Arbeitgebers steht der Erforderlichkeit eines Seminarbesuchs durch den Betriebsrat gegenüber – Sie sollten also im besten Falle mit dem Arbeitgeber kommunizieren und die Kostenfrage im Vorfeld klären.

Wenn Seminare nur geeignet, aber nicht erforderlich sind, muss Ihr Arbeitgeber Sie zumindest von der Arbeit freistellen und die Bezüge weiterzahlen. Die gesamten Kosten muss Ihr Arbeitgeber aber nicht übernehmen.

Erstattung der Fortbildungskosten durch den Arbeitgeber: Wie und wann?

Die Kosten können nur auf den Arbeitgeber übertragen werden, wenn der Beschluss für das konkrete Seminar vor dem Besuch der Schulung ordnungsgemäß dem Betriebsrat vorliegt. Dabei müssen sowohl das konkrete Betriebsratsmitglied sowie auch der Zeitpunkt und Ort der Schulung feststehen und im Beschluss festgehalten werden. Liegt dieser Beschluss vor, müssen die Kosten für den Schulungsanbieter vom Arbeitgeber übernommen werden. Der Anspruch sollte immer im Voraus geklärt werden. Das Poko-Institut unterstützt Sie gerne mit entsprechenden Angeboten und Erläuterungen zu der Notwendigkeit verschiedener Seminare.

In unserem Downloadportal finden Sie außerdem die passenden Formulare, um ein Seminar schnell und einfach von Ihrem Betriebsrat beschließen zu lassen.

Musterformulare für den Beschluss zur Seminarteilnahme

Diese Vorlage hilft Ihnen dabei, einen ordnungsgemäßen Betriebsratsbeschluss zum Besuch unserer Schulungen zu fassen und ihm dem Arbeitgeber mitzuteilen

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Kostenübernahme bei Poko Seminaren

Die Abrechnung der Übernachtungskosten des Hotels und Vollpension oder Tagespauschale rechnet Poko mit Ihrem Arbeitgeber ab. Sie begleichen vor Ort nur eventuell genutzte Zusatzleistungen (Parkgebühren, Telefon, Minibar, etc.). Auch bieten wir spezielle Sparpreise für die Nutzung der Bahn an. So können Sie günstig jeden Seminarort besuchen und gleichzeitig die Kostenschonung gegenüber Ihrem Arbeitgeber beachten.

 

Arbeitgeber hat das Seminar abgelehnt – und jetzt?

Wenn der Betriebsrat die ausgewählte Schulung als erforderlich anerkennt, aber der Arbeitgeber dennoch die Teilnahme ablehnt, sollte der Schritt zum Arbeitsgericht gemacht werden. Nur so kann der Schulungsanspruch durchgesetzt werden. Das Arbeitsgericht entscheidet dann im Beschlussverfahren meist positiv für den Betriebsrat, denn dass Arbeitgeber versuchen, den Kosten für eine Betriebsratsschulung zu entgehen, ist keine Seltenheit.

Wenn es grundsätzlich Probleme mit der Kostenübernahme durch Ihren Arbeitgeber gibt, sollten Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten lassen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber versucht, Abzüge im Nachhinein vorzunehmen, sollten Sie sich rechtliche Hilfe suchen. Fachanwälte empfehlen wir Ihnen gerne auf Wunsch.

 

Inhouse-Schulungen: Wer übernimmt die Kosten?

Sie haben sich dazu entschieden, eine Inhouse-Schulung zu beanspruchen, um direkt mehrere Mitglieder des Betriebsrats schulen zu lassen? Auch hier stellt sich schnell die Frage: Wer übernimmt die Kosten? Grundsätzlich besteht auch bei diesem Thema der Schulungsanspruch. Ist also die anvisierte Schulung als erforderlich zu betrachten, so müssen die Kosten durch den Arbeitgeber getragen werden. Es kann sogar in vielen Fällen dafür argumentiert werden, dass eben weniger Kosten anfallen, als wenn alle Mitglieder an einen Ort geschickt werden. Somit steht die Verhältnismäßigkeit der anfallenden Kosten oft im positiven Einklang mit der Qualität der Schulung. Poko bietet Ihnen die passende Inhouse-Schulung für Ihr Unternehmen, individuell auf Ihre Problemstellungen und Fragen zugeschnitten. Sie bestimmen den Seminarinhalt, den Ort, die Dauer – ganz wie es Ihnen passt

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Betriebsratsschulungen bei Poko Seminare

Seit über 60 Jahren steht Ihnen Poko als kompetenter Berater bei Themen rund um Betriebsrat und Interessenvertretung zur Seite. Mit den Seminaren und Schulungen von Poko werden Sie mit dem nötigen Wissen ausgestattet, um ihre Kolleginnen und Kollegen verantwortungsbewusst zu vertreten. Profitieren Sie von Spezialseminaren, Symposien mit professionellen Sprecherinnen und Sprechern oder wertvollen Webinaren.

Top 5: Unsere aktuell meistgebuchten Veranstaltungen

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Betriebsverfassungsrecht – Teil 1

Neu im Betriebsrat? Dann ist dieses Grundlagenseminar genau das Richtige für Sie! Hier lernen Sie alles, was Sie für den Start brauchen: Welche Rechte und Pflichten Sie als Betriebsratsmitglied haben, wie der Betriebsrat organisiert ist und wie die Zusammenarbeit im Gremium funktioniert. Außerdem werfen Sie einen ersten Blick auf wichtige Themen wie soziale und personelle Angelegenheiten – also genau das, was in der Praxis zählt.

Damit Sie Ihre Mitbestimmungsrechte auch wirklich nutzen können, ist ein sicherer Umgang mit dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) das A und O. Dieses Seminar legt dafür das Fundament – und deshalb haben Sie als frisch gewähltes Betriebsratsmitglied auch einen Rechtsanspruch auf diese Schulung.

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Gremium-Rabatt
§ 37,6
SGB IX
89 Orte 578 Termine 3.5 Tage
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Arbeitsrecht I

Dieses Seminar vermittelt Ihnen unverzichtbares arbeitsrechtliches Basiswissen, das Sie zur Wahrnehmung Ihrer Beteiligungsrechte benötigen – bis hin zu einem Überblick über die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Sie erfahren, worauf Sie, z. B. bei Einstellungen und Versetzungen, achten müssen und können so die Kollegen hinsichtlich ihrer arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten kompetent unterstützen.

Die wesentlichen Kernpunkte des Arbeitsrechts, die – für viele Laien unübersichtlich – in zahllosen Gesetzen und anderen Rechtsquellen verankert sind, muss ein Betriebsratsmitglied unbedingt kennen. Mit diesem Seminar gelingt Ihr Einstieg garantiert!

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§ 37,6
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47 Orte 89 Termine 3.5 Tage
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Betriebsverfassungsrecht – Kompakt 1

In diesem Seminar erhalten Sie eine komprimierte Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie werden mit den wesentlichen Rechten und Pflichten sowie den Grundlagen der Organisation des Betriebsrats vertraut gemacht, auch mit Blick auf eine zunehmende Digitalisierung der BR-Arbeit. Sie bekommen einen ersten Überblick über Ihre Beteiligungsrechte und besonders wichtige Kenntnisse zur Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten.

Um die Beteiligungsrechte des Betriebsrats umfassend wahrnehmen zu können, müssen Sie die grundlegenden Rechte und Pflichten des Gremiums kennen. Nur so können Sie die anstehenden Aufgaben rechtssicher meistern und Ihre Mitbestimmungsrechte zielorientiert einsetzen.

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§ 37,6
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PersR
21 Orte 33 Termine 3.5 Tage
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Fit für den Betriebsratsvorsitz 1

Sie sind neu gewählt in den Betriebsratsvorsitz? Wir unterstützen Sie bei der Übernahme dieser besonderen Verantwortung, um Ihre Rolle im Vorsitz oder als Stellvertretung mit Klarheit, Organisationstalent und rechtlicher Sicherheit zu gestalten. Sie erhalten einen umfassenden und praxisnahen Überblick über Ihre anstehenden Aufgaben und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Wir machen Sie so fit, dass Sie diese Herausforderung meistern und den zukünftigen Anforderungen in jeder Hinsicht gewachsen sind. Dabei zeigen wir Ihnen auch, wie Sie moderne digitale Hilfsmittel nutzen können – natürlich immer unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen.

Als Vorsitzender repräsentieren Sie den Betriebsrat nach außen und tragen gleichzeitig auch die Verantwortung für den internen Ablauf. In dieser Doppelfunktion benötigen Sie sehr gute Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften, um die tägliche Arbeit im Betriebsrat zu organisieren, mit viel Geschick Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen und nicht zuletzt auch mit gegensätzlichen Ansichten im Gremium konstruktiv umzugehen.

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§ 37,6
29 Orte 64 Termine 3.5 Tage
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Redetraining für Betriebsräte 1

Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Ihr rhetorisches Potenzial gezielt zu entfalten: Sie lernen, Ihre Aussagen professionell zu strukturieren, mit passender Körpersprache zu unterstreichen und Ihre Stimme wirkungsvoll einzusetzen. Durch praxisnahe Übungen und Video-Feedback entwickeln Sie Schritt für Schritt Souveränität in typischen Gesprächssituationen – ganz ohne Druck, dafür mit Fokus auf Ihre Stärken und Ihre persönliche Wirkung.

Ob in Verhandlungen mit der Geschäftsleitung, auf Betriebsversammlungen, in Gremiensitzungen oder im Austausch mit Kollegen – in Ihrem Betriebsratsalltag entscheiden oft Tonfall, Haltung und Wortwahl darüber, wie Ihre Anliegen aufgenommen und umgesetzt werden. Wer mitreden und mitgestalten will, muss klar und überzeugend kommunizieren können.

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Gremium-Rabatt
§ 37,6
SGB IX
PersR
9 Orte 10 Termine 3.5 Tage
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